Fragen-Katalog zur Ermittlung von Leistungs-Unterschieden zwischen den vielen Angeboten

  1. Müssen Unfälle/Krankheiten, die zwischen Antragstellung und Policierung eintreten, gemeldet werden?

  2. a Muß während der Vertragslaufzeit die Aufnahme eines gefährlichen Hobbys oder einer gefährlichen Sportart gemeldet werden?
    b Wenn a=ja: Beruft sich der Versicherer bei Eintritt einer BU für den Fall, daß die Meldung versäumt wurde, auf sein Leistungsverweigerungsrecht wegen Verletzung einer Obliegenheitspflicht?
    c oder beläßt er es dabei, rückwirkend einen Beitragszuschlag zu erheben?
    d Wenn a=ja: Sind die als "gefährlich" eingestuften Hobbys und Sportarten in den Versicherungs-Bedingungen so eindeutig benannt, daß es später nicht zu unterschiedlichen Interpretationen zwischen Versicherungs-Unternehmen und Versichertem darüber kommen kann, was als "gefährlich" gilt?

  3. a Muß während der Vertragslaufzeit ein Berufswechsel gemeldet werden?
    b Wenn a=ja: Wird bei einem Wechsel in einen Beruf, für den das Versicherungs-Unternehmen einen Beitragszuschlag vorgesehen hat, auch für den bestehenden Vertrag der Zuschlag erhoben?
    c Wenn a=ja: Führen vorhandene Gesundheitstörungen zum Zeitpunkt des Berufswechsel zu einer Gesundheitsprüfung mit der möglichen Folge eines Beitragszuschlags oder eines Ausschlusses?
    d Wenn a=ja: Führen vorhandene Gesundheitstörungen zum Zeitpunkt des Berufswechsel zu einer Gesundheitsprüfung mit der möglichen Folge, daß das Versicherungs-Unternehmen die Fortführung des Vertrages verweigert?

  4. Wenn mehrere Berufe während der Laufzeit ausgeübt wurden: Welcher Beruf wird bei der Beurteilung der BU zu Grunde gelegt?
    a der zuletzt vor Eintritt der BU ausgeübte?
    b der erlernte?
    c der überwiegend ausgeübte?
    d der zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ausgeübte?

  5. Die Versicherungs-Gesellschaften behalten sich das Recht vor, einen Versicherten auf eine andere, vergleichbare Berufstätigkeit zu verweisen, sofern das gesundheitlich möglich ist. Die Verweisung stellt die größte Möglichkeit für die Versicherungs-Gesellschaft dar, die Zahlung einer BU-Rente zu verweigern, selbst wenn der vom Arzt/Gutachter ermittelte Grad der Berufsunfähigkeit für eine Zahlungspflicht ausreichen würde. Wird bei der Beurteilung einer möglichen Verweisung auf die Kenntnisse und Fähigkeiten abgestellt:
    a des erlernten Berufes?
    b des vor Eintritt der BU zuletzt ausgeübten Berufes?
    c aller jemals ausgeübten Berufe?
    d Manche Versicherungs-Gesellschaften möchten auch außerberuflich erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten heranziehen, um damit eine Verweisung aussprechen zu können. Verzichtet die Gesellschaft auf diese Klausel?
    e Bietet das Versicherungs-Unternehmen eine Berufsklausel für Ihren Beruf an, nach der eine Verweisung auf einen anderen Beruf nicht möglich oder nur eingeschränkt möglich ist?

  6. Voraussetzung für die Zahlung einer BU-Rente ist, daß der Versicherte voraussichtlich dauernd (ärztliche Prognose) berufsunfähig ist. Voraussichtlich dauernd bedeutet laut Rechtsprechung "3 Jahre". Viele ärzte geben eine Prognose über einen so langen Zeitraum nicht oder nur ungerne ab.
    a Verpflichtet sich die Gesellschaft abweichend davon, die BU-Rente bereits dann zu zahlen, wenn die BU 6 Monate ununterbrochen besteht und nach ärztlicher Prognose fortbestehen wird?
    b Wenn a=ja: Wird die BU-Rente dann rückwirkend ab Eintritt oder erst nach 6 Monaten gezahlt?

  7. Das Versicherungs-Unternehmen kann (muß aber nicht) für den Fall, daß die BU noch nicht endgültig festgestellt ist, eine BU-Rente zunächst unter Vorbehalt zahlen. Sollte sich später ergeben, daß keine Leistungspflicht besteht, muß der Versicherte die bis dahin empfangene BU-Rente zurückzahlen. Verzichtet das Versicherungs-Unternehmen auf die Rückzahlung?

