Zahnzusatzversicherung
Als Anfang 2005 in Deutschland neue Erstattungsrichtlinien bei dengesetzlichen Krankenkassen eingeführt wurden, geriet dieZahnzusatzversicherung immer mehr in den Fokus vieler gesetzlichversicherter Patienten, um keine Abstriche bei der Versorgung beimZahnarzt hinnehmen zu müssen.
Erstattungsrichtlinien und der sog. Festzuschuss beim Zahnarzt
Bei den gesetzlichen Krankenkassen wurden dazu Festzuschüsse beim Zahnarzt festgelegt, die sich an standardisiert festgelegten Befunden („befundorientierte Festzuschüsse") orientieren. Dabei handelt es sichbei jedem dieser Befunde im Rahmen der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung um eine einfache und günstige Zahnersatzversorgung, die sog. Regelversorgung. Offiziell wird dabei von einer medizinisch notwendigen Versorgung gesprochen, die in der Realität kaum Raum für moderne Zahnheilkunde lässt. Es handelt sich also um eine “einfache” Standardbehandlung, mit der das Zahnproblem günstig versorgt werden kann. Dabei nennt man den von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Anteil an diesen Kosten der Regelversorgung Festzuschuss. Der Patient erhält einen befundbezogenen Festzuschuss, ganz egal von der gewählten Behandlung und den tatsächlichen Behandlungskosten.
Die Zahnzusatzversicherung auf dem Vormarsch
Die Zahnzusatzversicherung ist im Verlauf der vergangen Jahre immer beliebter geworden, so dass sogar gesetzliche Krankenversicherer mit eigenen Broschüren von Partnerunternehmen für eine private Zahnzusatzversicherung werben, was schon für sich spricht. Kurz gesagt, wird dem Patienten dadurch wieder einmal deutlich gemacht,dass das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung immer weiter herunter gefahren wird.
Dabei ist der Trend zur Zahnzusatzversicherung auch nachvollziehbar, sich für bessere Leistungen in diesem kostspieligen Bereich der Gesundheitsversorgung, zusätzlich abzusichern. Da viele Patienten zwei Mal pro Jahr den Zahnarzt aufsuchen, um sich zumindest der Kontrolluntersuchung zu unterziehen, weiß jeder um die Kostensituation, wie kostspielig auch eher kleine Eingriffe bzw.die Prophylaxebehandlungen sein können.
Private Zahnzusatzversicherung
Der Sprung in die private Versicherung ist leider nicht für jeden Patienten möglich oder auch nicht immer sinnvoll. Um jedoch nicht auf moderne Zahnheilkunde verzichten zu müssen, gibt es eine Vielzahl moderner Zahnzusatzversicherungen, die dabei auch zahnerhaltende Maßnahmen im Leistungskatalog anbieten. Im Klartext ist u.a. die sowichtige professionelle Zahnreinigung (PZR) mit im Versicherungsschutz integriert. Aber auch für kleine Patienten gibt es Zahnzusatzversicherungen, die sogar Kosten für Kieferorthopädie übernehmen, was gerade für die Eltern ein entscheidendes Argument sein sollte. Jedoch gilt bei der Zahnzusatzversicherung wie bei anderen Personenversicherungen, dass der Versicherungsnehmer als gesund und dadurch versicherbar gelten muss und sich nicht erst bei Problemen mitseinen Zähnen versichern lassen kann.
Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
Aktuell bietet die WaizmannTabelle 2011 - 139 Zahnzusatzversicherungen im Vergleich. Das Novum dabei ist nicht nur,dass dieser neutrale Vergleich von Zahnzusatzversicherungen von bisher über 10.000 Zahnärzten empfohlen wurde und zudem auf über 3000 echten Kundenbewertungen verweisen kann sondern auch auf einer mathematischen Grundlage basiert und so eine solide Markttransperenz ermöglicht. Erstmals wurde die WaizmannTabelle im Jahr 2004 aufgelegt und wird seither von Hans Waizmann regelmäßig überprüft und auf den neuesten Stand gebracht. Dabei erkennt der Patient sehr schnell das positive Leistungspotential, sowie die Schwachstellen, die viele Zahnzusatzversicherungs-Angebote beinhalten. Mit dem sogenannten Waizmann Wert ist es dabei möglich, die durchschnittliche Gesamterstattung einer Zahnzusatzversicherung in Prozent auszudrücken.