Krankenversicherungen

Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Krankenversicherung. Ohne Krankenversicherungsschutz müsste man für alle Behandlungen selbst aufkommen. Angesichts der hohen Kosten ist dies selbst für einen Menschen mit einem guten Gesundheitszustand häufig kaum vorstellbar. Daher besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.
Im Gegensatz zu anderen Versicherung, stellt sich aber häufig nicht die Frage, welche Versicherungsform man wählt, denn es gibt sehr klare Vorgaben dafür, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Nur Selbstständige, Freiberufler, Studenten, Beamte und Berufstätige mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze können sich auch in der privaten Krankenversicherung versichern lassen.

Krankenzusatzversicherungen

Dabei richten sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog. Krankenkassen können hier noch Zusatzleistungen anbieten. Bei der privaten Krankenversicherung fällt der Krankenversicherungsschutz je nach Tarif umfangreicher aus. Doch auch gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit ihren Versicherungsschutz  mit privaten Krankenzusatzversicherungen zu erweitern. Beispiel hierfür ist die Zahnzusatzversicherung, die die Lücke zwischen den Regelsätze der GKV bei Zahnersatz und den tatsächlich anfallenden Kosten einer solchen Zahnbehandlung ganz oder teilweise ausgleichen.

Auch in anderen Bereich werden Krankenzusatzversicherungen abgeschlossen werden. Vom Krankenhausaufenthalt über naturheilkundliche Behandlung oder ambulante Leistungen – verschiedene Tarife decken hier eine Vielzahl von Zusatzleistungen ab. Allerdings ist für einige dieser Versicherungen eine Gesundheitsprüfung bzw. die Beantwortung von Gesundheitsfragen erforderlich. Auch richten sich die Beiträge häufig nach dem Einstiegsalter, sodass sich diese Zusatzversicherungen besonders für junge Versicherte lohnen, da sie noch sehr geringe Beitragszahlungen zu leisten haben.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Hinzu kommt die Auslandsreise-Krankenversicherung. Zwar gilt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung auch in EU-Ländern und Ländern mit denen Deutschland ein Sozialhilfeabkommen abgeschlossen hat, ansonsten ist man jedoch im Krankheitsfall oder bei einem Unfall im Ausland ohne Versicherungsschutz. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ergänzt den Schutz und kommt zusätzlich auch für einen medizinisch notwendigen Rücktransport auf.

Krankenkassenwechsel

Ein Krankenkassenwechsel ist möglich, wenn Sie mindestens 18 Monate bei Ihrer derzeitigen Krankenkasse versichert waren. Ebenso wechseln können Sie, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge erhöht. Bei einem Arbeitgeberwechsel läuft die Bindungsfrist von 18 Monaten weiter. Eine Kündigung ist formlos und schriftlich zu erledigen. Der Krankenkassenwechsel wird jedoch erst dann wirksam wenn Sie eine Mitgliedsbescheinigung von der neuen Kasse vorweisen.

Der Wechsel einer privaten Krankenkasse lohnt sich nicht immer, da ein höheres Einstiegsalter meist auch höhere Beiträge bedeutet. Zudem können in der Zwischenzeit Vorerkrankungen aufgetreten sein, die Risikozuschläge nach sich ziehen. Es muss also genau abgewogen werden, ob ein Wechsel hier sinnvoll ist oder ob er nicht eine finanzielle Mehrbelastung bedeutet.

Gesetzlich pflichtversichert - freiwillig versichert - privat versichert

Gesetzlich krankenversichert:
Lohnt ein Wechsel in eine andere Gesetzliche Krankenkasse?

Gesetzlich krankenversichert,
aber zusätzlich privat versichert

Wechsel von der Gesetzlichen Kranken-Versicherung zur Privaten Kranken-Versicherung

 

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