  8. Der Versicherte ist auch während des Bezugs einer BU-Rente zur Schadenminderung verpflichtet. Zumutbaren ärztlichen Anordnungen, die auf eine Besserung des Gesundheitszustandes abzielen, muß der Versicherte nach den Versicherungs-Bedingungen Folge leisten. Das führt immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Frage, was "zumutbar" ist, insbesondere wenn Operationen angeordnet werden.
    a Verzichtet die Gesellschaft generell auf die Anordnung, sich einer Operation zu unterziehen?
    b Verzichtet die Gesellschaft nur in bestimmten Fällen darauf?
    c Verzichtet die Gesellschaft gar nicht darauf, sodaß die Gesellschaft die Zahlung einstellen kann, wenn sich der Versicherte weigert, einer seiner Meinung nach "unzumutbaren" Anordnung Folge zu leisten?

  9. üblicherweise verlangt die Gesellschaft, daß ein von ihr beauftragter Arzt/Gutachter die BU feststellt Verzichtet die Gesellschaft auf das Recht und überläßt es dem Versicherten, einen Arzt seiner Wahl (mit entsprechender fachlicher Qualifikation) frei zu wählen?

  10. a Sind BU-Fälle, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines gefährlichen Hobbys oder einer gefährlichen Sportart entstehen können, in den Versicherungsschutz eingeschlossen?
    b wenn a=nein: Sind die als "gefährlich" eingestuften Hobbys und Sportarten in den Versicherungs-Bedingungen so eindeutig benannt, daß es später nicht zu unterschiedlichen Interpretationen zwischen Versicherungs-Unternehmen und Versichertem darüber kommen kann, was als "gefährlich" gilt? (Liste)

  11. Der Versicherte kann trotz des Bezugs einer BU-Rente oder einer BU-Teilrente einem Beruf nachgehen. Muß der Versicherte berufliche Änderungen melden mit der Folge, daß das Versicherungs-Unternehmen die Verweisbarkeit erneut prüfen kann, um die Zahlung der BU-Rente einzustellen?

  12. Bis zur Anerkennung einer BU-Rente können Monate oder Jahre (zum Beispiel Prozeß) vergehen.
    a Muß der Beitrag solange weitergezahlt werden?
    b oder ruht die Beitragspflicht bis zur Entscheidung?
    c wenn b=ja: Werden Stundungszinsen berechnet?

  13. a Kann während der Laufzeit vor Eintritt einer möglichen BU die Anpassung der versicherten BU-Rente an die Inflation (Kaufkraftverlust) erfolgen?
    b Wenn a=ja: Ist die Anpassung in der Höhe der statistischen Inflationsrate oder nach einem festen Prozentsatz möglich?

  14. Der Bedarf für die Höhe der BU-Rente kann sich während der Laufzeit sprunghaft erhöhen (z.B.: Änderung der familiären Umstände, Berufswechsel, Karrieresprung). Eine Erhöhung der BU-Rente ist üblicherweise an die Prüfung der Gesundheitsverhältnisse gekoppelt. Ein veränderter Gesundheitszustand gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann aber für die geplante Erhöhung zu einer Ablehnung, zu einem Beitragszuschlag oder zu einer Ausschlußklausel für bestimmte Leiden führen.
    a Verpflichtet sich das Versicherungs-Unternehmen, einer sprunghaften Erhöhung der versicherten Rente aufgrund veränderter Lebensumstände ohne Gesundheitsprüfung zuzustimmen?
    b Wenn a=ja: Unter welchen Umständen genau ist das möglich?

  15. Sollte der Vertrag als Zusatzversicherung zu einer der folgenden Hauptversicherungen - Kapital-LV/Renten-Versicherung/Fonds-LV - abgeschlossen sein:
    a Besteht nach Eintritt des BU-Falles weiterhin die Möglichkeit, die Beiträge und Leistungen für die Hauptversicherung zu erhöhen, damit für den Sparvorgang und für die Todesfall-Absicherung die Kaufkraft erhalten bleibt?
    b Wenn a=ja: Muß der Versicherte die weiteren Anpassungen aus seiner BU-Rente bezahlen?
    c oder ist das Geld für die regelmäßige Erhöhung bereits im Versicherungsbeitrag einkalkuliert?

