Reise-Krankenversicherung für Auslands-Aufenthalte

Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung

erhalten Aufwendungen für Kranken-Behandlungen im Ausland nur dann erstattet, wenn

  • es ein Aufenthalt in einem EU-Land war
  • oder es ein Aufenthalt in einem Land war, mit dem Deutschland ein "Sozialversicherungs-Abkommen" hat
  • und in diesem Land der Arzt den deutschen Auslands-Krankenschein akzeptiert hat

Das ist bekanntermaßen oft nicht der Fall. Touristen bekommen eine "schöne" Privat-Rechnung mit satten Gebühren verpaßt. Und die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung zahlt dann den Teil der Kosten, der auch in Deutschland für die Behandlung angefallen wäre. Und den Rest zahlt der Versicherte privat aus eigener Tasche.

Die Kosten für Rückflüge nach Deutschland werden grundsätzlich nicht bezahlt. Ebenso nicht die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen.

 

Versicherte einer Privaten Krankenversicherung

haben innerhalb Europas (nicht nur in EU-Ländern) den gleichen Versicherungsschutz wie in Deutschland. Außerhalb Europas besteht 1 Monat Versicherungsschutz, eventuell je nach Versicherungs-Bedingungen auch länger. Die meisten Vollkosten-Tarife seheh allerdings keine Leistung für Rücktransporte vor!

 

Eine Auslands-Reise-Krankenversicherung

übernimmt für die vereinbarte Reisezeit die Kosten für den vereinbarten Versicherungsschutz. Obwohl durch die Werbung oft der Eindruck entsteht, daß alle Kosten übernommen würden, ist das nicht der Fall. Es werden die Kosten übernommen, die durch die Versicherungs-Bedingungen geregelt sind. Es gibt da einige Klauseln, die immer wieder für Auseinandersetzungen (auch gerichtliche) zwischen Versicherer und Kunden sorgen.

Üblich ist eine Reise-Krankenpolice, die für alle Aufenthalte im Ausland bis zu 6 Wochen gilt. Es gibt aber auch anderen Policen, die für länger geplante Reisen Versicherungsschutz bietet.

Der Beitrag gilt pro Person, es sei denn, er handelt sich um eine sogenannte Familien-Police mit Pauschal-Beitrag für die gesamte Familie.

Die Policen stellen im Prinzip immer darauf ab, daß nur das medizinisch Notwendige (Ambulant, Stationär, Zahn) erstattet wird. Eben eine Grund-Versorgung vor Ort am Reiseort. Der Reisende dagegen möchte natürlich auch am Reiseort am liebsten eine Gesundheits-Versorgung wie zu Hause und die Kosten dafür eben über eine Reise-Krankenversicherung erstattet. Für rund 15 EURO pro Person gibt´s das aber nicht. Basta.

Also:
Die Auslands-Reise-Krankenversicherung ist ein "Muß". Und genau so ein "Muß" ist es, sich die Versicherungs-Bedingungen durchzulesen und sich Unverständliches vom Verkäufer oder vom Versicherer erklären zu lassen - und zwar vor der Reise.