Hochwasser-Schäden

Hochwasser: Das ungeliebte Risiko
Nur wenige bekommen etwas ersetzt

Nur wenige Mieter, Haus-Eigentümer, Unternehmer, die im Elbe-Hochwasser ihr Hab und Gut ganz oder teilweise verloren haben, bekommen von der Versicherungs-Gesellschaft etwas ersetzt. Bei den meisten Versicherern ist das Risiko "Elementarschäden" (dazu zählt Hochwasser) in der Hausrat-, Gebäude- oder Betriebs-Versicherung ausgeschlossen. Wer den zusätzlichen Schutz haben möchte, muß ihn gegen Extra-Beitrag beantragen. Und dann ist immer noch fraglich, ob man ihn auch wirklich bekommt.

 

"Wasserschäden sind doch versichert ..., oder nicht?"

Nein, in der normalen Hausrat-, Gebäude-, Betriebs-Versicherung sind LEITUNGS-Wasserschäden versichert,
aber keine HOCH-Wasserschäden durch über die Ufer tretende Flüsse und Gewässer.

Ausnahme:In alten DDR-Haushalts-Policen ist Hochwasser mitversichert.

 

Schäden durch Hochwasser können bei einigen wenigen Versicherern möglicherweise per Zusatz-Vereinbarung in die Hausrat-Police, Gebäude-Police, Betriebs-Police integriert werden. Möglicherweise deshalb, weil Versicherungsschutz für bekannte Risiko-Gebiete kaum angeboten wird. Außerdem: Im Kleingedruckten lauern viele Fallen, die dazu führen, daß in vielen Fällen dann doch keine Entschädigung geboten wird.

 

Ostdeutsche "DDR-Haushalts-Policen"
Die alte DDR-Haushalts-Versicherung (Kombination aus Hausrat-Police und Haftpflicht-Police) bietet Versicherungsschutz bei Elementarschäden Die Allianz Versicherung hat das ehemals staatliche Versicherungs-Unternehmen 1990 übernommen. Rund 3 Millionen dieser alten "DDR-Policen" sollen laut Allianz noch bestehen. Die betroffenen Kunden können mit einer Entschädigung rechnen.

 

Ostdeutsche "DDR-Gebäude-Policen"
Rund 800.000 Kunden sollen noch die alte DDR-Gebäude-Policen haben. Die beinhaltet aber nicht automatisch Versicherungsschutz für Elementarschäden. Nur wer eine Zusatz-Vereinbarung dafür abgeschlossen hatte, bekommt bei Gebäude-Schäden etwas ersetzt. Rund 500.000 Kunden sollen zu den "Glücklichen" im Unglück gehören.

Die meisten Elbe-Hochwasser-Opfer gehen aber mangels Einschluß von Elementarschäden bei Hausrat- und Gebäudeschäden leer aus.

 

Waren- und Mobiliar-Versicherungen
Unternehmer können Waren und Mobiliar gegen allerlei Gefahren versichern, aber häufig nicht gegen die Folgen von Elementarschäden durch Hochwasser. Die meisten Versicherer wollen das Risiko nicht übernehmen. Wer sein Geschäft in einem potentiellen Hochwasser-Gebiet hat, hat besonders wenig Chancen auf diesen Versicherungsschutz.

Wieviel Unternehmer im Bereich der Elbe-Überflutung (und Zuflüsse) es geschafft haben, das Hochwasser-Risiko in die Betriebs-Police einzuschließen, ist nicht bekannt. Viele dürften es nicht sein.

Von "der Versicherung" werden also die wenigsten eine finanzielle Entschädigung für Hausrat, Gebäude, Waren, Betriebs-Mobiliar erhalten.

 

Kraftfahrzeuge
Für Schäden am eigenen Fahrzeug ist die Teilkasko- bzw. die Vollkasko-Versicherung zuständig. Grundsätzlich gibt es bei Hochwasser eine Erstattung - aber wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig aus dem Gefahren-Bereich entfernt wurde, sofern es dem Halter zumutbar war, kann es zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung führen.Die Versicherung zahlt den Zeitwert des KFZs, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

 

Gefährdungs-Haftung für auslaufende Öltanks
Wer einen Öltank hat, glaubt vielleicht, daß er im Fall von Hochwasser für den auslaufenden Öltank nicht haften müsse. "Höhere Gewalt, da kann ich doch nicht für!" FALSCH: Die Schuld-Frage ist unwichtig. Wer einen Öltank hat, ist laut Gesetz für alle Schäden durch auslaufendes Öl verantwortlich, und zwar auch dann, wenn eigenes Verschulden nicht vorliegt (wie beim Hochwasser).Schutz bietet nur eine Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung, die jeder Öltank-Besitzer unbedingt haben sollte.