Verzinsliche Wertpapiere

Mit der Ausgabe von Wertpapieren leihen sich Unternehmen oder Staaten (Aussteller oder Emittent genannt) Geld. Der Aussteller (Emittent) ist der Schuldner, Sie als Anleger (Käufer) sind der Gläubiger.

Aussteller können sein:

  • Bundesrepublik Deutschland und deren staatliche Einrichtungen
    (im Jargon einfach Bundeswertpapiere genannt)
  • Bundesländer
  • Kommunen (Städte)
  • Banken, Sparkassen, Hypothekenbanken, Landeszentalbanken
  • Unternehmen, vor allem aus der Industrie, aber nicht nur
  • Andere Staaten, Unternehmen in anderen Ländern



Verzinsliche Wertpapiere gibt es in mehreren Varianten, weshalb es auch verschiedene Bezeichnungen gibt:
Anleihen - Obligationen - Schuldverschreibungen - Pfandbriefe


Mantel - Bogen - Zinsschein - Depot
Wer ein verzinsliches Wertpapier kauft (aber kein Bundeswertpapier), erhält darüber eine Urkunde, in der die Rechte und Pflichten beider Parteien (Gläubiger und Schuldner) verbrieft sind (Höhe der Schuldsumme, Bedingungen für die Zinszahlung, Rückzahlung, etc.). Diese Urkunde wird als Mantel bezeichnet. Dem Mantel beigefügt wird ein Bogen mit Zinsscheinen. Für jeden Zinszeitraum (meist jährlich) gibt es einen Abschnitt (Kupon genannt), der bei der Entgegennahme der Zinsen vorgelegt werden muß. üblicherweise macht das heute kaum einer selbst, sondern überlaßt das - gegen Zahlung jährlicher Gebühren - einer Bank oder Sparkasse, bei der man ein Wertpapier-Depot unterhält. Das Institut übernimmt neben der Aufbewahrung auch die Entgegennahme der Zinsen und bei Fälligkeit die Entgegennahme des vom Schuldner zurückzuzahlenden Kapitals.

Bei Bundeswertpapieren gibt es keine Urkunden. Forderungen von Gläubigern (Anlegern) werden im Bundesschuldbuch eingetragen. Die gesamte Abwicklung erfolgt ähnlich dem Girokontensystem per Buchungen und Kontoauszügen.


Anleger-Risiko
Das Risiko besteht grundsätzlich darin, daß die Aussteller, die mit ihrem Vermögen haften, in Zahlungsschwierigkeiten geraten können. Dann sind Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung des angelegten Geldes gefährdet. Man muß sich also genau ansehen, wem man sein Geld leiht.
Verzinsliche Wertpapiere der Bundesrepublik Deutschland und anderer großer Industriestaaten gelten als unbedenklich. Ähnliches gilt auch für viele milliardenschwere Banken im In- und Ausland. Während der Laufzeit kann sich aber auch das ändern.


Negativ-Beispiel
Das zum Daimler-Benz-Konzern gehörende Flugzeugunternehmen »Fokker« hatte verzinsliche Wertpapiere ausgegeben. Das Unternehmen war seit Jahren in Schwierigkeiten, doch Daimler-Benz trug die Verluste und sicherte die Zinszahlungen an die Anleger. Bis 1996. Dann gab Daimler-Benz das Aus bekannt.

Es gab natürlich Streit zwischen Anlegern und den Banken, die die Anlage in verzinslichen Wertpapieren von Fokker empfohlen hatten. Vorwurf der Anleger: Falschberatung und Haftung der Banken. Die Frage ist, ob die Anlage-Verkäufer der Banken, die den Kauf der Anleihen empfohlen hatten, die Schwierigkeiten, in denen sich Fokker damals befand, hätten kennen und den Kunden sagen müssen.
(Nach dem ersten Urteil eines Landgerichts muß die verklagte Bank Schadenersatz leisten, weil die Bank aufgrund von Informationen zum Zeitpunkt der Kauf-Empfehlung über Schwierigkeiten bei Fokker hätte wissen können und wissen müssen.)


