Haftpflicht-Versicherungen - Basiswissen

Nur wer Multimillionär ist, braucht sie nicht, eine Privat-Haftpflichtversicherung. Für alle anderen ist sie zwar eine freiwillige Versicherung (man muß sie also nicht abschließen), aber ohne sie kann das Leben eines Tages bitter werden. Und zwar dann, wenn man einem anderen Menschen einen Schaden zugefügt hat:

  • an Leib und Seele (Personenschaden)
  • an seinem Hab und Gut (Sachschaden)
  • an seinem Vermögen (Vermögensschaden).

 

Gesetzliche Grundlage
Der Schädiger ist laut Gesetz zur Wiedergutmachung verpflichtet (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraphen 823ff., diverse Spezialgesetze). Zahlen muß man immer dann, wenn man für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit die Ursache ist, spielt keine Rolle. Es gilt das Prinzip: Eltern haften bis zur Volljährigkeit für die Kinder. Ausnahmen bestätigen die Regel. Schäden, die Kinder bis 7 Jahre anrichten, müssen nur dann von den Eltern ersetzt werden, wenn sie ihre Kinder unzureichend beaufsichtigt haben.

 

Grenzenlose Haftung
Ihre Haftung kennt keine Grenzen. Selbst Schäden in Millionenhöhe müssen Sie ersetzen. Das heißt bei normalen durchschnittlichen Einkommensgrößen: Sie zahlen ein Leben lang die Schulden eines Großschadens ab. Das geht so weit, daß man Ihr Einkommen bis auf das Existenzminimum pfändet, solange, bis der Schaden ersetzt ist. Aber auch ein Schaden in der Höhe einiger Tausend EURO kann das Leben eine Zeit lang empfindlich beeinträchtigen.

Können Sie ausschließen, daß Sie oder Ihre Kinder niemals einem anderen einen Schaden zufügen (auch unbeabsichtigt)? Nein, natürlich nicht. Damit haben Sie die Frage nach dem Sinn einer Haftpflicht-Versicherung im Prinzip bereits beantwortet. Trotzdem sind Millionen Deutsche bisher nicht haftpflicht-versichert. Wünschen wir diesen Einsicht oder Glück (das nichts passiert - ein Leben lang). Wenn Sie nicht auf Ihr Glück vertrauen wollen ist eine Haftpflichtversicherung in jedem Fall sinnvoll.

"Nu, regen Sie sich mal nicht so auf, daß ich Ihnen den Schaden so spät melde. So langsam, wie Ihre Mitarbeiter arbeiten, kommt das doch jetzt zeitlich wieder zusammen."

 

Begrenzte Leistung der Haftpflicht-Versicherung
Eine Haftpflicht-Versicherung zahlt aber nicht alle Schäden, zu deren Wiedergutmachung Sie nach dem Gesetz verpflichtet sind. Es gibt eine Reihe von Ausschlüssen im Versicherungsschutz. Geregelt ist das in den Versicherungs-Bedingungen, in denen die Leistungen der Haftpflicht-Versicherung und die »Nicht-Leistungen« vertraglich festgelegt sind. Es kann also vorkommen, daß ein Geschädigter von Ihnen zurecht die Erstattung für einen durch Sie verursachten Schaden fordert, Ihre Haftpflicht-Versicherung aber die Bezahlung verweigert, weil »das nicht versichert war«. Dann müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche ersetzen.
Beispiel: Vorsätzlich verursachte Schäden müssen Sie dem Geschädigten ersetzen, aber die Versicherung zahlt natürlich und zu Recht nicht (Vorsatz muß der Versicherer dem Versicherten nachweisen!).

 

Abwehr unberechtiger Forderungen
Nicht jeder Schadenersatzanspruch ist berechtigt. Typisch ist der Schaden des 3-jährigen Kindes, der das Auto des Nachbarn »bearbeitet«. Stellt sich heraus, daß die Eltern ihre Aufsichtspflicht ausreichend ausgeübt haben als der Schaden passierte, geht der Nachbar leer aus. So will es das Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch). Die Haftpflicht-Versicherung leistet auch dann für die Abwehr dieser unberechtigten Forderung. Notfalls bis zum Gericht, wenn der Geschädigte

 

Ärger im Schadenfall
Versicherte, denen die Versicherungs-Gesellschaft die Bezahlung eines Schadens verweigert hat, ärgern sich in der Regel heftig darüber, weil sie sich verschaukelt fühlen. "Wofür habe ich all die Jahre in die Versicherung eingezahlt, und jetzt verweigert man die Leistung." So oder ähnlich lauten die Vorwürfe. Doch das ist ungerecht.

