Dienstunfähigkeitsversicherung
Auch wenn Beamte im Vergleich zu „normalen“ Arbeitnehmern im Falle der Erwerbsunfähigkeit durch das sogenannte Ruhestandsgeld besser abgesichert sind, so lohnt sich dennoch der Abschluss einer zusätzlichen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung muss allerdings auf eine bestimmte Klausel dringend geachtet werden, denn es gibt eine bestimmte Problematik im Zusammenhang dem Thema Beamte und Berufsunfähigkeit. Laut Definition ist es nämlich so, dass Beamte nicht berufsunfähig werden können, sondern lediglich dienstunfähig. Vom Inhalt her ist zwar mit beiden Bezeichnungen der nahezu identische Tatbestand gemeint, aber dennoch wird vor allem versicherungsrechtlich zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit unterschieden. Daher sollten Sie als Beamter vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt darauf achten, dass die sogenannte Beamtenklausel bzw. Dienstunfähigkeitsklausel integriert ist.
Was beinhaltet die Dienstunfähigkeit?
Die Beamtenklausel besagt, dass die mit der BUZ-Versicherung vereinbarte Leistung, also in der Regel die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente, auch bei Dienstunfähigkeit erbracht wird. Würde der Tatbestand der Dienstunfähigkeit nicht als Vertragsinhalt bestehen, würde der Beamte mitunter gar keine Leistung erhalten. Denn dann würde die Leistung nur bei Berufsunfähigkeit erbracht, nur wird ein Beamten eben per Definition nie berufsunfähig. Die Dienstunfähigkeitsklausel sagt daher im Prinzip nichts anderen aus, als dass der Versicherer den Tatbestand der Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit ansieht und akzeptiert. Als dienstunfähig gelten Beamte dann, wenn Sie aufgrund eines geistigen oder körperlichen Leidens (Erkrankung) nicht mehr in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Die dauerhafte Dienstunfähigkeit muss von einem Arzt bestätigt werden und hat zur Folge, dass der Beamte in den (Vor-)Ruhestand versetzt wird. In der Konsequenz bedeutet das eben auch, dass nicht jeder dienstunfähige Beamte automatisch berufsunfähig ist – und genau deshalb ist die Dienstunfähigkeitsklausel in der BUZ-Versicherung so wichtig.
Unterschiede in den Tarifen beachten
Aber auch dann, wenn der Tarif der Berufsunfähigkeitsversicherung die Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet, müssen Sie als Beamter noch auf eine weitere Unterscheidung achten. Im Prinzip gibt es bezüglich der Leistung bei Dienstunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung zwei Varianten. Bei manchen Tarifen ist es so, dass bei vorhandener Dienstunfähigkeit stets eine Leistungspflicht entsteht. Andere Tarife beinhalten demgegenüber, dass die Leistung nur unter der Voraussetzungen erbracht werden muss, wenn die Dienstunfähigkeit eine Folge einer Erkrankung bzw. des Gesundheitszustandes des Beamten ist. Konkret bedeutet dass, dass Beamte durchaus auch dann dienstunfähig werden können, wenn sie die aktuell ausgeübte Position nicht mehr ausüben können, vom Gesundheitszustand jedoch durchaus noch eine andere Tätigkeit, zum Beispiel in einer benachbarten Dienststelle in etwas anderer Position, ausführen könnten. Sollte der Staat allerdings für diesen Fall keine zu besetzende andere Stelle frei haben, würde der Beamte aufgrund der Dienstunfähigkeit in Ruhestand gehen. Und ein solcher Grund würde bei diesen Tarifen dann nicht akzeptiert werden.