Private Berufsunfähigkeits-Versicherungen
Basiswissen
Durch Krankheit oder Unfall kann man berufsunfähig werden. Während die meisten Menschen glauben, daß ein Unfall die häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit ist, ist es in Wirklichkeit genau anders:
etwa 95% sind krankheits-bedingt
etwa 5% sind unfall-bedingt.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Verschleißerscheinungen an Wirbeln und Gelenken sind zum Beispiel häufige Ursachen. Dabei gibt es eine Reihe von berufsspezifischen Erkrankungen, die zu Berufsunfähigkeit führen. Bei Friseuren zum Beispiel Hautallergien oder zwischen 50 und 65 Jahren haltungsbedingte Rückenleiden.
Wer Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten hat (siehe Artikel), sollte seine Erwartungen an die Renten-Höhe nicht zu hoch ansetzen. Es droht der Abstieg auf Sozialhilfe-Niveau.
Die zu geringen Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung kann man mit einer Privaten Versicherung ergänzen. Wer keinen gesetzlichen Schutz hat, kann ihn über den Abschluß einer Privaten Versicherung erreichen.
Abschluß-Möglichkeiten
Eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung können Sie wie folgt abschließen:
nur Versicherungsschutz - ohne zusätzlichen Sparvorgang
- als selbständigen Vertrag
- in Kombination mit einer Risiko-Lebensversicherung
Versicherungsschutz plus zusätzlichem Sparvorgang
- in Kombination mit einer Kapital-Lebensversicherung
- in Kombination mit einer Leibrenten-Lebensversicherung
- in Kombination mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung.
Als selbständiger Vertrag oder in Kombination mit einer Risiko-Lebensversicherung ist der Versicherungsschutz am preisgünstigsten.
Bei den anderen drei Varianten wird zusätzlich Geld angespart, das zum Vertragsende plus einer Gewinn-Beteiligung ausgezahlt wird. Deshalb ist der Beitrag erheblich höher. VersicherungsVerkäufer sind garade an diesen Verträgen interessiert, da sie von ihren Versicherungs-Gesellschaften mit hohen Provisionen zum Verkauf dieser Policen animiert werden.
Die Preisunterschiede zwischen den Versicherungs-Gesellschaften für die gleiche versicherte Berufsunfähigkeits-Rente sind beachtlich. Aber die billigen Anbieter sind hier oft nicht die besten.
Die besten Vertrags-Bedingungen
Keine Gesellschaft bietet Vertrags-Bedingungen an, die man als kundenfreundlich bezeichnen kann. Den besten Angeboten liegen mangelhafte Bedingungen, allen anderen ungenügende und vollkommen inakzeptable Bedingungen zugrunde.
In den Medien wird immer wieder kolportiert, es gäbe angeblich »kundendreundliche« Bedingungen. Wie kommen die darauf? Ganz einfach. Es gibt Standard-Versicherungs-Bedingungen, die in der Branche als Muster kursieren. Die sind so abgrund-schlecht, daß sie eigentlich verboten gehörten. Immer mehr Gesellschaften verändern ein paar Klauseln in diesen Bedingungen und schaffen sich so ihre eigenen individuellen Versicherungs-Bedingungen. Die besten dieser veränderten Bedingungen werden dann ganz einfach als »sehr gut« oder »gut« deklariert und damit als angeblich kundenfreundlich.
Das ist natürlich Blödsinn. Die besten Bedingungen können sehr wohl nach wie vor mangelhaft für den Verbraucher sein. Und im Fall der Berufsunfähigkeits-Versicherung sind sie das auch. Viele Journalisten kapieren das nicht, weil sie sich nicht auskennen. Die lassen sich gerne von Computerprogrammen beeindrucken, was ihnen das eigene Nachdenken erspart.
Das Kardinal-Problem der Versicherungs-Bedingungen bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung ist, daß die Bedingungen sehr viel Interpretationen zulassen. Es sind Gummi-Klauseln ohne Ende. Ein ideales Tummelfeld für jahrelange Rechtsstreitigkeiten. Wie man darauf kommen kann, daß Gummi-Klausel-Bedingungen auch nur annährend als »kundenfreundlich« deklariert werden, muß intelligenten Menschen ein Rätsel bleiben.