Weitere Risiken

  • Wechselkurs-Risiko, bei Anleihen, die auf eine nicht-deutsche Währung ausgestellt sind
    Um dem zu entgehen, kann man EURO-Auslandsanleihen kaufen. Das sind Anleihen ausländischer Anbieter, die aber auf EURO ausgestellt sind 
  • Politisches Risiko, wenn in politisch unsicheren Ländern angelegt wird


Verzinsliche Wertpapiere, die nicht an der Börse gehandelt werden
Hier gibt es eigentlich nur wenig zu beachten. Wenn der Aussteller während der Laufzeit keine finanziellen Schwierigkeiten bekommt, wird er die Zinsen pünktlich zahlen und am Ende bei Fälligkeit die Schuldsumme an die Anleger zurückzahlen. Gerät der Aussteller aber in finanzielle Schwierigkeiten, kann das (muß aber nicht) Auswirkungen für die Anleger haben.
Bei einigen nicht-börsengehandelten Wertpapieren ist es nicht möglich, diese vor dem Ablauf zurückzugeben. Andere wiederum lassen eine vorzeitige Rückgabe unter bestimmten Kündigungs-Voraussetzungen zu. Beispiel:  Bundesschatzbriefe vom Typ A haben eine feste Laufzeit von 6 Jahren. Dennoch kann man ab dem zweiten Zinsjahr Bundesschatzbriefe in begrenztem Rahmen zurückgeben.


Nepp
In den letzten Jahren ist zu beobachten, daß

Finanz-Vertriebs-Gesellschaften,
Vermögensberater,
Finanzberater,
Makler

immer häufiger auch die Vermittlung von verzinslichen Wertpapieren anbieten. Da praktisch jedes Unternehmen verzinsliche Wertpapiere herausgeben kann, ist dem Nepp Tür und Tor geöffnet. So mancher Anleger muß um sein Geld fürchten, der über solche Vermittler verzinsliche Wertpapiere von Unternehmen erworben hat, die wirtschaftlich marode sind. Hinzu kommt, daß die Vermittler oft hohe Gebühren für die Vermittlung verlangen.

Kaufen Sie verzinsliche Wertpapiere nur bei einer Bank oder Sparkasse. Auch nicht über Finanz- und Vermögensberater, die im Auftrag von Banken und Sparkassen arbeiten.


Börsenhandel bringt Liquidität
Der Aussteller eines verzinslichen Wertpapiers kann sich dafür entscheiden, die Zulassung seiner Wertpapiere zum Börsenhandel zu beantragen. Solche Wertpapiere können jederzeit an der Börse zum aktuellen Börsenkurs gekauft und verkauft werden. Insofern ist ein börsengehandeltes verzinsliches Wertpapier eine Anlage, bei der man nicht unbedingt eine feste Laufzeit einhalten muß. Man kann täglich über sein Kapital verfügen. Allerdings:
Der aktuelle Börsenkurs kann sich dabei von dem Betrag, der auf der Urkunde als Schuldsumme genannt ist, unterscheiden.

Schuldsumme = Nennwert

Aktueller Börsenkurs = Kurswert


Der Kurswert an der Börse gibt den Wert eines Wertpapiers wieder, den ein Käufer zahlen muß oder ein Verkäufer erhält (Gebühren werden extra berechnet). Während der Laufzeit ändert sich der Kurswert immer wieder. Er paßt sich den Gegebenheiten des Finanz-Marktes an. Insbesondere VerÄnderungen bei der Zins-Entwicklung beeinflussen den Kurswert.

Aus dem Börsenhandel können sich verschiedene Effekte für Besitzer, Käufer und Verkäufer ergeben.


Besitzer
Wer verzinsliche Wertpapiere vor der Börseneinführung kauft und sie bis zum Ende der Laufzeit (Fälligkeit) hält, bekommt seine Anlagesumme zu 100% zurück. Zwischenzeitliche WertÄnderungen der Wertpapiere an der Börse haben keine Auswirkung für den Besitzer.


Käufer/Verkäufer
Wer verzinsliche Wertpapiere an der Börse kauft oder verkauft, kann neben dem Zinsgewinn entweder einen zusätzlichen Gewinn durch Ausnutzung der WertÄnderung des Börsenkurses erzielen oder einen Verlust erleiden.


Zinsen - Zins-Niveau - Zinsphasen - Preissteigerung - Bonität - Rating
Ein Aussteller, der ein verzinsliches Wertpapier emittiert, orientiert sich am Zins-Niveau des Kapitalmarktes. In einer Niedrigzinsphase werden keine Hochzins-Anleihen emittiert und umgekehrt. Das ist die Regel. Ausnahmen gibt es dann, wenn ein Aussteller dringend Geld braucht, dessen Bonität nicht zu den besten zählt.

Als Bonität bezeichnet man die Fähigkeit, Zinsen und geliehenes Kapital zu den vereinbarten Zeitpunkten zahlen zu können.



Die Bonität vieler Aussteller, aber nicht aller, wird von unabhängigen, privatwirtschaftlich organisierten Rating-Agenturen beurteilt. Banken und Sparkassen verfügen im allgemeinen über deren Informationen. Aussteller, denen eine eingeschränkte Bonität attestiert wird, müssen höhere Zinsen anbieten, um Anleger zu locken.

