Private Unfall-Versicherung
Basiswissen
Die Ausführungen zur Unfall-Versicherung beziehen sich auf selbst verschuldete Unfälle. Ist ein Dritter der Verursacher, so haftet dieser mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen für die finanziellen Folgen - sofern er welches hat. (siehe Privathaftpflicht-Versicherung)
Die gute Nachricht:
Die Mehrzahl der Unfälle, die sich täglich ereignen, geht glimpflich, das heißt ohne bleibende Schäden aus. Horrorzahlen wie von Versicherungs-Gesellschaften und Verkäufern gerne genannt - 8 Millionen Unfälle ereignen sich jährlich, alle paar Sekunden ein Unfall - haben nur einen Zweck: Panikmache.
Die schlechte Nachricht:
Mehrere Tausend Menschen versterben nach einem Unfall. Oftmals bleiben Angehörige zurück, die nicht ausreichend versorgt sind.
Mehrere Zehntausend Menschen erleiden einen bleibenden Schaden, sind von heute auf morgen invalide. Viele von ihnen müssen neben körperlichen und seelischen Problemen oft genug auch noch finanzielle Probleme verkraften. Denn: Versichert sind viele, abgesichert nur wenige.
Falls Sie schon eine Unfall-Versicherung haben, sollten Sie nicht abwinken. Es kommt nicht darauf an, daß Sie eine haben, sondern in welcher Höhe! Wie hoch oder niedrig sind denn die Versicherungssummen? Bei den meisten Versicherten jedenfalls sind sie viel zu niedrig!
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Invalidität?
Das ist doch, wenn man durch einen Unfall einen bleibenden Schaden erleidet, oder? So denken viele. Aber das ist ein großer Irrtum. 90% der Invaliditätsfälle sind nicht die Ursache eines Unfalls, sondern die Ursache einer Krankheit.
Nur jeder 10. Invaliditätsfall geht auf einen Unfall zurück. Schutz vor den finanziellen Folgen bieten die Gesetzliche Unfallversicherung und/oder eine Private Unfall-Versicherung Das ist das Thema dieses Kapitels, aber:
Die viel wichtigere Absicherung ist die Absicherung der krankheits-bedingten Invalidität. In Deutschland ist sie leider immer noch an die Ausübung eines Berufes geknüpft. Wer keinen Beruf oder noch keinen Beruf ausübt, kann sich nicht oder nur eingeschränkt versichern.
Siehe: Berufsunfähigkeits-Versicherungen
Die Gesetzliche Unfall-Versicherung gilt nicht für jeden und sie leistet generell nicht für Freizeit-Unfälle.
- 17% der Unfälle passieren in der Schule und im Kindergarten
Die Gesetzliche Unfall-Versicherung zahlt eine Invaliden-Rente, die aber selbst für einen einfachen Lebensstandard nicht ausreicht. - 25% der Unfälle passieren in der Berufszeit
Die Gesetzliche Unfall-Versicherung zahlt für Arbeitnehmer und teilweise für Arbeitgeber eine Invaliden-Rente. Sie ist geringer als das Arbeits-Nettoeinkommen. Einschränkungen beim Lebensstandard sind die Folge. - 58% der Unfälle passieren in der Freizeit
Die Gesetzliche Unfall-Versicherung zahlt nichts. Für Arbeitnehmer, bestimmte Selbständige und Beamte gilt: Führt der Unfall zu einer Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, zahlen die Renten- und Pensionsträger eine Rente, sofern die Anspruchs-Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Renten sind viel geringer als das Arbeitseinkommen. Eine Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards ist damit nicht möglich. Werden die Anspruchs-Voraussetzungen nicht erfüllt, wird keine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Rente gezahlt.
Nicht-berufstätige Personen sowie Berufstätige, die nicht Mitglied der Gesetzlichen Renten-Versicherung sind, erhalten keine Rente.
Fazit:
Berufstätige bekommen bei Invalidität durch einen Unfall entweder gar keine Rente oder eine Rente, deren Höhe erheblich unter dem liegt, was zuvor durch Arbeit verdient wurde.Nicht-Berufstätige Erwachsene bekommen keine Rente.
Kinder bekommen nur eine geringe Rente, wenn der Unfall außerhalb der Freizeit während der Schule oder des Kindergarten-Besuchs eintritt und zur Invalidität führt.
Der Schutz durch die staatliche Sozialversicherung ist unzureichend. Wer sich alleine darauf verläßt, muß damit rechnen, zum Sozialfall zu werden. So ist es vielen in der Vergangenheit bereits ergangen.
Die unzureichenden Leistungen der Sozialversicherung kann man durch den Abschluß einer privaten Unfall-Versicherung ergänzen.
Und:
Für Berufstätige gilt, daß eine private Unfall-Versicherung allein nicht ausreicht. Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung ist noch viel wichtiger, da sie auch bei krankheitsbedingter Invalidität leistet.
Viele Versicherungs-Vermittler begehen im Zusammenhang mit dem Thema "Absicherung der Invalidität" schwere Beratungs- und Aufklärungsfehler.
Sie machen ihre Kunden glauben,mit dem Abschluß einer Unfallversicherung sei das Problem gelöst.
Sie unterschlagen die Bedeutung der krankheitsbedingten Invalidität und deren Absicherung durch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung.