VWL-Sparen
Geld-Prämie vom Staat
Irgendwann vor Jahrzehnten machte das Schlagwort von der "Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand" unter Politikern die Runde. Heraus kam das Vermögensbildungs-Gesetz.
Angehörige bestimmter Personenkreise, deren Einkommen eine bestimmte
Höchstgrenze nicht überschreitet, bekommen vom Staat eine Prämie, wenn
sie eine oder zwei der im Gesetz festgelegten Geldanlagen abschließen.
Diese Prämie heißt Arbeitnehmer-Sparzulage.
Seit dem 01.01.1999 wird nicht nur - wie in der
Vergangenheit - ein VWL-Vertrag, sondern es werden zwei VWL-Verträge
mit der staatlichen Prämie gefördert.
Anspruchsberechtiger Personenkreis
Arbeitnehmer einschließlich Auszubildende, Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit
Einkommensgrenze, um die staatliche Prämie bekommen zu können
Ledige, deren jährliches zu versteuerndes
Einkommen nicht höher als 17.900 EURO beträgt, Verheiratete, deren jährliches zu versteuerndes
Einkommen nicht höher als 35.800 EURO beträgt,
bekommen die Prämie. Wichtig: Es handelt sich bei den genannten
Werten nicht um das Brutto-Einkommen oder um das Netto-Einkommen.
Die Höhe des zu versteuerndes Einkommen ergibt sich aus den
Bestimmungen im Einkommensteuer-Gesetz. Der Familienstand und
die Zahl der Kinder sowie die Höhe der steuerlich abzugsfähigen
Kosten (vor allem Werbungskosten) sind relevant für die Ermittlung
des versteuernden Einkommens. Deshalb kann es keine für alle gültige
Tabelle geben, aus der man für jeden Einzelfall einfach ablesen kann,
wie hoch das Brutto-Einkommen sein darf, um bei dem zu versteuernden
Einkommen den Höchstbetrag nicht zu überschreiten. Für ein paar
Fall-Beispiele gibt es aber Beispiel-Rechnungen, an denen man sich
orientieren kann. Wer besonders hohe Kosten hat, die steuermindernd
anerkannt werden, kann auch ein etwas höheres Brutto-Einkommen als
in der Tabelle angegeben haben, um beim zu versteuernden Einkommen
noch innerhalb der Höchstgrenze zu liegen. Wer´s genau wissen will
(muß), fragt einen Steuerberater. Übrigens: Die Höhe des zu versteuernden
Einkommens des Vorjahres steht im Steuerbescheid des Finanzamtes und
kann zur Orientierung dienen.
Wenn beide Ehepartner berufstätig sind und beide zum anspruchsberechtigten
Personenkreis gehören, kann jeder der beiden Ehepartner natürlich
einen oder zwei VWL-Verträge abschließen. Aber die staatliche Prämie
gibt es nur, wenn das Einkommen beider zusammen nicht höher als die
förderungswürdige Höchstgrenze ist. Ist das Einkommen insgesamt höher,
wird weder ein VWL-Vertrag des einen noch des anderen gefördert.
Sperrfrist
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nur dann gezahlt, wenn man 7 Jahre
nicht über das angesparte Geld verfügt. Von dieser Regelung gibt es
ein paar Ausnahmen, die im Gesetz genannt sind:
VWL-Bausparer bekommen die Prämie auch dann, wenn man vor Ablauf
der 7 Jahre das Bauspar-Guthaben "wohnwirtschaftlich" verwendet. Weitere Ausnahmen: Bei Arbeitslosigkeit von mehr als einem Jahr oder
bei Heirat kann man, ohne die Prämie zu verlieren, ebenfalls über das
Guthaben eines VWL-Vertrages verfügen.
Hinweis: Die Sperrfrist von 7 Jahren hat nur Bedeutung für
die Frage, ob die staatliche Prämie gezahlt wird. Die Sperrfrist
bedeutet nicht, daß die Kündigung eines VWL-Vertrages ausgeschlossen
ist. Wer innerhalb der 7 Jahre kündigt, kann das tun (sofern das
Kündigungsrecht nicht vertraglich ausgeschlossen ist), bekommt dann
aber eben (bis auf die zuvor genannten Ausnahmen) keine Prämie.
Die Rolle des Arbeitgebers
Der Arbeitnehmer schließt den VWL-Vertrag ab. (VWL = Vermögenswirksame Leistungen). Er kann sich die Anlageform und das Anlage-Institut frei aussuchen. Die Überweisung der Sparraten erfolgt allerdings durch den Arbeitgeber. Der erhält einen Durchschlag des VWL-Antrages. Auf dem Durchschlag steht alles, was der Arbeitgeber an Informationen zwecks Überweisung der Sparraten wissen muß. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, die Überweisung vorzunehmen. Ein Mitspracherecht bei der Wahl der Anlageform und der Wahl der Anlage-Gesellschaft hat der Arbeitgeber nicht.
Der Arbeitgeber kann sich, muß sich aber nicht an den Sparraten beteiligen. In der Regel ist dies heute Bestandteil vieler Tarifverträge oder Betriebs-Vereinbarungen. Manche Arbeitgeber zahlen ein Drittel oder die Hälfte oder die maximal möglichen 470 EURO.
Geförderte Sparformen und Höhe der Sparzulage
Förderungs-Topf 1:
Bausparvertrag
Gefördert werden maximal 470 EURO im Jahr mit 9% Sparzulage.
Die Zahlung muß vom Anspruchsberechtigten jährlich mit der Steuererklärung
beantragt werden. Ausgezahlt wird die Sparzulage aber erst am Ende der
Sperrfrist in einer Summe (unverzinst). Das Finanzamt überweist den Betrag
auf das Bauspar-Konto. Auf diesen Betrag darf die Bausparkasse keine Gebühren
berechnen.
Förderungs-Topf 2:
Beteiligungen am Produktivkapital
Gefördert werden maximal 400 EURO im Jahr.
Anspruchsberechtigte erhalten 18% Sparzulage.
Die Zahlung muß vom Anspruchsberechtigten jährlich mit der Steuer-Erklärung
beantragt werden. Ausgezahlt wird die Sparzulage aber erst am Ende der Sperrfrist
in einer Summe (unverzinst). Das Finanzamt überweist den Betrag auf das
Investment-Konto. Auf diesen Betrag darf die Investment-Gesellschaft
keine Gebühren berechnen.
Folgende Sparformen können abgeschlossen werden:
-
Wertpapier-Sparvertrag mit Anlage in Aktien (Aktienfonds)
oder Genußscheinen
Wertpapier-Kaufvertrag mit Anlage in Wertpapieren des Unternehmens, in dem Sie beschäftigt sind.
Beteiligungsvertrag an Ihrem Unternehmen (Sie werden Miteigentümer)
Beteiligungsvertrag - an einer seit längerem bestehenden Wohnungsbau-Genossenschaft - an einem genossenschaftlich organisierten Kreditinstitut - an einer Genossenschaft oder GmbH, die mit Ihrem Arbeitgeber-Unternehmen verbunden ist oder die daran beteiligt ist.
Anspruchsberechtigte können wie folgt wählen:
- Förderung teilweise nutzen
= Nur einen Vertrag abschließen - Förderung vollständig nutzen
= 2 Verträge abschließen: Einen aus Topf 1 und einen aus Topf 2
Die Höhe des Sparbetrages kann der VWL-Sparer frei wählen. Er muß nicht den Höchstbetrag, der staatlich gefördert wird, anlegen. Er kann weniger sparen, bekommt dann aber auch nur einen Teil der staatlichen Prämie.
Nicht geförderte Sparformen, die Sie aber trotzdem abschließen können:
Sie haben Anspruch auf die tarifvertraglich oder per
Betriebs-Vereinbarung vereinbarten Geldleistungen des
Arbeitgebers, aber Sie haben keinen Anspruch auf die
10%/20% Arbeitnehmer-Sparzulage des Staates.
- Lebensversicherung
- Bank-Prämiensparvertrag
Kündigung - Verfügbarkeit
Ein häufiges Mißverständnis besteht bei den Anlegern darin, daß sie glauben, ein VWL-Vertrag sei, weil die Sperrfrist für die Arbeitnehmer-Sparzulage 7 Jahre beträgt, auf eine Laufzeit von 7 Jahren festgelegt und ende dann automatisch. Das ist so nicht richtig. Die Sperrfrist einerseits und die Laufzeit eines Vertrages haben nichts miteinander zu tun. Ein Bausparvertrag oder ein Produktivkapital-Sparvertrag zum Beispiel hat keine feste Laufzeit. Andere Verträge im Rahmen der VWL-Anlage haben eine feste Laufzeit von mehr als 7 Jahren. Die Sperrfrist von 7 Jahren bedeutet lediglich, daß der Staat die Arbeitnehmer-Sparzulage zahlt, wenn man mindestens 7 Jahre spart, ohne über das eingezahlte Geld zu verfügen.
