Versicherbare Leistungen
Durch einen Unfall kann man
- zu Tode kommen
- zeitweise oder dauernd invalide sein
- bleibende äußerliche Schäden davon tragen
- zeitweise Einkommenseinbußen haben
- erhöhte Aufwendungen durch einen Krankenhaus-Aufenthalt haben
Im Rahmen einer Privaten Unfall-Versicherung kann man für jede der oben genannten Positionen 1 bis 5 eine Geld-Leistung als finanzielle Entschädigung versichern. Die meisten Versicherungs-Gesellschaften schreiben in ihren Versicherungs-Bedingungen vor, daß in jedem Fall eine Unfall-Invaliditäts-Leistung versichert werden muß. Zusätzlich können dann weitere Komponenten mitversichert werden.
Definition: Wann ist ein Unfall ein Unfall im Sinne der Versicherung
Ob ein Unfall ein Unfall im Sinne der Versicherung und ihrer Versicherungs-Bedingungen ist, ist wie folgt definiert:
Der Versicherte muß durch ein
- plötzlich
- von außen
- auf seinen Körper einwirkendes Ereignis
- unfreiwillig
- gesundheitlich
- dauerhaft
geschädigt werden. Sind diese Kriterien alle erfüllt, ist der Unfall auch wirklich ein versicherter Unfall.
Andere Ereignisse
Ob auch andere Ereignisse, die nicht unter diese Kriterien fallen, versichert sind, kann jede Versicherungs-Gesellschaft in ihren Versicherungs-Bedingungen frei definieren.
Beispiel
Eine Versicherungs-Gesellschaft kann in den Versicherungs-Bedingungen festlegen, daß auch bestimmte Ereignisse als Unfall angesehen werden, obwohl ihnen eines der oben genannten Kriterien fehlt. Typisch sind einige Ereignisse, die nicht plötzlich, sondern allmählich zu Schäden führen wie zum Beispiel gesundheits-schädliche Gasdämpfe.
Problemfälle
Dort wo Definitionen eine Rolle spielen, stellt sich immer die Frage nach Grenzfällen. Grenzfälle resultieren häufig aus unterschiedlichen Interpretationen von Bestimmungen. Das ist in der Unfall-Versicherung nicht anders. Grenzfälle werden entweder außergerichtlich in gütlichem Einvernehmen zwischen Versicherungs-Gesellschaft und Versicherungs-Kunde oder schlimmstenfalls gerichtlich per Urteil entschieden.
1. Leistung bei Unfall-Tod
Versichert man diese Komponente, so erhalten die Hinterbliebenen bei einem Tod, der auf einen Unfall zurückzuführen ist, die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Bei den meisten Gesellschaften kann man diese Komponente nur dann versichern, wenn man eine Unfall-Invaliditäts-Leistung versichert hat.
Nicht versichert sind all die Todesfälle, die krankheits- oder altersbedingt sind. Das sind viel mehr als die, die durch einen Unfall verursacht werden. Aus diesem Grund bietet die Versicherung einer Unfall-Tod-Leistung keinen vollständigen Versicherungsschutz.
Wer vollständig abgesichert sein möchte, erreicht dies mit dem Abschluß einer Risiko-Lebensversicherung, die bei Tod durch Unfall und Krankheit leistet. Auch eine Kapital-Lebensversicherung oder eine Fondsgebundene Lebensversicherung bieten diesen Versicherungsschutz, wobei jedoch die vereinbarte Versicherungssumme oftmals zu gering ist, um eine Familie ausreichend abzusichern. Die üblichen 20.000 EURO bis 50.000 EURO Versicherungssumme reichen nicht aus.
Aus einem anderen Grund kann es sinnvoll sein, doch 10.000 EURO bis 20.000 EURO Unfall-Tod-Leistung abzuschließen. Bei einer Unfall-Invalidität dauert es in der Regel einige Zeit, bis klar ist, ob nicht nur eine vorübergehende, sondern eine dauernde Invalidität vorliegt. Bis dahin gibt es kein Geld von der Unfall-Versicherung - es sei denn, man hat auch eine Leistung für Unfall-Tod versichert. In dieser Höhe zahlt die Gesellschaft eine Vorauszahlung auf die zu erwartende Invaliditäts-Entschädigung. Stellt sich später heraus, daß die Invalidität nicht dauerhaft ist, muß man die Vorauszahlung nicht zurückzahlen.
