Wechsel von der Gesetzlichen Kranken-Versicherung zur Privaten Kranken-Versicherung

Einheits-Leistung contra Individualität

Leistungs-Unterschiede

Ein Krankenversicherungs-System besteht aus zwei Komponenten:
Beitrag und Leistung. Beide Krankenversicherungs-Systeme in Deutschland, die Gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung, unterscheiden sich in beiden Komponenten erheblich.

Leistungen

Gesetzliche Krankenversicherung
Die Leistungen sind zu 98% per Gesetz festgelegt (Sozialgesetzbuch). Die restlichen 2% kann jede Krankenkasse inidividuell gestalten. Es handelt sich allerdings um nicht ganz so wichtige Leistungen, zum Beispiel Bewilligung von Massagen, Kuren, vorbeugenden Maßnahmen wie Bewegungs-Kursen und ähnliches.
Neben den medizinischen Leistungen sind noch die Verwaltungs-Leistungen der Kassen zu sehen. Wie gut erreichbar ist die Kasse? Hat sie vor Ort eine Zweigstelle? Ist sie nur per Post und Telefon zu erreichen?

Private Krankenversicherung
Jedes Private Krankenversicherungs-Unternehmen hat ein sogenanntes Tarifwerk aus verschiedenen Leistungs-Bausteinen. Es gibt meist getrennte Tarife für die ambulante, die stationäre und die zahnärztliche Versorgung. Außerdem gibt es Tagegeld-Tarife und Kur-Tarife.
Daneben gibt es einige Anbieter, die ein fertiges Paket geschnürt haben (Kompakt-Tarif).
Die Leistungen einer Privaten Krankenversicherung sind nicht vom Gesetzgeber festgelegt. Sie werden zwischen dem Versicherer und den Kunden vereinbart. Aufgrund des Bauksten-Systems gibt es keine Einheits-Leistung. Wer wenig Geld ausgeben will, kann sich "Standard-Leistungen" einkaufen, wer nicht sparen will, kann sich "Luxus-Leistungen" einkaufen. Alles ist eine Frage des Geldbeutels.

Es ist in jedem Fall sinnvoll Ihre private Krankenversicherung gut zu vergleichen.

 

Entscheidung auf Jahrzehnte

Beitrags-Entwicklung

Wie sich die Beiträge in den nächsten Jahrzehnten entwickeln werden, weiß niemand. Prognosen haben keinen Wert, weil es einfach keine seriöse Grundlage gibt. Ein Blick in die Vergangenheit der letzten Jahrzehnte bringt auch nichts. Die damaligen Verhältnisse kommen in Zukunft nicht annähernd so wieder.

One-Way-Ticket

Wer von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung wechselt, muß davon ausgehen, daß es ein endgültiger Schritt für den Rest des Lebens ist. Die Rückkehr-Möglichkeiten zur Gesetzlichen Krankenversicherung sind sehr begrenzt. Sie können übrigens jederzeit vom Gesetzgeber geändert werden. In den 90er Jahren wurden sie mehrfach stark eingeschränkt.

Weil der Übertritt praktisch endgültig ist, scheuen viele diesen Weg. Daher verwundert es nicht, wenn mancher Verkäufer dann die Rückkehr-Möglichkeiten in den Vordergrund stellt. Der Verkäufer ist aber nun einmal nicht der Gesetzgeber.

Während des Lebens ändern sich bei den meisten mehrfach die Familien-Verhältnisse. Single, Verheiratet, Kind(er), geschieden, Single, wieder verheiratet, und so weiter. So kann es kommen. Man weiß es ja nicht. Und auch die Einkommens-Situation ändert sich bei vielen, besonders bei Selbständigen, deren Einkommen stark schwanken kann.