-
Ordentliche Kündigung
Grundsätzlich gelten die im Vertrag festgelegten Kündigungs-Bestimmungen, die von Anbieter zu Anbieter sehr abweichen können, es sei denn, sie verstoßen gegen gesetzliche Regelungen oder wurden in Gerichts-Urteilen als nichtig erklärt. Manche Anbieter haben fiese Bestimmungen zum Nachteil für die Kunden. Beispiel: Das Kündigungs-Recht ist in den ersten 10 Jahren ausgeschlossen! Empfehlung: Meiden Sie solche Produkte.
Außerordentliche Kündigung
Im Vermögensbildungs-Gesetz sind außerordentliche Kündigungs-Möglichkeiten festgelegt. Darauf können Sie sich berufen. Diese setzen die vertraglichen Kündigungs-Bestimmungen außer Kraft, wenn diese ungünstiger für den Anleger sind!
Kündigungs-Fristen
Manche Verträge können Sie ohne Frist sofort kündigen (Beispiel Aktienfonds). Bei anderen müssen Sie eine Frist von mehreren Wochen oder Monaten einhalten (Beispiel Bausparverträge). Bei miesen Angeboten kann die Frist sogar auf Jahre bemessen sein.
VWL-Bausparvertrag: Vorsicht Falle!
Bei einem Bausparvertrag steht in den Vertrags-Bedingungen, daß Sie nur dann über das Guthaben verfügen können, wenn auf dem Bausparkonto 40% (bei anderen Tarifen 50%) der vereinbarten Bausparsumme vorhanden sind. Trägt der Verkäufer im Antrag eine zu hohe Bausparsumme ein (je höher, desto höher ist seine Provision!), sind nach 7 Jahren die 40% oder 50% bei weitem nicht erreicht. Eine Kündigung kann die Bausparkasse zurückweisen oder sie gegen Zahlung der in den Vertrags-Bedingungen genannten Vertragsstrafe akzeptieren. Nur wer die 40% oder 50% erreicht, kommt ohne Vertragsstrafe aus dem Bausparvertrag heraus.
Wählen Sie die niedrigstmögliche Bausparsumme. Je weniger, desto besser für Sie. Je höher, desto lukrativer für den Verkäufer und schlechter für Sie!
Fragen Sie gezielt nach den Kündigungs-Bestimmungen und lassen
Sie sich diese in den Vertrags-Bedingungen zeigen.
Die entscheidende Frage: Lohnt ein VWL-Vertrag?
Geld, das der Arbeitgeber aufgrund einer Tarifvereinbarung
oder einer Betriebs-Vereinbarung zahlt, sollte man in jedem
Fall in einem VWL-Vertrag anlegen. Es gibt keinen Grund,
dieses Geld zu verschenken. Gerade das aber tun mehrere Millionen
Arbeitnehmer in Deutschland! Sie verschenken dieses Geld, da sie
keinen VWL-Vertrag abschließen. Warum? Befürchtungen, es könnte dem
Arbeitgeber nicht recht sein?
Da der Arbeitgeber nicht den vollen Höchstbetrag, der gefördert
wird, übernimmt, kann man den Betrag des Arbeitgebers aufstocken,
indem man einen Teil des Bruttolohns für die VWL-Anlage abzweigt.
Ob es lukrativ ist, Geld aus seinem Gehalt/Lohn dazu zu tun,
hängt ganz davon ab, ob man in den Genuß der staatlichen Förderung
kommt oder nicht. Die ist ja - wie oben beschrieben - an
Einkommensgrenzen gebunden.
Wenn man die Arbeitnehmer-Sparzulage des Staates
nicht bekommt,
sollte man den Arbeitgeber-Anteil in jedem Fall in einem
VWL-Vertrag anlegen. Eigenes Geld aus dem Bruttolohn ist
in VWL-Verträgen ohne Sparzulage dagegen selten gut angelegt.
Die Gründe (je nach Anlageform):
- Mögliche mangelnde Flexibilität,
- mögliche Verluste bei Kündigung,
- mögliche Kündigungs-Beschränkungen.
Was bringt ein VWL-Vertrag ohne Sparzulage für eine Rendite?
