Leistung oder nicht - wichtige Klauseln
1. Leistungsanspruch
Ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit überhaupt eine BU-Rente gezahlt wird, wird bei Abschluß zwischen Ihnen der Versicherungs-Gesellschaft vereinbart. Es gibt 3 Modelle:
- Bis zu einem BU-Grad von 49% wird kein Cent BU-Rente gezahlt, ab 50% gibt es die volle BU-Rente.
- Bis 33% gibt es nichts, dann gestaffelt bis 66% gibt es eine Teil-Rente, darüber die volle Rente
- Bis 25% gibt es nichts, dann gestaffelt bis 75% gibt es eine Teil-Rente, darüber die volle Rente
Nicht jede Versicherungs-Gesellschaft bietet alle Modelle an. Welches Modell für Sie besser ist, wissen Sie eigentlich erst dann, wenn die Berufsunfähigkeit bei Ihnen eingetreten ist. Haben Sie Modell 1 gewählt, werden Sie sich ärgern, wenn Ihnen nur ein BU-Grad von 40% vom Arzt attestiert wird. Da wären die Modelle 2 und 3 günstiger, da hier bei 40% eine Teilrente gezahlt würde. Haben Sie Modell 3 gewählt, aber Ihnen wird nur ein BU-Grad von 55% zugebilligt, ärgern Sie sich, daß sie nur eine Teil-Rente bekommen während sie bei Modell 1 die volle Rente bekämen.
2. Gewinn-Beteiligung
Nicht jeden EURO, die die Versicherungs-Gesellschaft von Ihnen als Beitrag einnimmt, wird für Kosten oder für BU-Zahlungen ausgegeben. Was übrigbleibt, wird gewinnbringend in weitgehend sicheren Geldanlageformen angelegt. Einige Gesellschaften zahlen das angesammelte Geld und die Gewinn-Beteiligung am Ende der Laufzeit aus. Die meisten Versicherungs-Gesellschaften aber verrechnen überschüsse bei den Beitragseinnahmen mit den Beiträgen. Versicherungs-Gesellschaften sind verpflichtet, zunächst den Beitrag "großzügig" zu kalkulieren. Schließlich soll immer gewährleistet sein, daß die Beitragseinnahmen aller Kunden so hoch sind, daß die Schadenfälle auch bezahlt werden können. Wenn die Versicherungs-Gesellschaft zum Beispiel 50 EURO Monatsbeitrag kalkuliert, braucht sie aber tatsächlich in einem bestimmten Jahr vielleicht nur 30 EURO. So kommen dann überschüsse zustande. (Es gibt auch noch andere überschuß-Quellen)
3. Anpassung I
Wenn man eine BU-Rente erhält, wird die in bestimmten Zeitabständen (meist jährlich) angepaßt. Angepaßt heißt: Weil durch die permanente Geldentwertung der Wert der Rente sinkt, wird zum Ausgleich die BU-Rente erhöht. Das ist vergleichbar einer Lohn- oder Gehaltserhöhung. Bei Vertrags-Abschluß wird Ihnen kein fester Prozentsatz für die gesamte Laufzeit der BU-Rente garantiert. Die Höhe hängt vom wirtschaftlichen Erfolg der Versicherungs-Gesellschaft ab.
4. Anpassung II
Solange man nicht berufsunfähig wird, zahlt man brav die Beiträge. Wenn man aber nun zum Beispiel 1.000 EURO monatliche BU-Rente versichert hat, so ist der Wert nach einigen Jahren Laufzeit natürlich auch durch die unter Ziffer 3 geschilderte Geldentwertung geringer geworden. Sie sollten deshalb bei der Wahl der Versicherungs-Gesellschaft darauf achten, daß diese Ihnen das Recht einräumt, die versicherte BU-Rente von Zeit zu Zeit etwas zu erhöhen.
5. Vertragsgestaltung
Bei der BU-Versicherung wird zwischen Vertragsdauer und Leistungsdauer unterschieden. Klingt kompliziert, oder?
Vertragsdauer
Tritt während dieser Zeit Berufsunfähigkeit ein, wird die BU-Rente gezahlt. Ansonsten erlischt der Vertrag zum Ende der Laufzeit.
Leistungsdauer
So lange wird die BU-Rente gezahlt.
Beispiel
Ein 30jähriger versichert eine BU-Rente. Er vereinbart: Tritt innerhalb von 10 Jahren ab Vertragsbeginn Berufsunfähigkeit ein, wird die BU-Rente bis zum 65. Lebensjahr gezahlt. Tritt die Berufsunfähigkeit nicht innerhalb von 10 Jahren ein, erlischt der Vertrag nach 10 Jahren.
Geeignet sind solche Verträge mit unterschiedlicher Vertragsdauer und Leistungsdauer für Leute, die glauben, schon mit 40 oder 50 Jahren so viel Geld zusammen zu haben, daß sie keine BU-Rente mehr brauchen. Das könnte zum Beispiel eine erwartete Erbschaft sein.
6. Vorhandene Krankheiten
Die Beiträge sind zunächst für Menschen kalkuliert, die bei Abschluß des Vertrages "kerngesund" sind. Vorhandene Krankheiten, Leiden oder Gebrechen können für die Versicherungs-Gesellschaft (und damit für alle BU-Versicherungs-Kunden dieser Gesellschaft) ein Risiko darstellen. Das Risiko besteht darin, daß jemand mit "Vorerkrankung" eher zum Versicherungsfall werden kann als ein Gesunder. Einfaches Beispiel: Wer schon 3 lädierte Bandscheiben hat, der ... Ich muß den Satz gar nicht beenden, oder?
Je nach Schwere der Vorerkrankung
- lehnt die Versicherungs-Gesellschaft den Antrag auf Versicherungsschutz ab,
- oder schlägt einen Beitragszuschlag vor,
- oder bietet einen Leistungsausschluß aus.
Die vorhandene Erkrankung wird vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das ist natürlich schwerwiegend. Auch deshalb, weil es zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen kann. Die Leistungsprüfer von Versicherungs-Gesellschaften neigen oft dazu, bei späteren Ansprüchen alles auf die vorhandene Erkrankung, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, zu schieben.
Tip: Bevor Sie einen Leistungsausschluß akzeptieren, sollten Sie erst noch bei anderen Versicherungs-Gesellschaften anfragen. Während A einen Leistungsausschluß will, nimmt B nur 10% Beitragszuschlag!
Ganz einfach ist die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Aber lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Zehntausende Berufsunfähige, die es vor der Berufsunfähigkeit versäumt haben, eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abzuschließen, machen sich und vor allem ihrem Versicherungs-Vertreter Vorwürfe, dieses unterlassen zu haben.Sie finden online kostenlose Vergleiche und Informationen zum Thema Berufsunfaehigkeitsversicherung.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss oft die ersten 4 Wochen aus eigener Tasche zahlen, da die meisten Tarife dann erst ihre günstigsten Konditionen entfalten. Um geeignete Rücklagen zu bilden, bietet sich eine sichere Form der privaten finanziellen Vorsorge an. Bundesschatzbriefe sind zum Beispiel eine Geldanlage mit festverzinslichen Wertpapieren, die an feste Zinsen gekoppelt ist, und somit eine sichere und stabile private Anlage ermöglicht.