Daß diese Leistung an die Versicherung einer Unfall-Tod-Leistung gekoppelt wird, ist Schwachsinn und nur dadurch zu erklären, daß man die Kunden zwingen will, eine Unfall-Tod-Leistung zu versichern.
2. Leistung bei Unfall-Invalidität
Versichert wird eine bestimmte Entschädigungs-Leistung, die bei 100% Invalidität ausgezahlt wird. Bei einer Teil-Invalidität wird dem Grad der Invalidität entsprechend eine Teil-Zahlung fällig.
Die meisten Anbieter versichern die Zahlung eines einmaligen Kapitalbetrages. Einige Anbieter versichern zusätzlich die Zahlung einer laufenden monatlichen Unfallrente.
Gliedertaxe
Die Leistung erfolgt nach einer sogenannten Gliedertaxe. Einzelnen Körperteilen werden Prozentzahlen zugeordnet, aus der sich die Leistung ergibt. Bei Verlust eines Daumens werden 20% der versicherten Leistung ausgezahlt. Bei Verlust eines Auges 50%. Und so weiter. Die Gliedertaxe ist Bestandteil der Versicherungs-Bedingungen.
Werden mehrere Körperteile geschädigt, werden die einzelnen Prozentzahlen je Körperteil addiert, wobei jedoch maximal die volle Versicherungssumme ausgezahlt wird.
Die Gliedertaxe war jahrzehntelang bei allen Versicherungs-Gesellschaften aufgrund der staatlichen Regulierung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen identisch. Lediglich für wenige Berufsgruppen und Interessenverbände wurden die Prozentzahlen schon mal etwas anders gestaltet. Bei bestimmten Mediziner-Gruppen zum Beispiel wurde der Verlust von Gliedmaßen an den Händen höher bewertet. Ähnliches gab es auch für andere Berufsgruppen.
Unterschiedliche Gliedertaxen
Mittlerweile dürfen die Versicherungs-Gesellschaften frei die Prozentzahlen der Gliedertaxe bestimmen. So wird es in naher Zukunft so sein, daß man bei einer Gesellschaft bei Verlust eines Daumens 20% der Versicherungssumme erhält, bei einer anderen Gesellschaft aber 40%. Für bestimmte Berufsgruppen kann das individuell sogar ganz anders geregelt sein. So gibt es für Friseure bereits heute einen Anbieter, der bei Verlust von Hand-Gliedmaßen bereits 100%, also die volle Versicherungssumme auszahlt.
Die Individualisierung der Gliedertaxe ist derzeit in vollem Gange. Es ist zu erwarten, daß man in den nächsten 2 Jahren vollständig unterschiedliche Gliedertaxen nicht nur zwischen den Gesellschaften haben wird, sondern auch mehrere Gliedertaxen innerhalb einer einzigen Versicherungs-Gesellschaft. Die Folgen dieser Entwicklung sind positiv und negativ zugleich. Zum einen können individuellere Versicherungs-Lösungen sozusagen maßgeschneidert werden. Zum anderen wird kein einfacher Vergleich mehr möglich sein. Während noch bis vor kurzem bei weitgehend identischen Versicherungs-Bedingungen der Preis maßgeblich war, ist das jetzt nicht mehr der Fall.
Wichtig - aber nicht ausreichend
Die Unfall-Invaliditäts-Leistung ist die wichtigste Komponente in einer Privaten Unfall-Versicherung. Jedoch dürfen Sie nicht übersehen, daß dieser Versicherungsschutz nur eine Teil-Deckung bietet. 9 von 10 bleibenden Invaliditäts-Schädigungen sind auf eine Krankheit und auf körperlichen Verschleiß zurückzuführen, nicht auf einen Unfall!
Begehen Sie nicht den Fehler, den Millionen Versicherungs-Kunden begangen haben. Viele von ihnen, weil der Versicherungs-Vertreter sie angelogen und/oder falsch beraten hat. Diese Millionen glauben bis heute, daß sie mit der Unfall-Police ausreichend abgesichert seien. Niemand hat ihnen das erklärt, was ich Ihnen hier mehrfach aufgeschrieben habe: Die Berufsunfähigkeits-Versicherung ist viel wichtiger, da sie auch bei krankheitsbedingter Invalidität zahlt. Allerdings gibt es sie - wie der Name erahnen läßt - nur für Berufstätige und mit Einschränkungen für "Hausfrauen" und "Kinder" (dazu später mehr).