Die Versicherungs-Gesellschaften lehnen viele Ansprüche von Versicherungs-Kunden ab. Spötter und Kritiker empfehlen oft, neben der Berufsunfähigkeits-Versicherung noch eine Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen. Denn so mancher Kunde muß sich sein Recht erst durch mehrere Instanzen in jahrelangen Prozessen vor Gericht erkämpfen. Hinzu kommt, daß Berufsunfähigkeits-Prozesse meist Gutachter-Prozesse sind. Der Gutachter der Versicherungs-Gesellschaft sagt so, der Gutachter des Kunden sagt so. Letztlich ist es manchmal auch ein bißchen Glückssache, ob man vor Gericht gegen die Versicherungs-Gesellschaft gewinnt.
Die Versicherungs-Bedingungen der Versicherungs-Gesellschaften sind zu 95% gleich. Aber in den restlichen 5% gibt es wesentliche Unterschiede, deren Auswirkung man als Kunde erst im Schadenfall einzuschätzen lernt.
Beispiel
Die Einstufung des Grades der Berufsunfähigkeit ist oft die Ursache für Auseinandersetzungen zwischen Versicherungs-Gesellschaften und ihren Kunden. Ein Arzt muß Ihnen den Grad der Berufsunfähigkeit bescheinigen.
Es stellt sich die Frage: Welcher Arzt ?
So knebelt die eine Versicherungs-Gesellschaft ihre Kunden, den von ihr (der Versicherungs-Gesellschaft) bestellten Arzt und dessen Bewertung zu akzeptieren. Die andere dagegen läßt Ihnen, dem Kunden, die Wahl des Arztes.
Das ist nur ein Beispiel. Es gibt mehrere solcher Fallen in den Versicherungs-Bedingungen. Glauben Sie ja nicht, jeder Versicherungs-Vertreter würde Ihnen das vor Abschluß detailliert erklären und Ihnen die Folgen für den Schadenfall vor Augen führen. Und es muß gesagt werden: Die meisten Verkäufer sind dazu wahrscheinlich gar nicht in der Lage. Unter den unabhängigen Versicherungs-Vermittlern, den Versicherungs-Maklern, gibt es solche und solche. Neben vielen mangelhaft qualifizierten Maklern gibt es auch qualifizierte Makler, die die Versicherungs-Bedingungen der einzelnen Gesellschaften gewissenhaft analysieren und die für Sie besten Angebote herausfiltern. Das Dumme: Es gibt keine Hitliste mit den Namen solcher Versicherungsexperten.
Der Wettlauf der Versicherer
Bis Mitte der 90er Jahre waren die Versicherungs-Bedingungen aller deutschen Versicherer fast identisch. Sie wurden vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen praktisch vorgegeben. Diese Behörde mußte die Versicherungs-Bedingungen genehmigen, nur dann durfte das Versicherungs-Produkt verkauft werden.
Aufgrund des EU-Rechts entfiel dieser Zwang zur Gleichmacherei dann Mitte der 90er Jahre. Die ersten Versicherer änderten ein paar Klauseln, was sich insbesondere in den Vergleichs-Tests der Finanz-Presse in unangebrachten Lob-Artikeln niederschlug.
Einer schrieb vom anderen fleißig aus den Versicherungs-Bedingungen ab. Sogar Fehler wurden übernommen. Und in fast jedem neuen Artikel der Finanz-Presse wurde wieder gejubelt.
Wenn ein Versicherer in der Vergangenheit kaum Gewinn mit der Sparte "Berufsunfähigkeits-Versicherungen" gemacht hat, und wenn er die Leistungs-Klauseln seiner Versicherungs-Bedingungen so geändert hat, daß mehr Versicherungs-Fälle als in der Vergangenheit zu bezahlen sind, kann die Konsequenz nur sein: Die Beiträge müssen erhöht werden, um das Mehr an Leistung auch bezahlen zu können. Doch die ausreichende Anpassung der Beiträge blieb weitgehend aus.
Hinter verschlossenen Türen, nicht zur Veröffentlichung unter Preisgabe des Versicherer-Namens freigegeben, erfuhr man schon mal den Hintergrund: "Ach, es gibt ja so viele Klauseln, mit denen man trotzdem die Leistung verweigern kann. Wir zahlen auch in Zukunft nicht mehr Fälle als bisher. Der Klausel-Wettlauf? Nur zum Schein - für die Medien."