Private Haftpflicht-Versicherung
Bitte lesen Sie, falls noch nicht geschehen, zunächst das Kapitel Basiswissen.
Die Privat-Haftpflicht-Versicherung sichert die Familie vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die sie Dritten zufügen und für die sie nach dem Gesetz verantwortlich sind.
Sie ist eine Familien-Versicherung, in der die Ehepartner und die Kinder gemeinsam versichert sind. Die Mit-Versicherung der Kinder ist nicht grenzenlos. Grundsatz: Bis zum Ende der Schul- und der ersten Berufs-Ausbildung sind sie in der elterlichen Police versichert.
Paare ohne Trauschein können bei vielen Gesellschaften (nicht bei allen) ebenfalls in einer Police versichert sein. Das Zusammenleben muß der Gesellschaft aber vor Eintritt eines Schadenfalles mitgeteilt und nachgewiesen worden sein.
Tiere
Mitversichert sind auch die Schäden, die bestimmte Haustiere bei Dritten anrichten können. Katzen, Meerschweinchen, Vögel sind mitversichert. Hunde und Pferde sind dagegen nicht mitversichert, für sie gibt es eine eigene Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
Ausschlüsse: Nicht alles ist versichert
Eine Privat-Haftpflicht-Versicherung zahlt aber nicht alle Schäden, zu deren Wiedergutmachung man nach dem Gesetz verpflichtet ist. Es gibt eine Reihe von Ausschlüssen, die in den Versicherungs-Bedingungen festgelegt sind. Es kann also vorkommen, daß ein Geschädigter von Ihnen zurecht die Erstattung für einen durch Sie verursachten Schaden fordert, Ihre Privat-Haftpflicht-Versicherung aber die Bezahlung verweigert, weil »das nicht versichert war«. Dann müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche ersetzen.
Nicht versichert: eine kleine Beispiel-Auswahl
- Vorsätzlich begangene Schäden
- Mietsachschäden an der gemieteten Wohnung entweder gar nicht oder begrenzte Leistung
- Geliehene oder gemietete Sachen (Stereoanlage des Freundes)
- Schäden, die man einem Mitversicherten zufügt (Kind beschädigt Papas Brille)
- Bußgelder und Geldstrafen des Staates
- Schäden, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs verursacht werden (KFZ-Haftpflicht-Versicherung zuständig)
Merksatz: Für nicht-versicherte Schäden haben Sie nie Prämie bezahlt, deshalb macht es keinen Sinn, auf die Versicherungs-Gesellschaft zu schimpfen, wenn die - berechtigt - nicht zahlt.
Abwehr unberechtiger Forderungen
Die Privat-Haftpflicht-Versicherung beinhaltet auch eine Teil-Rechtsschutz-Versicherung. Sie bezahlt nicht nur berechtigte Schaden-Forderungen, sie wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Notfalls bis zum Gericht, wenn der Geschädigte trotzdem klagt.
Die Versicherungs-Leistung
Bei Personenschäden
werden die Gesundheitskosten, die Rehabilitation und eventuell lebenslange Renten an das Opfer gezahlt.
Bei Sachschäden
wird die Reparatur (wenn möglich) oder der Ersatz der beschädigten Sache bezahlt. Bei Neuanschaffungen muß sich der Geschädigte damit begnügen, nur den Zeitwert ersetzt zu bekommen.
Durch den Gebrauch einer Sache hat vor dem Schadenfall eine Abnutzung stattgefunden. Der Wert der Sache sinkt dadurch. Nur diesen als Zeitwert bezeichneten Wert erhält der Geschädigte ersetzt. Prinzip: Keine Besserstellung als vor dem Schadenfall.
So kann es passieren, daß ein Geschädigter für die beschädigte Sache etwas Neues kaufen muß, und daß er dann aus eigener Tasche etwas zuzahlen muß.
Bei Vermögensschäden
zahlt die Versicherungs-Gesellschaft Geld in Höhe des entstandenen, nachweisbaren Schadens. Beispiel: Entgangener Gewinn.
Deckungssummen: Höchstgrenzen der Entschädigung beachten
Da gibt es Unterschiede zwischen den angebotenen Policen. Manche Gesellschaften bieten mehrere Varianten an. Je höher die maximalen Versicherungssummen (Deckungssummen) vereinbart werden, desto höher die Prämie. Empfehlungen dazu zu geben, ist schwer. Vielleicht die: Sparen Sie nicht an 20 EURO Jahresprämie. Wenn Sie sich bei einer Versicherungs-Gesellschaft versichern, die allgemein zu den preisgünstigsten gehört, müssen Sie da doch nicht noch an den letzten Cents knapsen, oder?
Verbilligte Policen
Junge-Leute-Policen / Single-Policen
Das sind meist Angebote von Versicherungs-Gesellschaften, die nicht zu den preisgünstigen Anbietern zählen. Aber um Kunden anzulocken, werden "»ungen Leuten« (zum Beispiel bis 25 Jahre) verbilligte Policen offeriert. Eine derart rabattierte Police kann aber trotzdem um einiges teurer sein als die »Normal-Police« einer anderen, günstigeren Versicherungs-Gesellschaft.
Ähnliches gilt für Singles. Fällt der Grund für die Verbilligung weg (Erreichen der Altersgrenze, Partnerschaft), wird´s teurer. Die Normalprämien können dann zu den teuersten des Marktes gehören.
Rabatt-Policen über Vereine und Verbände, Berufsgruppen-Policen Beamte bekommen´s bei vielen billiger. Auch die Mitglieder vieler Vereine und Verbände in Deutschland kommen über den Verein billiger an Versicherungs-Policen heran.
Trotzdem gilt immer:
Maßgeblich ist nicht der Preis, sondern der Umfang der Versicherungs-Leistung im Schadenfall. Rabattierte Policen mit »halber Leistung« taugen nichts.
Spezial-Risiken extra versichern
In der Privat-Haftpflicht-Versicherung werden einige Risiken gar nicht versichert. Hierfür gibt es meist (aber nicht für alles) eigene Spezial-Policen.
Versicherungs-Gesellschaften bieten dafür Spezialpolicen an (Auswahl):
- Tierhalter-Police für Hunde und Pferde
- Wassersport-Police
- Bauherren-Police
- Haus- und Grundbesitzer-Police
- Jagd-Police
- Berufshaftpflicht-Police für bestimmte Berufsgruppen
(Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten, etc.)