Denn:
Für nicht versicherte Schäden (geregelt in den Versicherungs-Bedingungen) haben Sie nie eine Prämie bezahlt.

 

Zu Unrecht keine Leistung
Ja, das gibt es. Und nicht selten. Die Sachbearbeiter der Versicherungs-Gesellschaften leisten sich teilweise »starke Stücke« bei der Prüfung der Leistung. So mancher muß sich die Leistung vor Gericht erkämpfen.

  • Zum Teil liegt das daran, daß die Versicherungs-Bedingungen nicht klar genug formuliert sind.
  • Zum Teil liegt es daran, daß es Grenzfälle zwischen »versichert« und »nicht-versichert« gibt.
  • Zum Teil liegt es am fehlenden Willen bei den Schaden-Regulierern (nicht alle) der Versicherungs-Gesellschaften, kundenfreundlich zu arbeiten. Das gibt natürlich keine Versicherungs-Gesellschaft zu, aber es ist so. Wenn Kunden, die eine Leistung aus dem Versicherungs-Vertrag fordern, als Gegner und nicht als Vertragspartner angesehen werden, stimmt etwas mit der Einstellung nicht.
  • Und dann gibt es auch die vielen Fälle, in denen Versicherte ihrerseits die Versicherungs-Gesellschaft »abzocken« wollen. Versicherungsbetrug scheint in Deutschland Volkssport zu sein. Bei dem, was ein Schaden-Regulierer so alles an haarsträubenden Schaden-Schilderungen auf den Tisch bekommt, darf es nicht verwundern, wenn der im Laufe der Jahre hyper-mißtrauisch wird.

 

Aber andersherum ist es auch nicht besser
Und sind wir auch ehrlich: Dreht nicht sogar mancher Versicherungs-Vertreter, der die Schaden-Anzeige aufnimmt, die Schaden-Schilderung im Interesse seines Kunden so hin, daß die Versicherungs-Gesellschaft zahlen muß? (Anbiederung an den Kunden nach dem Motto "Ich vertrete dein Interesse, Kunde. Ich stehe auf deiner Seite.") Obwohl sie es bei korrekter Angabe gar nicht müßte. Oder der Versicherte trickst ohne Hilfe des Vertreters. Da gibt es nicht wenige, die eine Haftpflicht-Versicherung mit dem Gewinn aus der Lotterie der Glücksspirale verwechseln: Monatliche Sofort-Rente 7.500 EURO. Jeder zweite gemeldete Schadenfall soll gar kein echter sein (Umfrage-Ergebnis Meinungsforschung). Trotzdem muß die Gesellschaft meist zahlen, denn Versicherungs-Betrug nachzuweisen, ist nicht so einfach.

So beschert die Haftpflicht-Versicherung einem anderen Versicherungszweig Zulauf, der Rechtsschutz-Versicherung. Die zahlt dann wieder die Kosten des Prozesses gegen die Haftpflicht-Versicherung.

Mögliche Auseinandersetzungen sind übrigens kein stichhaltiger Grund, auf die Haftpflicht-Versicherung zu verzichten. Die Mehrzahl der gemeldeten Schadenfälle wird schließlich bezahlt. Oft unbürokratisch (so weit es das in einem Land wie dem unseren überhaupt möglich ist), unkompliziert, manchmal langsam und furchtbar umständlich, manchmal erst nach mehrfachem Briefwechsel und "bösen" Anrufen, manchmal nur durch Drohung mit der Klage oder dem Rechtsanwalt, manchmal per Gericht.

 

Die Versicherungs-Leistung

Bei Personenschäden
werden die Gesundheitskosten, die Rehabilitation und eventuell lebenslange Renten an das (die) Opfer gezahlt.

Bei Sachschäden
wird die Reparatur (wenn möglich) oder der Ersatz der beschädigten Sache bezahlt. Bei Neuanschaffungen muß sich der Geschädigte damit begnügen, nur den Zeitwert ersetzt zu bekommen. Durch den Gebrauch einer Sache findet eine Abnutzung statt. Der Wert sinkt dadurch. Nur diesen als Zeitwert bezeichneten Wert erhält der Geschädigte ersetzt. Prinzip: Keine Besserstellung als vor dem Schadenfall. So kann es passieren, daß ein Geschädigter für die beschädigte Sache etwas Neues kaufen muß, und daß er dann aus eigener Tasche etwas zuzahlen muß.

Bei Vermögensschäden,
die nicht Folge eines Personenschadens sind, zahlt die Haftpflicht-Versicherung Geld in Höhe des entstandenen, nachweisbaren Schadens. Beispiel: Entgangener Gewinn. Jedoch maximal die vertraglich vereinbarte Höchstgrenze.

