Versicherungssituationen nach einer Scheidung
Lebens-Versicherung
Die Scheidung braucht der Versicherungs-Gesellschaft nicht gemeldet zu werden.
Aber:Nach einer Scheidung sollte man prüfen, ob die Bezugsberechtigung für die versicherte Leistung geändert werden soll.
Bei Lebens-Versicherungen wird danach unterschieden, wer der Versicherungsnehmer und wer die versicherte Person (Personen) ist (sind). Eventuell sind hier Änderungen angezeigt.
Kranken-Versicherung
Die Scheidung braucht der Versicherungs-Gesellschaft nicht gemeldet zu werden.
Aber:Bei einer Kranken-Versicherung wird danach unterschieden, wer der Versicherungsnehmer und wer die versicherte Person (Personen) ist (sind). Eventuell sind hier Änderungen angezeigt.
Unfall-Versicherung
Die Scheidung braucht der Versicherungs-Gesellschaft nicht gemeldet zu werden.
Aber:Bei einer Unfall-Versicherung wird danach unterschieden, wer der Versicherungsnehmer und wer die versicherte Person (Personen) ist (sind). Eventuell sind hier Änderungen angezeigt.
Rechtsschutz-Versicherung
Die Police gilt nur noch für den Versicherungsnehmer und seine Kinder. Der bisher mitversicherte Ehepartner fällt heraus. Sind beide früheren Ehepartner als Versicherungsnehmer in der Police vereinbart, muß die Versicherungs-Gesellschaft darüber informiert werden, wer von beiden die Police übernimmt.
Sach-Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Gebäude, etc.)
Die Police gilt nur noch für den Versicherungsnehmer und seine Kinder. Der bisher mitversicherte Ehepartner fällt heraus. Sind beide früheren Ehepartner als Versicherungsnehmer in der Police vereinbart, muß die Versicherungs-Gesellschaft darüber informiert werden, wer von beiden die Police übernimmt.
Wenn sie eine private Krankenversicherung vergleichen können sie sich den passendsten Tarif und Anbieter auswählen und sind so auf der sicheren Seite.