Ausländische Staatsanleihen
Eine ausländische Staats-Anleihe ist ein verzinsliches Wertpapier,
das von Regierungen anderer Länder im Namen des Landes ausgegeben wird.
Auf diesem Weg leihen sich Staaten Geld, sprich sie nehmen einen Kredit
bei Tausenden, Zehntausenden, Hunderttausenden Anlegern auf.
Gehandelt werden ausländische Staats-Anleihen an der Börse. Kaufen und
verkaufen kann man sie über Banken und Sparkassen.
Mindestanlage
Von Anbieter zu Anbieter verschieden
Einheiten
Vielfache der Mindestanlage (also keine "krummen
Beträge)
Laufzeit
Von Anbieter zu Anbieter verschieden
Zinszahlung
Meist jährlich, andere Regelung möglich
Verfügbarkeit
Jederzeit, wenn börsengehandelt, sonst nein
Risiko
Das Risiko ausländische Staats-Anleihen
besteht in der Zahlungsfähigkeit des Schuldner-Staates.
Zinszahlungen und die Rückzahlung des Kapitals sind solange
sicher, wie der Staat zahlungsfähig ist. Es gibt keine
Garantie, daß ein Staat immer zahlungsfähig sein wird.
Gerät ein Staat in wirtschaftliche Schwierigkeiten,
kann die Zinszahlung und später sogar die Rückzahlung des
Kapitals gefährdet sein.
Negativ-Beispiel: Argentinische Staats-Anleihen
Ende 2001 erklärte sich Argentinien für zahlungsunfähig. Das Land ist
weltweit mit mehr als 100 Milliarden US Dollar verschuldet. Vier Milliarden
davon rechnet man deutschen Privatanlegern zu (30.000 Anleger geschätzt).
Zinsen können nicht mehr an die Anleger gezahlt werden, und die Anlagesumme fälliger Anleihen kann nicht getilgt werden.
Argentinien wird von Weltwährungsfonds und der Weltbank angehalten, sich zu verpflichten, zumindest einen Teil der Anleihe-Schulden zurück zu zahlen. Geschieht das nicht, kann Argentinien nicht auf die Hilfe dieser überstaatlichen Finanz-Einrichtungen der "Welt-Gemeinschaft" hoffen. Doch selbst, wenn Argentinien sich dazu verpflichtete, wird rund drei Viertel der in Argentinien-Anleihen angelegten Kapitalsumme vernichtet sein. Mit dem Zinsausfall zusammen gerechnet ergibt das einen Verlust für jeden Anleger von über 80%.
Die Bonität aller Staaten sind den Banken und Sparkassen bekannt,
da sie Zugriff auf die Informationen von privatwirtschaftlich
organisierten Bewertungs-Agenturen haben. Diese Rating-Agenturen
bewerten die Fähigkeit eines Staates, langfristige Schulden-Verpflichtungen
pünktlich zu begleichen.
Falls Banken und Sparkassen diese Informationen ignorieren oder in Geldanlage-Gesprächen
mit Kunden verharmlosen, machen sie sich unter Umständen (so vorsichtig muß man
formulieren, denn deutsche Richter fällen ja auch oft genug "merkwürdige" Urteile)
haftbar (Falschberatung).
Sparprogramm möglich
Ja
Wert-Schwankungen
Börsengehandelte Staats-Anleihen haben einen Börsenkurs.
Der Börsenkurs sagt aus, wieviel das Wertpapier an der Börse
wert ist. Dieser Wert ändert sich während der Laufzeit. Er
kann steigen oder fallen. Bei Fälligkeit erhält der Gläubiger
den vereinbarten Wert für die Anleihe unabhängig von den
Börsen-Schwankungen während der Laufzeit zurück.
Vertrags-Bedingungen
Wer Anleihen kauft, geht einen Vertrag mit dem Schuldner
ein. Die Vertrags-Bedingungen regeln die Beziehungen
zwischen Schuldner und Gläubiger (Anleger). Dazu
gehören unter anderem die Bestimmungen über die
Laufzeit, die Höhe der Zinsen, die Art der Zinszahlung,
die Art der Rückzahlung. Diese Bestimmungen sollten Sie
sich von Ihrem Anlageberater gründlich erläutern
lassen. Viele Anleger vertrauen blind darauf, daß der
Anlageberater "schon nichts nachteiliges empfehlen
wird". Da hat schon so mancher, der so dachte, sein
Geld verloren.
Empfehlung: Zeugen zum Beratungsgespräch mitnehmen,
Zusagen des Anlageberaters (in Wirklichkeit fast immer ein Anlagevermittler
und kein echter "Berater".) schriftlich festhalten und von allen beim Gespräch
Anwesenden unterschreiben lassen.