Versicherungs-Verträge für die Zeit des Wehrdienstes
Lebens-Versicherung
Der Staat übernimmt bis zu einer festgelegten Höchstgrenze die Beiträge, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Police muß auf den Namen des Wehrpflichtigen und mindestens 1 Jahr vor der Einberufung abgeschlossen sein. Die Laufzeit muß mindestens bis zum 60. Lebensjahr gehen. Der Vertrag muß einen Todesfallschutz zur Hinterbliebenen-Versorgung enthalten.
Kranken-Versicherung
In der Zeit des Wehrdienstes übernimmt der Staat die Kosten (freie Heilfürsorge). Privatversicherte können für sich selbst für die Zeit des Wehrdienstes eine Anwartschafts-Versicherung abschließen, deren Kosten der Staat übernimmt. Privatversicherte Ehepartner und Kinder (ohne Einkommen), die privatversichert sind, bekommen die Beiträge vom Staat erstattet.
Die Zeit des Wehrdienstes wird auf die maximale Verweildauer in der elterlichen gesetzlichen Kranken-Versicherung angerechnet. Das heißt: Die elterliche Mitversicherung endet zu bestimmten gesetzlich festgelegten Zeiten. Wer Wehrdienst ableistet, bekommt diese Wehrdienst-Zeit hinzuaddiert und wird somit zeitlich denen gleichgestellt, die keinen Wehrdienst ableisten müssen.
Unfall-Versicherung
Die Beiträge muß der Wehrpflichtige selbst zahlen.
Privat-Haftpflicht-Versicherung
Versicherungsschutz besteht eventuell noch über die (hoffentlich vorhandene) Eltern-Police. Das hängt von den Klauseln der Police ab. Maßgeblich bei vielen Policen ist der zeitliche Ablauf von Schul-Ausbildung, Berufs-Ausbildung und Wehrdienst. Einzelheiten sollten unbedingt vor dem Antritt des Wehrdienstes mit dem Versicherer geklärt werden. (Schriftliche Zusage einholen, nicht nur mündlich)
Übrige Versicherungen
Die Beiträge muß der Wehrpflichtige selbst zahlen.