Liegt ein Zinssatz mehr als 0,5% über dem Zinssatz vergleichbarer Bundeswertpapiere, empfiehlt es sich, die Ursachen zu erforschen. Gönnerhaftgkeit des Ausstellers ist es nicht, was ihn dazu bringt, einen außergewöhnlichen Zinssatz zu bieten.


Vor-Steuer-Rendite ermitteln

bei nicht-börsengehandelten Wertpapieren ergibt sich die Vor-Steuer-Rendite:

 

  1. aus den Zinsen
  2. abzüglich der Kosten
  3. zuzüglich dem Währungsgewinn oder abzüglich dem Währungsverlust bei einer Anlage in ausländischer Währung


bei börsengehandelten Wertpapieren ergibt sich die Vor-Steuer-Rendite:

  1. aus den Zinsen
  2. abzüglich der Kosten
  3. zuzüglich dem Kursgewinn oder abzüglich dem Kursverlust
  4. zuzüglich dem Währungsgewinn oder abzüglich dem Währungsverlust bei einer Anlage in ausländischer Währung


Wie der Aussteller seine Wertpapiere unters Volk bringt
Der Emittent sucht sich eine Bank oder Sparkasse, die sich bereit erklärt, ihren Kunden diese Wertpapiere anzubieten. Was heißt das? Das heißt, daß die Anlageberatung sehr einseitig in Richtung dieses Wertpapiers ausgerichtet sein kann. Es ist auch möglich, daß der Anlageberater bessere Angebote machen könnte, diese aber zurückhält, um den zügigen Verkauf dieser Wertpapiere nicht zu gefährden.

Außerdem gibt es das Tenderverfahren. Hierbei ersteigert eine Bank einen Teil der Auflage und muß sie dann den eigenen Kunden schmackhaft machen. Auch das kann die zuvor beschriebene Schattenseite bei der Beratung zur Folge haben.

Nach einer festgelegten Zeit beginnt dann der Börsen-Handel mit den neuen Wertpapieren.


Verzinsliche Wertpapiere:
Geeignet zum Sparen für die Altersversorgung?


Es ist eine gute Ergänzung oder sogar eine Alternative zum Lebensversicherungs-Sparen. Die Lebensversicherung gilt zwar bei den meisten als die klassische Möglichkeit, noch etwas für die Altersvorsorge zu tun. Sie hat aber einige gravierende Mängel. Jede zweite Lebensversicherung erreicht gar nicht das geplante Ende, sie wird vorzeitig gekündigt. Das bestrafen viele Versicherungs-Gesellschaften, indem sie relativ viel vom eingezahlten Geld einbehalten. Besser gesagt, sie haben es während der Laufzeit für Kosten verplempert. (Gilt nicht für die wenigen Versicherungs-Gesellschaften mit sehr niedrigen Kosten) Mit nicht-börsengehandelten Wertpapieren (Beispiel:  Bundesschatzbriefe) kann einem das nicht passieren.


Flexibel
Wertpapier-Sparen läßt sich auch flexibler handhaben. Man geht keine Verpflichtung auf Jahrzehnte ein (wie bei der Lebensversicherung). Ändert sich die familiäre oder die berufliche Situation, kann man sofort neu disponieren. Die Anpassung der Lebensversicherung ist auch möglich, aber bei den meisten Angeboten bei weitem nicht so frei und flexibel.

Vergessen sollte man aber nicht, daß die Erträge von verzinslichen Wertpapieren weitgehend steuerpflichtig sind, wenn der Steuer-Freibetrag für Kapital-Erträge überschritten wird. Die Lebensversicherung dagegen ist - noch - steuerfrei (könnte mit einer Steuerreform geändert werden). Wer 20 Jahre und länger regelmäßig Zinsen aus verzinslichen Wertpapieren erhält, geht das Risiko ein, daß die Zinsen so hoch sind, daß der Steuer-Freibetrag überschritten wird. Die dann fällige Steuer reduziert die Rendite. Um wieviel weiß heute niemand, denn die Steuerregeln werden in 15 Jahren anders sein als heute.


Tip
Sparverträge, bei denen Sie sich auf lange Zeit zur Zahlung verpflichten, sollten Sie meiden, insbesondere bis etwa zum 35. Lebensjahr. Bis dahin ändert sich die eigene Lebenssituation so oft, daß an regelmäßiges Sparen meist nicht zu denken ist. Es macht keinen Sinn, sich mit 23 Jahren von einem Vertreter eine Lebensversicherung vermitteln zu lassen, wenn andererseits bei der Bank ein Überziehungskredit läuft. Sie sparen bei der Lebensversicherung Geld mit 3% bis 6% Rendite an, zahlen aber für den Kredit 8% bis 12% Zinsen. Ein schlechtes Geschäft für Sie.