Partnerschutz
Lebens-Versicherung
Es gibt die Möglichkeit, Lebenspartner in einem gemeinsamen Vertrag zu versichern statt eine Police für jeden einzeln abzuschließen. Solche Policen auf "zwei verbundene Leben" sind etwas kostengünstiger als zwei Einzel-Policen, weil die Versicherungs-Leistung auch nur einmal bezahlt wird.
Bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern gibt es in den Köpfen vieler Versicherungs-Vorstände noch Vorbehalte, die zu Ablehnung oder dämlichen Schikanen führen können. Der Muff des letzten Jahrhunderts löst sich aber auch hier immer schneller auf.
Wir empfehlen, sich an spezialisierte Versicherungs-Vermittler zu wenden, die die in Frage kommenden toleranten Versicherungs-Gesellschaften kennen und dorthin Policen vermitteln. (Internet - Suchmaschine - und lossuchen)
Beispiel einer Risiko-Lebensversicherung auf zwei verbundene Leben: Stirbt der Partner, bekommt der Hinterbliebene die vereinbarte Versicherungs-Leistung.
Kranken-Versicherung
In der Privaten Kranken-Versicherung wird jede Person für sich versichert. Durch eine Lebenspartnerschaft ändert sich nichts.
Unfall-Versicherung
In der Privaten Unfall-Versicherung wird jede Person für sich versichert. Durch eine Lebenspartnerschaft ändert sich nichts.
Rechtsschutz-Versicherung
Hier muß eine Klärung mit der Versicherungs-Gesellschaft erfolgen, wie sich eine Lebenspartnerschaft auf die Rechtsschutz-Police auswirkt.
Sach-Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Gebäude, etc.)
Hier muß eine Klärung mit der Versicherungs-Gesellschaft erfolgen, wie sich eine Lebenspartnerschaft auf die entsprechende Police auswirkt. Die Policen werden bei vielen Gesellschaften ähnlich oder gleich wie bei Ehen behandelt.