 

Höchstgrenzen der Entschädigung beachten
Da gibt es Unterschiede zwischen den angebotenen Policen. Manche Gesellschaften bieten mehrere Varianten an. Je höher die maximalen Versicherungssummen (Deckungssummen) vereinbart werden, desto höher die Prämie. Empfehlungen dazu zu geben, ist schwer. Vielleicht die: Sparen Sie nicht an 20 EURO Jahresprämie. Wenn Sie sich bei einer Versicherungs-Gesellschaft versichern, die allgemein zu den preisgünstigsten gehört, müssen Sie da doch nicht noch an den letzten Cents knapsen, oder?

 

Spezial-Haftpflicht-Versicherungen
Die Versicherungs-Gesellschaften bieten für die unterschiedlichen Lebensbereiche unterschiedliche Haftpflicht-Policen an. Wir beschäftigen uns hier mit der Privat-Haftpflicht-Versicherung und den verschiedenen Spezial-Haftpflicht-Policen für bestimmte Lebensbereiche. (Betriebliche Versicherungen werden hier nicht besprochen.)

 

Keine einheitliche Leistung : die Versicherungs-Bedingungen
Jede Versicherungs-Gesellschaft hat eigene Versicherungs-Bedingungen mit eigenen Ausschluß-Klauseln oder Einschluß-Klauseln. Für die meisten Schadenfälle ist die Leistung identisch, aber es gibt immer mehr Unterschiede zwischem den Policen der Anbieter.

Da fällt es als Versicherungs-Laie immer schwerer, den richtigen Versicherer zu finden. Verbraucher-Sendungen im Fernsehen, im Radio und in Print-Artikeln können ein wenig Hilfestellung geben. Aber in 5-Minuten-Berichten oder 2-Seiten-Artikeln bleibt einiges auf der Strecke.

Versicherungs-Vertreter, die für eine Versicherungs-Gesellschaft verkaufen, können Ihnen nicht weiter helfen. Wer bei Gesellschaft A seine Brötchen verdient, empfiehlt die Police von A, ist doch klar. Es sagt doch keiner: Gehen Sie zu Gesellschaft B, die bieten mehr oder besseren Versicherungsschutz.

 

Beratung beim Abschluß
Wenn Sie eine anbieter-unabhängige Beratung, also nicht die einseitige »Verkaufs-Beratung« eines Versicherungs-Vertreters, wünschen, gibt es 3 Anlauf-Stellen:

  1. staatlich von der Justizbehörde zugelassene Rechtsbeistände für Versicherungsberatung
    davon gibt es aber nur circa 50 in ganz Deutschland
  2. Verbraucher-Zentralen e.V.
  3. (seriöse) Versicherungs-Makler

 

Was ist mit dem Service?
Das ist die scheinbare Stärke der Versicherungs-Vertreter. Die haben ihr Büro »um die Ecke«. Das kostet, und bezahlt wird es von den Prämien der Kunden. Service hat seinen Preis. Der Preis, den Sie dafür zahlen, ist aber nicht nur die Versicherungs-Prämie. Sie zahlen auch (im übertragenen Sinn), indem Sie sich mit einer einseitigen Verkaufs-Beratung eines Vertreters begnügen. Keine Auswahl, kein Vergleich, keine Chance auf günstigere Prämien und/oder bessere Versicherungs-Bedingungen. Im Schadenfall gibt´s aber bei unproblematischen Fällen zügig Geld - nicht für Sie, sondern für den/die Geschädigten.

Falls Sie sich nicht zutrauen, das Antrags- oder das Schaden-Formular der Versicherungs-Gesellschaft auszufüllen und die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, können Sie den Vertreter "antanzen" lassen, der das dann als "Schreibkraft" für Sie erledigt. Für die Richtigkeit der Angaben haften natürlich Sie.

Übrigens
Die häufigste Aussage von Versicherten, warum sie die Schaden-Anzeige lieber vom Vertreter ausfüllen lassen, ist "Ich weiß nicht, was ich da hinschreiben soll".
Hmm, einfach die Wahrheit?!

 

Schadenfall-Beratung
Wenn die Versicherungs-Gesellschaft im Schadenfall die Zahlung verweigert, können Sie Rechtshilfe von einem Rechtsanwalt oder von einem staatlich von der Justizbehörde zugelassenen Versicherungsberater bekommen. Die Beratung erfolgt gegen Honorar.

Hilfestellung und Rechtsberatung bieten auch die Verbraucher-Zentralen e.V.

Versicherungs-Makler dürfen keine Rechtsberatung im Schadenfall durchführen. Das hindert einige nicht daran, es rechtswidrig trotzdem zu tun.