Verkäufer & Berater
Vermittler & Verkäufer
Einfirmen-Vertreter
Angestellte in Banken und Sparkassen
Versicherungs-Vertreter
Mehrfach-Vermittler
Finanz'berater'
Vermögens'berater'
Finanzkaufmann
Finanz-'Sachverständiger'
Strukkis in Strukturvertrieben, Drückerkolonnen, Kloppertruppen
Makler
& Honorarberater
Versicherungs-Makler - Finanzmakler
Honorar-Finanzberater
Berater
Von der Justizbehörde
zugelassene Berater
vom Gerichtspräsidenten zugelassene
Rechtsbeistände für Versicherungsberatung
Rechtsanwälte
Von der
Industrie- und Handelskammer
vereidigte und öffentlich bestellte Sachverständige
IHK-Sachverständiger
für Kapitalanlagen und Finanzplanung
Besondere Stellung
Berater der Verbraucher-Zentralen e.V.
'Objektive' Beratung
Sobald ein Berater oder ein Verkäufer eine Bewertung abgibt, ist die subjektiv. Insofern ist der Hinweis auf eine "objektive" Beratung fast immer falsch. Selbst die Beratung der Mitarbeiter in den Verbraucher-Zentralen e.V. ist - streng genommen - subjektiv und nicht objektiv. Häufig wird bei der Beratung mit psychologischen Tricks gearbeitet. In jedem Fall sollten sich Interessenten eine Selbstauskunft des Vermittlers bzw. Beraters einholen.
Uneigennützigigkeit des Beraters
Wenn von objektiver Beratung die Rede ist, ist aber meist etwas anderes gemeint. Man will damit ausdrücken, daß der Berater selbst keinen materiellen Eigennutzen daraus zieht, was er empfiehlt.
Beispiel 1
Ein VersicherungsVerkäufer hat einen eigenen Nutzen, wenn er zum Abschluß einer Kapital-Lebensversicherung rät. Er bekommt eine Provision fürs Zuraten und nicht fürs Abraten. Das hat Einfluß darauf, was er erzählt, wie er es erzählt, was er lieber nicht erzählt.
Beispiel 2
Der Berater der Verbraucher-Zentrale e.V. hat keinen eigenen materiellen Nutzen, wenn er zum Abschluß einer Versicherungs-Police rät oder davon abrät.
Beratung ohne materiellen Eigennutz an den Empfehlungen bieten:
Versicherungen
- Vom Gerichts-Präsidenten
zugelassene Rechtsbeistände für Versicherungsberatung
Das sind spezielle Berater (keine VersicherungsVerkäufer), die vom Präsidenten der für sie zuständigen Justizbehörde (Amtsgericht oder Landgericht) die Zulassung nach dem Rechtsberatungsgesetz zur außergerichtlichen Rechtsberatung und Rechtsbesorgung auf dem Gebiet der Versicherungen und des Versicherungsrechts erhalten haben.
Die Tätigkeit umfaßt
- die Beratung zu bestehenden oder neu abzuschließenden Versicherungen (kein Verkauf von Versicherungen!)
- die versicherungsrechtliche Beratung im Schadenfall im Vorfeld eines Gerichts-Prozesses (zum Beispiel wenn Gesellschaft nicht zahlen will)
- das Erstellen von Versicherungs-Gutachten für Verbraucher, Unternehmen, Gerichts-Prozesse
Informationen über die Tätigkeit, Internet-Adressen etc. - Berater der Verbraucherzentralen e.V.
Sie bieten für Verbraucher (nicht für Firmen) eine uneigennützige Beratung an. Die Beratungs-Gebühr ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen sind es circa 50 EURO je Beratungsstunde, in anderen Bundesländern teilweise erheblich weniger. Einfache Auskünfte (keine Beratung) kosten weniger.
Die Landes-Verbraucher-Zentralen e.V. sind keine staatlichen, sondern private Verbraucherschutz-Einrichtungen. Sie sind bundeslandweit organisierte Einrichtungen in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Verbraucher können entsprechend der Vereinssatzung Mitglied einer Verbraucher-Zentrale e.V. werden. Die Landes-Verbraucher-Zentralen e.V. erhalten finanzielle Zuschüsse von der jeweiligen Landesregierung. Diese Zuschüsse werden seit Jahren immer wieder gekürzt. Die Mitarbeiter der Landes-Verbraucher-Zentralen e.V. dürfen umfangreiche Rechtsberatung gemäß den Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes machen. Um eine Beratung zu bekommen, muß man allerdings nicht Mitglied werden. Die Beratungen sind meist kostenpflichtig, wobei die Gebühren von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Adressen aller Beratungsstellen in Deutschland - Bund der Versicherten e.V.
Verbraucher (keine Firmen) können für 40 EURO Jahres-Beitrag (8 EURO Aufnahme-Gebühr) Mitglied dieses Verbraucherschutzvereins werden. Sie erhalten Informations-Material und telefonische Beratung durch Juristen.
Informationen über die Tätigkeit, Internet-Adressen etc.
Übersicht der Verkäufer- und Berater-Typen für den Bereich Versicherungen
Geldanlagen
- Berater der Verbraucherzentralen e.V.
Sie bieten für Verbraucher (nicht für Firmen) eine uneigennützige Beratung an. Die Beratungs-Gebühr ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. - Öffentlich vereidgte IHK-Sachverständige
für die Fachbereiche Kapitalanlagen und private Finanzplanung
Das ist ein noch junger Zweig des Sachverständigen-Wesens weniger Industrie- und Handelskammern. Fragen Sie vor Ort bei der Kammer nach Anschriften dieser Experten. - Honorar-Berater für Finanzberatung
Diese Berater benötigen nur eine Gewerbe-Anmeldung und eine Zulassung nach der Gewerbeordnung zur Ausübung der Tätigkeit. Eine staatliche Prüfung bezüglich der Eignung, der Kenntnisse und Fähigkeiten gibt es nicht. Jeder, der lesen und seinen Namen schreiben kann, kann für wenige EURO diese Berufs-Tätigkeit anmelden und ausüben. Es gibt fundierte Experten wie auch unfähige "Hausierer" innerhalb dieses Berufsstandes.
Baufinanzierung
- Berater der Verbraucherzentralen e.V.
Sie bieten für Verbraucher eine uneigennützige Beratung an. Die Beratungs-Gebühr ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. - Honorar-Berater für Baufinanzierung
Diese Berater benötigen nur eine Gewerbe-Anmeldung und eine Zulassung nach der Gewerbeordnung zur Ausübung der Tätigkeit. Eine staatliche Prüfung bezüglich der Eignung, der Kenntnisse und Fähigkeiten gibt es nicht. Jeder, der lesen und seinen Namen schreiben kann, kann für wenige EURO diese Berufs-Tätigkeit anmelden und ausüben. Es gibt fundierte Experten wie auch unfähige "Hausierer" innerhalb dieses Berufsstandes.
Finanzmakler, Finanzkaufleute, Vermögensberater, etc. nennen sich zwar "Berater", sind aber nach dem Gesetz "Verkäufer". Verkäufer haben eigene Interessen beim Verkauf, das ist vor allem das Provisions-Interesse.