Gesetzliche Krankenversicherung
Der Beitrag bemißt sich nach dem Einkommen, das heißt er paßt sich an. Das macht ihn für die weitaus meisten immer bezahlbar. Selbständige allerdings können bei geringem Einkommen ein Problem bekommen, weil dann für sie ein Mindest-Beitrag fällig wird, der nicht gering ist.
Nach einer Heirat ist der Ehepartner solange selbst mit eigenem Beitrag versichert, wie er versicherungspflichtig berufstätig ist. Wird die versicherungspflichtige Berufstätigkeit eingestellt, beginnt die beitragsfreie Mitversicherung beim berufstätigen Ehepartner. Das gilt auch für die zukünftigen Kinder.

Private Krankenversicherung
Alles ist eine Frage der Anzahl der zu versichernden Personen. Singles ohne Kinder zahlen nur für sich und das ist meist um einiges weniger als in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Wer dann später im Leben sich, den Ehepartner und Kind(er) zu versichern hat, muß natürlich einiges mehr an Beitrag auf den Tisch der Privaten Krankenversicherung legen als während der Single-Zeit.

Bei einem Krankenversicherung Wechsel helfen kostenlose Vergleiche im Internet.

 

Wie der Beitrag zustande kommt

Faktoren, die den Beitrag bestimmen

Beitrag

Gesetzliche Krankenversicherung
Der Beitrag ist an das Einkommen gekoppelt. Je höher das Einkommen, desto höher der Beitrag. Wird allerdings eine bestimmte Einkommens-Grenze überschritten (Beitrags-Bemessungs-Grenze), erhöht sich der Beitrag nicht mehr. Die Koppelung an das Einkommen ist wesentliches Merkmal für das Solidaritäts-Prinzip, das der Gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde liegt.
Ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens wird als Krankenversicherungs-Beitrag berechnet. Dieser Prozentsatz ist variabel, das heißt er wird von Zeit zu Zeit angepaßt. Die Höhe des Prozentsatzes legt die Gesetzliche Krankenkasse fest, in der man Mitglied ist. Je günstiger (aus Gesundheits-Sicht) die Mitglieder-Struktur der Krankenkasse ist und je geringer die Verwaltungs-Kosten sind, desto günstiger ist der Beitrag.
Innerhalb einer Familie können mehrere eigenes Einkommen erzielen. Oberhalb eines vom Gesetzgeber festgelegten Geringfügigkeits-Verdienstes besteht Beitrags-Pflicht für die Gesetzliche Krankenversicherung. Ehepartner und Kinder, die eigenes Einkommen unterhalb dieser Verdienst-Grenze erzielen, müssen keinen Beitrag bezahlen. Wessen Verdienst darüber liegt, zahlt eigenen Beitrag. So zahlen Doppel-Verdiener eben zwei Beiträge an ihre Krankenkasse. Gibt es nur einen Verdiener in der Familie, sind Ehepartner und Kinder in dessen Krankenkasse mitversichert.


Private Krankenversicherung
Der Beitrag richtet sich nach der Zahl der versicherten Personen, der Wahl der Tarife, dem Geschlecht, dem Alter und dem Gesundheits-Zustand bei Beginn der Privaten Krankenversicherung. Die Private Krankenversicherung wird nach dem sogenannten Individual-Prinzip geführt. Der Vertrags-Inhalt richtet sich nach individuellen Personen-Merkmalen, die allein in der (den) versicherten Person(en) begründet sind. Das Einkommen spielt keine Rolle bei der Höhe der Beitrags-Bemessung.
Ist nur eine Person zu versichern, und ist die Person relativ jung und gesund zum Zeitpunkt des Vertrags-Beginns, ist der Beitrag günstiger als in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Je mehr Personen zu versichern sind (Familie), desto teurer wird es in der Privaten Krankenversicherung. Ob es dann letztlich teurer als in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird, hängt von der Zahl der zu versichernden Personen und von der Tarif-Wahl ab.

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Bevor Sie sich endgültig für einen Krankenkassenwechsel entscheiden, sollten Sie sich informieren und Vergleiche ziehen.