  16. Die Höhe der Beiträge werden so kalkuliert, daß ein Teil gewinnbringend am Kapitalmarkt angelegt wird. Welche Konsequenzen hat es für den Beitrag und/oder für die Höhe der versicherten BU-Rente, wenn die Gewinne geringer ausfallen als kalkuliert?
    a Kann die Beitragshöhe steigen?
    b Wenn a=ja: Gibt es eine obere Grenze, die nicht überschritten werden darf, und wo liegt diese Grenze im konkreten Berechnungsbeispiel?
    c oder kann die Höhe der versicherten Rente reduziert werden?
    d Wenn c=ja: Gibt es eine untere Grenze, die nicht unterschritten werden darf, und wo liegt diese Grenze im konkreten Berechnungsbeispiel?
    e Wenn c=ja: Ist eine Aufstockung der versicherten Rente ohne Gesundheitsprüfung gegen Zahlung eines höheren Beitrages möglich, um die urspünglich vereinbarte Höhe beibehalten zu können?

  17. Sollte unverschuldet die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt worden sein:
    a Behält sich die Gesellschaft die Erhöhung des Beitrages vor (rückwirkend ab Beginn des Vertrages oder ab Bekanntheit) oder verzichtet sie darauf ?
    b Behält sich die Gesellschaft die Aufhebung des Vertrages ab Beginn durch Rücktritt vor oder verzichtet sie darauf?
    c Behält sich die Gesellschaft die Aufhebung des Vertrages ab Beginn durch Anfechtung vor oder verzichtet sie darauf?

  18. Der Versicherte muß eine Berufsunfähigkeit innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis melden, um die BU-Rente vom ersten Monat der BU an zu erhalten. Meldet er dem Versicherungs-Unternehmen die BU erst später, setzt die Zahlung der BU-Rente entsprechend später ein.
    a Verpflichet sich das Versicherungs-Unternehmen, trotz verspäteter Meldung rückwirkend ab Eintritt der BU zu zahlen?
    b Wenn a=ja: b. Um wieviele Wochen/Monate darf die 3-Monats-Frist überschritten werden?

  19. Es gibt 3 Modelle, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit die versicherte Rente ganz oder teilweise gezahlt werden muß.
    a Bietet die Gesellschaft an, daß ab einem Grad von 25% BU eine Teilrente in Höhe des BU-Grades gezahlt wird, wobei ab 75% die volle Rente gezahlt wird? (erstes Staffel-Modell)
    b Oder bietet die Gesellschaft an, daß ab einem Grad von 33 1/3% BU eine Teilrente in Höhe des BU-Grades gezahlt wird, wobei ab 66 2/3% die volle Rente gezahlt wird? (zweites Staffel-Modell)
    c Oder bietet die Gesellschaft an, daß bis zu einem Grad von 49,9% keine BU-Rente gezahlt wird, ab 50% jedoch die volle Rente (Pauschal-Modell nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip)?
    d Bietet die Gesellschaft an, aus mehreren der Modelle a, b und c vor Abschluß des Vertrages auswählen zu können?
    e Wenn d=ja: Besteht die Möglichkeit, die Entscheidung während der Laufzeit, aber vor Eintritt der BU zu ändern?
    f Wenn d=nein Besteht die Möglichkeit, die Entscheidung während der Laufzeit zumindest dann zu ändern, wenn der Beruf gewechselt wurde?

  20. Die Versicherungs-Bedingungen sehen auch eine Leistung für den Fall der Pflegebedürftigkeit aufgrund einer BU vor.
    a Welche Voraussetzung gilt für den Bezug einer Teil-Pflegerente?
    b Welche Voraussetzung gilt für den Bezug der vollen Pflegerente?

  21. Falls der Versicherte seinen Aufenthalt nicht ständig in Deutschland hat: Welche Einschränkungen gelten bei Auslandsaufenthalten?

  22. Falls der Versicherte eine Karenzzeit vereinbaren möchte: Manche Versicherungs-Unternehmen bieten an, die BU-Rente nicht schon ab dem Zeitpunkt der Anerkennung der BU, sondern erst nach Ablauf einer Karenzzeit zu zahlen, mit dem Vorteil, daß die Beiträge etwas niedriger sind. Probleme können sich dann ergeben, wenn die BU durch eine vorübergehende Besserung des Gesundheitszustandes unterbrochen wird. Tritt die BU aufgrund der gleichen Ursache wieder auf, muß dann
    a die volle Karenzzeit erneut abgewartet werden?
    b oder wird die zuvor durchlaufene Karenzzeit angerechnet?
    c Wenn b=ja: Wie ist die genaue Regelung?

  23. Sollte der Vertrag als Zusatzversicherung zu einer der folgenden Hauptversicherungen - Kapital-LV/Renten-Versicherung/Fonds-LV - abgeschlossen sein:
    a Endet bei einer Kündigung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung automatisch auch die Hauptversicherung?
    b Endet bei einer Kündigung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung automatisch auch die Hauptversicherung, falls die Restlaufzeit des Vertrages weniger als 5 Jahre beträgt?