Das heißt aber im Umkehrschluß nicht etwa, daß die Unfall-Versicherung sinnlos wäre. Sie ergänzt die Berufsunfähigkeits-Versicherung um eine weitere wichtige Komponente. Außerdem ist sie die einzige Möglichkeit der Absicherung für all die, für die der Abschluß einer Berufsunfähigkeits-Versicherung nicht möglich ist: Nicht-Berufstätige und Berufstätige, die aufgrund schon bestehender Krankheiten/Gebrechen von keiner Versicherungs-Gesellschaft einen Berufsunfähigkeits-Vertrag bekommen.
Progressions-Staffeln
Die Vereinbarung einer solchen Staffel (es gibt verschiedene davon) gegen Beitrags-Zuschlag führt zu einer höheren Versicherungs-Leistung ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25%.
Beispiel für die 225%-Progressions-Staffel bei einem Invaliditätsgrad von 65%
| Invaliditätsgrad | Leistung | Berechnungs-Beispiel Invaliditätsgrad 65% |
| 1-25% | einfache Leistung | 25% x 1 = 25% |
| 26-50% | doppelte Leistung | plus 25% x 2 = 50% |
| 51-65% | dreifache Leistung | plus 15% x 3 = 45% |
| Entschädigung Gesamt | 120% |
Bei einem Invaliditätsgrad von 100% ergibt die Summe der Stufen 225% Leistung. Außerdem gibt es 300%-Staffeln, 350%-Staffeln, 400%-Staffeln, 450%-Staffeln und 500%-Staffeln.
Der Schein trügt
Die Versicherungs-Anbieter rechtfertigen diese Staffel-Angebote damit, daß mit steigendem Invaliditätsgrad eine überproportional hohe Auszahlung nötig sei, um einen ausreichende Versorgung zu ermöglichen. Hmmh, vielleicht ist an dieser Argumentation sogar etwas dran.
Andererseits muß man wissen, daß in 9 von 10 Fällen der Invaliditätsgrad zwischen 1% und 30% liegt. Und da greift keine der Staffeln so richtig. Lediglich für den Bereich zwischen 26% und 30% gibt es eine erhöhte Leistung. Für die ersten 25% gibt es immer nur die einfache Leistung. Mit anderen Worten:
Die Staffeln sind hervorragend geeignet, Kunden zu blenden. Viele Verkäufer tun im Gespräch so, als seien Invaliditätsgrade von 70% bis 100% alltäglich. Dann schreiben sie hohe Entschädigungssummen aufs Papier und daneben den Monatsbeitrag, viele sogar den umgerechneten Tagesbeitrag für die Unfall-Versicherung! Die Suggestion klappt häufig: Kleiner Beitrag, hohe Leistung. (Ich warte noch auf den ersten Strolch unter den Verkäufern, der den Beitrag auf die Minute umrechnet).
Was denken Sie? Wieviele der Verkäufer verschweigen die Tatsache, daß der Invaliditätsgrad in 9 von 10 Fällen viel geringer ist als er suggeriert wird?
Verdoppelung der Entschädigung ab 90% Invaliditätsgrad
In vielen Verträgen findet sich die Verdoppelungs-Klausel. Bei einem Invaliditätsgrad von 90% und darüber gibt es den doppelten Geldbetrag. Dieser Schwachsinn ist ein Marketing-Gag. Oder können Sie sich erklären, warum jemand bei einem Invaliditätsgrad von 89% nur die einfache Leistung, und bei 90% die doppelte Leistung bekommen soll? Der "Sinn" liegt wohl mehr darin, daß der Verkäufer im Verkaufs-Gespräch mit hohen Zahlen jonglieren kann.
Die richtige Versicherungssumme
Wählen Sie eine so hohe Versicherungssumme, daß bei einer Leistung von 30% eine ausreichend hohe Entschädigung gezahlt wird. Die Versicherungssumme wird dann vermutlich bei 200.000 EURO bis 300.000 EURO, oder sogar höher liegen. Sollten Sie dann "noch Geld übrig haben", können Sie sich überlegen, gegen Beitragszuschlag eine der Progressions-Staffeln zu vereinbaren.
