Rechtsbeistände für Versicherungsberatung - gerichtlich zugelassene Versicherungsberater

Üblicherweise wird die "Beratung" in Versicherungsfragen in Deutschland nicht von »Beratern«, sondern von Verkäufern durchgeführt, die im Sold der Anbieter stehen: Vertreter, Mehrfach-Agenten und Makler. Das angebliche "Beratungs"-Gespräch ist ein Verkaufs-Gespräch, bei dem das Ziel nicht die objektive Information, sondern der Verkauf eines neuen Vertrages ist.

 

Beratung statt Verkauf

Es gibt aber auch die echte Beratung. Geboten wird sie von »staatlich zugelassenen Versicherungsberatern und Rechtsbeiständen für Versicherungsberatung«. Diese haben für ihre Tätigkeit eine Zulassung von der dafür zuständigen Justizbehörde, dem örtlichen Gerichts-Präsidenten. Versicherungsberatung ist fast immer Rechtsberatung denn es geht um vertragrechtlich vereinbarte Versicherungs-Leistungen. Und Rechtsberatung ohne Verkauf von Produkten darf nur der durchführen, der nach dem Rechtsberatungsgesetz dafür eine Zulassung hat. Versicherungsberater haben diese Zulassung und dürfen diese Rechtsberatung durchführen.

Übrigens:
VersicherungsVerkäufer (Vertreter, Mehrfach-Agenten, Makler) dürfen sich nicht »Versicherungsberater« nennen.

 

Von der Justizbehörde zugelassene Versicherungsberater

  • sind von den Versicherungs-Gesellschaften unabhängige Versicherungs-Experten.
  • führen echte Beratungen zu Versicherungen durch
  • verkaufen/vermitteln keine Versicherungs-Policen
  • helfen bei Rechtsfragen und Streitigkeiten im Schadenfall
  • erstellen echte Versicherungs-Gutachten
    also keine Show-Analysen wie sie Verkäufer anbieten, um an neue Verträge heranzukommen

 

Aus der Zulassungsurkunde des Präsidenten der Justizbehörde:

Herrn/Frau ..... wird

gemäß Art. 1 § 1 Abs. 1 Ziffer 2 des Rechtsberatungsgesetzes die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten erteilt, und zwar für den Sachbereich Versicherungsberatung, für die Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern

  • bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen,
  • sowie bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag.

Die Erlaubnis wird gleichzeitig mit der Auflage verbunden, jede Vermittlung von Versicherungsverträgen zu unterlassen. Dem Erlaubnisinhaber ist außerdem eine unselbständige Tätigkeit für ein Unternehmen, das Versicherungsverträge vermittelt, untersagt.

 

Voraussetzung für die Ausübung des Berufes
Der Beruf des Versicherungsberaters darf nur dann ausgeübt werden, wenn eine Erlaubnis der zuständigen Justizbehörde (Präsident des Amtsgerichts oder Landgerichts) nach Art. 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 2 des Rechtsberatungsgesetzes erteilt wurde. In diesem Gesetz und in den dazugehörenden Ausführungs-Verordnungen sind die Regelungen über die Berufs-Zulassung und die spätere Berufsausübung enthalten.Nach der Zulassung steht der Versicherungsberater unter der Aufsicht der Justizbehörde. Dies gewährleistet, daß das rechtsuchende Publikum darauf vertrauen kann, daß jeder zugelassene Versicherungsberater allen Anforderungen seines Berufes genügt und eine korrekte und neutrale Beratung durchführt.

Das geforderte Niveau der rechtlichen Kenntnisse ist hoch und übersteigt um einiges das, was Versicherungskaufleute oder Versicherungsfachwirte nachweisen müssen.

Rechtsbeistände undgerichtlich zugelassene Versicherungsberater im Internet
Wenn man "Versicherungsberater" in eine Suchmaschine eingibt, erhält man unzählige Treffer. Tatsächlich üben diesen Beruf aber nur rund 80 Versicherungsberater in Deutschland aus. Die hohe Trefferzahl kommt deshalb zustande, weil sich viele VersicherungsVerkäufer illegal "Versicherungsberater" nennen, da es besser klingt als "Verkäufer" oder "Vertreter". Die meisten wissen wahrscheinlich gar nicht, daß sie rechtswidrig handeln, wenn sie sich so bezeichnen.Außerdem dürfen sich in der Schweiz die VersicherungsVerkäufer "Versicherungsberater" nennen. Die tauchen dann bei einigen Suchmaschinen, die nur nach Sprache und nicht nach Land unterscheiden, mit auf.

Da die meisten dieser von der Justizbehörde zugelassenen Versicherungs-Experten in einem Berufsverband organisiert sind, der eine eigene Homepage hat, können Sie sich am einfachsten dorthin wenden.

Übrigens: Nicht alle Versicherungsberater sind Mitglied des Verbandes. Wenn Sie in der Liste des Berufsverbandes keinen Berater in Ihrer Nähe finden, heißt das nicht, daß es keinen vor Ort gibt. Rufen Sie beim Büro des Landgerichts-Präsidenten oder Amtsgerichts-Präsidenten an und fragen Sie dort nach. Unabhängig davon ist der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung häufig sehr sinnvoll. Diese bietet u.a. Unterstützung bei Fragen zum Personal und Arbeitsrecht

Bezahlung für die Beratung
Das Honorar wird nach den Bestimmungen des Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetzes bemessen. Vereinbarungen über feste Stunden- oder Aufwands-Pauschalen sind möglich.

Im Alltag kann ein Versicherungsberater zwar in vielen Situationen sein Geld wert sein, dennoch benötigt man nicht immer gleich einen Berater, wenn es um Versicherungen geht. Bei einem Umzug beispielsweise denkt man nicht sofort an einen Versicherungsschutz. Will man allerdings einen Transporter mieten muss man auch auf die richtige Versicherung des Lkw achten. Gerade jüngere Menschen möchten beim Umzug gerne Geld sparen und verzichten deshalb auf die Vollkaskoversicherung des Umzugswagens. Dabei kann diese bei der Autoversicherung gegen einen geringen Betrag abgeschlossen werden. Während eines Umzuges passieren des Öfteren kleine Unfälle und Schäden, denn viele Transporter-Mieter sind es nicht gewohnt, mit einem so großen Wagen zu fahren. Wer beim Transporter mieten sparen möchte, sollte daher nicht gänzlich auf eine Versicherung verzichten, sondern lieber die Preise verschiedener Mietwagenfirmen im Hinblick auf die Tagespauschale, das zusätzliche Kilometergeld und die Kosten für eine Vollkaskoversicherung vergleichen.

 

Hilfreich ist auch der Blick in das Rechtsberatungsgesetz.