Gesetzliche Kranken-Versicherung
Die meisten müssen Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse sein
Pflichtversichert
Die meisten sind per Gesetz verpflichtet, Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenkasse zu sein. Selbständige, Beamte sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen eine jährlich neu festgelegte Höhe übersteigt, können freiwillig in der Gesetzlichen Kranken-Versicherung bleiben oder zu einer Privaten Kranken-Versicherung wechseln. Selbständige und Beamte könnten, wenn sie es wollten, auch unversichert bleiben. Zur Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung kann eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden.
Wer Mitglied der Gesetzlichen Kranken-Versicherung ist, kann unter verschiedenen Krankenkassen, mit Hilfe eines Online-Vergleichs, die Krankenversicherung vergleichen und die für ihn günstige auswählen. Man kann wählen zwischen einer Allgemeinen Orts-Krankenkasse (AOK), den verschiedenen sogenannten Ersatzkassen und einer Vielzahl von Betriebs-Krankenkassen. Innungs-Krankenkassen (Berufsangehörige Handwerk) stehen zur Verfügung, wenn sie sich gemäß Satzung der Allgemeinheit gegenüber öffnen. Informieren Sie sich kostenlos und finden Sie die, für Sie beste Krankenkasse.
"Nach meiner Bein-Amputation können dort keine Krankheiten mehr entstehen.Da sich für die Kasse das Risiko verringert, sollte ich einen Rabatt auf den Beitrag erhalten."
Für alle gilt:
Sie sind zwangsweise Kraft Gesetzes verpflichtet, eine Pflegeversicherung zu haben. Mit einem Beitragsvergleich Krankenversicherung oder einem einfachen Vergleich private Krankenversicherung finden Sie die für Sie richtige Absicherung.
Das Statistik- und Studien-Portal Statista bietet übrigens mehr dazu.