Ausländische Staatsanleihen

Eine ausländische Staats-Anleihe ist ein verzinsliches Wertpapier, das von Regierungen anderer Länder im Namen des Landes ausgegeben wird. Auf diesem Weg leihen sich Staaten Geld, sprich sie nehmen einen Kredit bei Tausenden, Zehntausenden, Hunderttausenden Anlegern auf.
Gehandelt werden ausländische Staats-Anleihen an der Börse. Kaufen und verkaufen kann man sie über Banken und Sparkassen.

Mindestanlage
Von Anbieter zu Anbieter verschieden

Einheiten

Vielfache der Mindestanlage (also keine "krummen Beträge)

Laufzeit

Von Anbieter zu Anbieter verschieden

Zinszahlung

Meist jährlich, andere Regelung möglich

Verfügbarkeit

Jederzeit, wenn börsengehandelt, sonst nein

Risiko

Das Risiko ausländische Staats-Anleihen besteht in der Zahlungsfähigkeit des Schuldner-Staates. Zinszahlungen und die Rückzahlung des Kapitals sind solange sicher, wie der Staat zahlungsfähig ist. Es gibt keine Garantie, daß ein Staat immer zahlungsfähig sein wird. Gerät ein Staat in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann die Zinszahlung und später sogar die Rückzahlung des Kapitals gefährdet sein.


Negativ-Beispiel: Argentinische Staats-Anleihen

Ende 2001 erklärte sich Argentinien für zahlungsunfähig. Das Land ist weltweit mit mehr als 100 Milliarden US Dollar verschuldet. Vier Milliarden davon rechnet man deutschen Privatanlegern zu (30.000 Anleger geschätzt).

Zinsen können nicht mehr an die Anleger gezahlt werden, und die Anlagesumme fälliger Anleihen kann nicht getilgt werden.

Argentinien wird von Weltwährungsfonds und der Weltbank angehalten, sich zu verpflichten, zumindest einen Teil der Anleihe-Schulden zurück zu zahlen. Geschieht das nicht, kann Argentinien nicht auf die Hilfe dieser überstaatlichen Finanz-Einrichtungen der "Welt-Gemeinschaft" hoffen. Doch selbst, wenn Argentinien sich dazu verpflichtete, wird rund drei Viertel der in Argentinien-Anleihen angelegten Kapitalsumme vernichtet sein. Mit dem Zinsausfall zusammen gerechnet ergibt das einen Verlust für jeden Anleger von über 80%.


Die Bonität aller Staaten sind den Banken und Sparkassen bekannt, da sie Zugriff auf die Informationen von privatwirtschaftlich organisierten Bewertungs-Agenturen haben. Diese Rating-Agenturen bewerten die Fähigkeit eines Staates, langfristige Schulden-Verpflichtungen pünktlich zu begleichen.
Falls Banken und Sparkassen diese Informationen ignorieren oder in Geldanlage-Gesprächen mit Kunden verharmlosen, machen sie sich unter Umständen (so vorsichtig muß man formulieren, denn deutsche Richter fällen ja auch oft genug "merkwürdige" Urteile) haftbar (Falschberatung).

Sparprogramm möglich

Ja

Wert-Schwankungen

Börsengehandelte Staats-Anleihen haben einen Börsenkurs. Der Börsenkurs sagt aus, wieviel das Wertpapier an der Börse wert ist. Dieser Wert ändert sich während der Laufzeit. Er kann steigen oder fallen. Bei Fälligkeit erhält der Gläubiger den vereinbarten Wert für die Anleihe unabhängig von den Börsen-Schwankungen während der Laufzeit zurück.

Vertrags-Bedingungen

Wer Anleihen kauft, geht einen Vertrag mit dem Schuldner ein. Die Vertrags-Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Schuldner und Gläubiger (Anleger). Dazu gehören unter anderem die Bestimmungen über die Laufzeit, die Höhe der Zinsen, die Art der Zinszahlung, die Art der Rückzahlung. Diese Bestimmungen sollten Sie sich von Ihrem Anlageberater gründlich erläutern lassen. Viele Anleger vertrauen blind darauf, daß der Anlageberater "schon nichts nachteiliges empfehlen wird". Da hat schon so mancher, der so dachte, sein Geld verloren.
Empfehlung: Zeugen zum Beratungsgespräch mitnehmen, Zusagen des Anlageberaters (in Wirklichkeit fast immer ein Anlagevermittler und kein echter "Berater".) schriftlich festhalten und von allen beim Gespräch Anwesenden unterschreiben lassen.