Wer braucht eine Private Absicherung für den Fall der Erwerbsminderung?
Wer von seinem eigenen vorhandenen Vermögen den Rest des Lebens bestreiten kann, braucht keine Versicherung. Gleiches gilt für den, der lebenslang gesicherte und ausreichende Zuwendungen von Dritten, zum Beispiel von vermögenden Familien-Angehörigen erhält. Letzteres ist aber nur selten "lebenslang gesichert".
Allerdings sollte man sich nicht täuschen: Wenn man nur einfacher Millionär ist, reicht das vielleicht gar nicht lebenslang aus? 3.000 EURO Rente mal 12 Monate mal 30 Jahre = 1,08 Millionen Euro!
Keine Private Versicherung für den Fall der Erwerbsminderung braucht, wer neben den Ansprüchen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (oder einem berufsständischen Versorgungswerk) so hohe Ansprüche aus einer Betrieblichen Altersversorgung hat, daß beide Renten zusammen in etwa dem Netto-Einkommen entsprechen.
Viele (aber nicht alle) Betriebliche Altersversorgungen bieten zwar neben der Altersrenten-Leistung auch eine Berufsunfähigkeits-Leistung, aber die ist meist doch eher gering.
Alle anderen, die ihren Lebensunterhalt mit ihrem Arbeits-Einkommen bestreiten, müßten privat vorsorgen, wenn sie sich und die Familie ausreichend abgesichert sehen wollen. Weder eine Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Rentenversicherung noch eine Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk sichern im Fall der Erwerbsminderung das bisherige Einkommen aus Arbeits-Tätigkeit voll ab. Es ist in jedem Fall sinnvoll sich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu infomieren.