Beendigung eines Vertrages

  • Widerruf
  • Widerspruch
  • Rücktritt
  • Kündigung
  • Aufhebung
  • Ablauf

 

Die Kündigung

Mit einer Kündigung werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für die Zukunft aufgehoben. Der Versicherungs-Kunde zahlt keine Prämie mehr, die Versicherungs-Gesellschaft bietet keinen Versicherungsschutz mehr.

Fristen

Beide Vertrags-Parteien, Versicherer wie Kunde, müssen sich an Kündigungs-Fristen halten, die der Gesetzgeber per Gesetz vorgegeben hat.

Abweichend davon können sich Versicherer und Kunde einvernehmlich auf eine andere Frist als die, die nach dem Gesetz vorgesehen ist, einigen. Aber nur einvernehmlich, nicht einseitig.

Zum Schutz der Versicherungs-Kunden hat der Gesetzgeber im Versicherungs-Vertrags-Gesetz grundlegende Fristen geregelt.
Möchte der Versicherer abweichend von diesen Fristen andere Fristen mit den Kunden vereinbaren, ist das rechtlich erlaubt, wenn es sich um für die Kunden günstigere Regelungen als nach dem Gesetz handelt. Regelungen, die schlechter als die gesetzliche Vorgabe sind, sind ungültig.

Kaum ein Versicherungs-Kunde hat das Versicherungs-Vertrags-Gesetz zur Hand. Die Kündigungs-Fristen stehen meist auch in den Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen (AVB), die Bestandteil des Versicherungs-Vertrages sind. Bietet der Versicherer eine günstigere Kündigungs-Bestimmung als nach dem Gesetz vorgesehen an, ist sie in den AVB zu finden.
Jede Versicherungs-Gesellschaft hat ihre eigenen AVB. Allerdings stimmen viele aus historischen Gründen noch in weiten Teilen überein.

Vielzahl von Fristen

Je nach Versicherungs-Sparte gelten unterschiedliche Fristen.