Recht zur Sonderkündigung bei der Kfz-Versicherung

Die Frist zur Kündigung bei Fahrzeugversicherungen muss zum Beispiel keineswegs eingehalten werden, wenn der Versicherer die Gebührenanhebt.

Hat man als Versicherter kein Kündigungsrecht, so kann man die bestehende Pkw-Versicherung im Prinzip immer zum Jahresende kündigen. Die Vertragsaufhebung muss hierbei nichts desto weniger spätestens am 30.November eingereicht werden.

Abgesehen von der ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Frist zur Kündigung, haben Sie als Policeninhaber demgegenüberunter bestimmten Voraussetzungen auch ein Sonderkündigungsrecht. So kann man seinen Versicherungsvertrag bspw. vorzeitig kündigen, wenn die Versicherung die Gebühren erhöht. Ab der Publikation der Prämienerhöhung hat man einen Monatlang die Möglichkeit, seinen Vertrag zu kündigen. Dabei ist man an keinerlei ordentliche Fristen, wie etwa die einmonatige Kündigungsfrist, gebunden.

Ein Sonderkündigungsrecht kann auch dann entstehen, sobald die Einstufung in der Regionalklasse angehoben wird. Hierbei kommt es jedoch darauf an, wer für die Modifizierung der Einstufung Verantwortung trägt. Wenn Sie bspw. umziehen, ändert sich die Regionalklasse automatisch - in diesem Falle haben Sie jedoch kein Recht zur Sonderkündigung. Wenn der Versicherer Ihr Fahrgerät jedoch im Zuge von vermehrten Schadensmeldungen in eine andereRegionalklasse einstuft, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht einsetzen und den Kfz-Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.

Weitere Anlässe für ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Kraftfahrzeugversicherungen

Abgesehen von der außerordentlichen Kündigung im Falle einer Prämienerhöhung und im Falle einer Umstufung in eine andereRegionalklasse, gibt es auch noch diverse weitere Gründe für die Entstehung eines Sonderkündigungsrechts.

So kann man als Versicherter zum Beispiel nach der Abwicklung eines Schadenfalls seinen Versicherungsvertrag verfrüht kündigen. Hierbei gilt eine Spanne von einem Monat, ab der abgeschlossenen Schadensregulierung. Für die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts müssen nicht einmal Gründe vorliegen, denn auch wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit abgewickelt wurde, können Sie Ihren Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen vorzeitig kündigen. Der Hauptgrund für eine Kündigung ist in diesem Umstand daher nicht Unzufriedenheit, sondern die meist schlechtere Einstufungin der SF-Klasse.

Auch im Falle eines Fahrzeugwechsels, dabei ist es egal ob es sich um einen Pkw, Lkw oder um einen Lieferwagen handelt, entsteht für Sie als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht. Hierbei gibt es in der Regel kaum Probleme, weil man mit einem neuen Vehikel nicht anden bisherigen Versicherer gebunden ist.

Auch wenn Sie Ihr Vehikel stilllegen und damit nichtmehr nutzen, können Sie Ihren Versicherungsvertrag vorzeitig und ohne Einhaltungeiner Frist kündigen.

Wenn Ihr Beitrag infolge der neuen Einstufung in die Typ- oder Regionalklasse erhöht wurde (verdeckte Beitragserhöhung) besteht für Sie ebenso ein Sonderkündigungsrecht.

Achten Sie indes darauf, dass Sie Ihre Kündigung auch oder gerade bei einem Recht zur Sonderkündigung schriftlich und per Einschreiben einreichen.