Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (kurz: BAFin)
ist die Behörde, die die privaten Versicherungs-Unternehmen
beaufsichtigt (nicht die Sozialversicherungs-Träger). Sie ist
dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt.
Geregelt ist die Tätigkeit der BAFin (Befugnisse, Pflichten,
Rechte) im Versicherungsaufsichts-Gesetz (VAG).
Regional tätige Versicherungs-Gesellschaften werden nicht
vom BAV, sondern von einer Behörde des Bundeslandes nach BAV-Recht
beaufsichtigt.
Versicherungs-Gesellschaften mit Sitz in Deutschland
Das BAV ist zuständig für die Zulassung zum Geschäftsbetrieb
einer Versicherungs-Gesellschaft und für die Beaufsichtigung
der Gesellschaft.
Ausländische Versicherungs-Gesellschaften aus der EU oder dem EWR mit Niederlassung in Deutschland
Die Versicherungs-Gesellschaft muß der deutschen Aufsichts-Behörde
lediglich anzeigen (mitteilen), daß es in Deutschland tätig wird.
Zuständig für die Aufsicht ist aber zunächst nicht die deutsche
Behörde, sondern die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes. Glaubt
die deutsche Aufsichts-Behörde Mißstände zu erkennen, kann es
nicht direkt gegen das ausländische Unternehmen vorgehen. Sie
meldet Mißstände der Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes mit
der Aufforderung, den Mißstand zu verfolgen.
Ausländische Versicherungs-Gesellschaften außerhalb der EU/außerhalb des EWR
Auch diese Unternehmen unterstehen der deutschen Aufsicht durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht, wenn sie
Versicherungen in Deutschland vertreiben. Ausländische
Versicherungs-Gesellschaften ohne Zulassung der deutschen
Behörde dürfen ihre Policen nicht in Deutschland aktiv anbieten.
Der Verbraucher kann aber von sich aus, jederzeit bei jedem
x-beliebigen Versicherungs-Anbieter weltweit eine Police abschließen.
Wirkung der laufenden staatlichen Beaufsichtigung
Dauernde Zahlungsfähigkeit
Vordringliches Ziel der staatlichen Aufsicht ist es, die
jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Versicherungs-Gesellschaften
sicherzustellen, um Schäden der Versicherten, die diese in
existenzielle Not stürzen könnten, zu verhindern. Der einzelne
Versicherte ist nicht in der Lage, die Solidität einer
Versicherungs-Gesellschaft zu prüfen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht hat die Aufgabe,
solche Mißstände im Versicherungswesen zu erkennen und sie abzustellen
(oder von einer ausländischen Aufsichtsbehörde abstellen zu lassen),
die eine »Gefährdung der Versicherten-Interessen« darstellen.
Was darunter genau zu verstehen ist, ist nicht näher definiert,
weshalb sich darüber vortrefflich streiten läßt.
Versicherungs-Bedingungen
Weitere Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht
ist es, die Versicherungs-Bedingungen der Anbieter unter die Lupe
zu nehmen. Jede Versicherungs-Gesellschaft kann frei die
Versicherungs-Bedingungen für ein Produkt entwerfen. Aufgrund
von EU-Recht wurde der Aufsichts-Behörde Mitte der 90er Jahre
das Recht entzogen, Versicherungs-Bedingungen vor der Einführung
eines Produktes genehmigen lassen zu müssen. Sollte die Behörde
Kenntnis von Versicherungs-Bedingungen erlangen, die seiner Meinung
nach zu beanstanden sind, kann es die Versicherungs-Gesellschaft
zur Beseitigung der seiner Meinung nach vorhandenen Mängel auffordern.
Widersetzt sich eine Versicherungs-Gesellschaft dagegen, kommt es zu
einer gerichtlichen Auseinandersetzung (zuständig: Verwaltungsgerichte).
Rechts-Verstöße
Stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht einen
Rechts-Verstoß einer Versicherungs-Gesellschaft fest, schreitet es
ein, »um geordnete Verhältnisse wiederherzustellen«.
Dagegen kann sich ein Versicherungs-Unternehmen durch Anrufung
des zuständigen Verwaltungs-Gerichts wehren.
Maßnahmen bei Mißständen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht wirkt durch
Verwaltungsakte, Anregungen, Hinweise, Mahnungen, Mißbilligungen,
Androhen von Nachteilen und so weiter mit dem Ziel, daß es gar
nicht erst zu Situationen kommt, in denen Anordnungen oder Sanktionen
gegen eine Versicherungs-Gesellschaft notwendig werden.
Anschrift
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Tel: (0228) 4108-0
Fax: (0228) 4108-1550
eMail: poststelle@bafin.de
Homepage: http://www.bafin.de
Beschwerdehotline
Tel: (0228) 4108-7777