Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (kurz: BAFin) ist die Behörde, die die privaten Versicherungs-Unternehmen beaufsichtigt (nicht die Sozialversicherungs-Träger). Sie ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt.
Geregelt ist die Tätigkeit der BAFin (Befugnisse, Pflichten, Rechte) im Versicherungsaufsichts-Gesetz (VAG).
Regional tätige Versicherungs-Gesellschaften werden nicht vom BAV, sondern von einer Behörde des Bundeslandes nach BAV-Recht beaufsichtigt.

Versicherungs-Gesellschaften mit Sitz in Deutschland

Das BAV ist zuständig für die Zulassung zum Geschäftsbetrieb einer Versicherungs-Gesellschaft und für die Beaufsichtigung der Gesellschaft.

Ausländische Versicherungs-Gesellschaften aus der EU oder dem EWR mit Niederlassung in Deutschland

Die Versicherungs-Gesellschaft muß der deutschen Aufsichts-Behörde lediglich anzeigen (mitteilen), daß es in Deutschland tätig wird. Zuständig für die Aufsicht ist aber zunächst nicht die deutsche Behörde, sondern die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes. Glaubt die deutsche Aufsichts-Behörde Mißstände zu erkennen, kann es nicht direkt gegen das ausländische Unternehmen vorgehen. Sie meldet Mißstände der Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes mit der Aufforderung, den Mißstand zu verfolgen.

Ausländische Versicherungs-Gesellschaften außerhalb der EU/außerhalb des EWR

Auch diese Unternehmen unterstehen der deutschen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht, wenn sie Versicherungen in Deutschland vertreiben. Ausländische Versicherungs-Gesellschaften ohne Zulassung der deutschen Behörde dürfen ihre Policen nicht in Deutschland aktiv anbieten. Der Verbraucher kann aber von sich aus, jederzeit bei jedem x-beliebigen Versicherungs-Anbieter weltweit eine Police abschließen.

Wirkung der laufenden staatlichen Beaufsichtigung

Dauernde Zahlungsfähigkeit

Vordringliches Ziel der staatlichen Aufsicht ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Versicherungs-Gesellschaften sicherzustellen, um Schäden der Versicherten, die diese in existenzielle Not stürzen könnten, zu verhindern. Der einzelne Versicherte ist nicht in der Lage, die Solidität einer Versicherungs-Gesellschaft zu prüfen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht hat die Aufgabe, solche Mißstände im Versicherungswesen zu erkennen und sie abzustellen (oder von einer ausländischen Aufsichtsbehörde abstellen zu lassen), die eine »Gefährdung der Versicherten-Interessen« darstellen. Was darunter genau zu verstehen ist, ist nicht näher definiert, weshalb sich darüber vortrefflich streiten läßt.

Versicherungs-Bedingungen

Weitere Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht ist es, die Versicherungs-Bedingungen der Anbieter unter die Lupe zu nehmen. Jede Versicherungs-Gesellschaft kann frei die Versicherungs-Bedingungen für ein Produkt entwerfen. Aufgrund von EU-Recht wurde der Aufsichts-Behörde Mitte der 90er Jahre das Recht entzogen, Versicherungs-Bedingungen vor der Einführung eines Produktes genehmigen lassen zu müssen. Sollte die Behörde Kenntnis von Versicherungs-Bedingungen erlangen, die seiner Meinung nach zu beanstanden sind, kann es die Versicherungs-Gesellschaft zur Beseitigung der seiner Meinung nach vorhandenen Mängel auffordern. Widersetzt sich eine Versicherungs-Gesellschaft dagegen, kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung (zuständig: Verwaltungsgerichte).

Rechts-Verstöße

Stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht einen Rechts-Verstoß einer Versicherungs-Gesellschaft fest, schreitet es ein, »um geordnete Verhältnisse wiederherzustellen«. Dagegen kann sich ein Versicherungs-Unternehmen durch Anrufung des zuständigen Verwaltungs-Gerichts wehren.

Maßnahmen bei Mißständen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht wirkt durch Verwaltungsakte, Anregungen, Hinweise, Mahnungen, Mißbilligungen, Androhen von Nachteilen und so weiter mit dem Ziel, daß es gar nicht erst zu Situationen kommt, in denen Anordnungen oder Sanktionen gegen eine Versicherungs-Gesellschaft notwendig werden.

Anschrift

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Tel: (0228) 4108-0
Fax: (0228) 4108-1550
eMail: poststelle@bafin.de
Homepage: http://www.bafin.de

Beschwerdehotline
Tel: (0228) 4108-7777