Millionen mieser Unfall-Policen mit unzureichender Leistung
Viele Verkäufer haben ihren Kunden (hier ist das Wort "Opfer" richtiger) miese Unfall-Policen untergejubelt. Die vereinbarte Versicherungssumme liegt oftmals bei viel zu geringen Werten weit unter 100.000 EURO.
Die Folge: Bei den häufigsten Invaliditätsgraden bis 30% gibt es keine ausreichende Leistung. Um die Miesheit dieser Policen zu vertuschen, werden sie dann mit einer Progressions-Staffel angeboten, die hohe Entschädigungs-Zahlungen suggeriert.
Daß die bei den häufigsten Invaliditätsgraden bis 30% kaum greift, verschweigen Verkäufer gern.
3. Kosmetische Operationen
Mancher Unfall führt dazu, daß Körperteile dauernd "verschandelt" werden. Denken Sie nur an Brand-Verletzungen im Gesicht. Die Behandlungen sind oft langwierig und teuer. Auf die Kranken-Versicherung sollte man sich nicht verlassen. Die zahlt bei medizinischer Notwendigkeit. Ob eine kosmetische Operation medizinisch notwendig ist, darüber gibt es häufig Streit.
In den Medien wird die Leistung für kosmetische Operationen nach einem Unfall fast immer als unwichtig deklariert. Na ja, solange man nicht betroffen ist, läßt sich leicht darüber "schwätzen". Sie alleine entscheiden bei Abschluß, wie wichtig ihnen diese Leistung ist.
4. Unfall-Krankentagegeld
Einkommenseinbußen nach einem Unfall
Durch einen Ungfall kann man monatelang arbeitsunfähig sein. Das Krankengeld vom Arbeitgeber während der Lohnfortzahlung und danach von der Krankenkasse ist geringer als das Nettoeinkommen.
Im Rahmen der Unfall-Versicherung kann man ein Unfall-Krankentagegeld versichern. Der Sinn dieser Leistung ist aber zweifelhaft. In den meisten Fällen ist die Arbeitsunfähigkeit nicht unfall-bedingt, sondern krankheits-bedingt. Da zahlt dann die Unfall-Versicherung keinen Cent.
Wenn Sie sich also gegen Einkommensverluste versichern wollen, ist eine Krankentagegeld-Versicherung bei einer privaten Kranken-Versicherung sinnvoller.
Überlegen Sie mal, ob Ihre Existenz bedroht ist, wenn Sie kein Geld von so einer Versicherung bekommen? Treiben Sie der Armut entgegen?
Die Unfall-Krankentagegeld-Versicherung gehört zu den sehr unwichtigen Versicherungen, die es gibt. Sie bietet, da sie nur bei Unfall zahlt, nur eingeschränkt Versicherungsschutz. Ein existenzielles Risiko ist eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall nicht.
5. Unfall-Krankenhaustagegeld
Erhöhte Aufwendungen im Krankenhaus nach einem Unfall
In den meisten Fällen ist ein Krankenhaus-Aufenthalt nicht unfall-bedingt, sondern krankheits-bedingt. Da zahlt dann die Unfall-Versicherung keinen Cent.
Wenn wirklich erhöhte Aufwendungen anfallen sollten, wäre also eine Krankenhaustagegeld-Versicherung bei einer privaten Kranken-Versicherung sinnvoller.
Überlegen Sie mal, was für erhöhte Aufwendungen anfallen können? Und wenn es solche Aufwendungen gibt, müssen Sie dafür eine Versicherung haben? Ist Ihre Existenz bedroht, wenn Sie kein Geld von so einer Versicherung bekommen? Treiben Sie der Armut entgegen?
Die Unfall-Krankenhaustagegeld-Versicherung gehört zu den sehr unwichtigen Versicherungen, die es gibt. Sie bietet, da sie nur bei Unfall zahlt, nur eingeschränkt Versicherungsschutz. Ein existenzielles Risiko ist ein Krankenhaus-Aufenthalt nach einem Unfall nicht.
Mehrere Verträge
Hat man mehrere Unfall-Policen abgeschlossen, leisten diese additiv, das heißt, jede zahlt die vereinbarte Summe aus.
Man muß jede Versicherungs-Gesellschaft über das Vorhandensein der weiteren Unfall-Policen bei anderen Gesellschaften informieren.