-
Der VWL-Bausparvertrag bringt es ohne
staatlichen Prämienzuschuß nur auf etwa 2% bis 4% Rendite, je
nach Anbieter und Tarif. Bei Kündigung ist das wegen
Gebühren noch weniger. Die Rendite ist nicht abhängig
vom Kapital-Ertragsniveau am Finanz-Markt. Allerdings
kann sich die Rendite ändern, wenn die Bausparkasse
während der Laufzeit die Gebühren erhöht oder senkt.
Das darf sie willkürlich tun.
Sie sehen: Es macht angesichts der niedrigen Rendite keinen Sinn, den Arbeitgeber-Anteil aufzustocken und aus dem Brutto-Einkommen eigenes Geld in den VWL-Bausparvertrag zu stecken. -
Die besten VWL-Kapital-Lebensversicherungen
(der Vertrag muß statt auf 7 Jahre für mindestens 12 Jahre
abgeschlossen werden) schafften bis vor ein paar Jahren in der
Vergangenheit Renditen zwischen 6,5% und 7,5%. Seit etwa dem Jahr
2000 sinkt die Rendite dramatisch. Hohe Aktien-Verluste und langfristig
niedrige Zinsen bei Anleihen sind dafür vor allem verantwortlich. So
ist es möglich, daß eine VWL-Kapital-Lebensversicherung sogar eine
negative Rendite erzielt. Das heißt man bekommt dann weniger raus als
man eingezahlt hat.
Im Gegensatz zum Bausparen hängt die Rendite bei der Kapital-Lebensversicherung davon ab, wie das Kapital-Ertrags-Niveau am Finanz-Markt während der Laufzeit ist. Bei überwiegender Hochzinsphase und guten Aktien-Zeiten in den 12 Jahren kann eine Kapital-Lebensversicherung (von den besten Anbietern) 7,5% Rendite schaffen. Im umgekehrten Fall können es nur um die 3% oder noch weniger sein.
Das Hauptproblem der VWL-Kapital-Lebensversicherung ist, daß bei einer Kündigung ein Teil der Einzahlungen "weg ist". Das Geld floß an den Vertreter als Provision und in die Verwaltungskosten der Versicherungs-Gesellschaft. Vergleichsweise gering sind die Verluste bei Direktanbietern, da keine Provisionen gezahlt werden und die Verwaltungskosten niedriger sind als bei den Anbietern mit "Filialen" und Büros in jeder größeren Stadt. Kundennähe geht auf Kosten der Rendite.
Auch hier hat man keinen Vorteil, wenn man den Arbeitgeber-Anteil aufstockt und aus dem Brutto-Einkommen eigenes Geld in die VWL-Lebensversicherung steckt. -
Die Rendite von Sparverträgen bei Banken und
Sparkassen liegt erfahrungsgemäß über der Rendite von
Bausparverträgen oder gleichauf, je nach Anbieter. Auf die
Einzahlungen erhält man Zinsen auf Sparbuch-Niveau oder etwas
darüber (zum Beispiel bei kostengünstigeren Direktbanken).
Hinzu kommt, wenn man den Vertrag bis zum Ende der 7-jährigen
Laufzeit "durchhält", ein Bonus. Bei einer Kündigung verliert
man den Bonus ganz oder teilweise (je nach Bank), der etwa die
Hälfte der Rendite ausmacht.
Auch hier hat man keinen Vorteil, wenn man den Arbeitgeber-Anteil aufstockt und aus dem Brutto-Einkommen eigenes Geld in den VWL-Banksparvertrag steckt.
-
Bei Produktivkapital-Sparverträgen wie Aktienfonds
schwankt die Rendite bei 7 Jahren Laufzeit sehr stark.
Die Rendite kann nach 7 Jahren sogar negativ sein, daß heißt, man verliert etwas vom eingezahlten Geld, wenn man sich nach 7 Jahren den Wert der Anteile auszahlen läßt. Andererseits kann die Rendite 20% und mehr betragen, wenn die 7 Jahre in eine Hochzeit für Aktien fallen. Beides hat es in der Vergangenheit schon gegeben. Bei 7 Jahren zeigt sich die starke Schwankungsbreite der Aktienanlage.
Sollte die Rendite nach 7 Jahren gering oder negativ sein, zahlt es sich erfahrungsgemäß aus, einige Zeit abzuwarten. Auf Jahre mit niedrigen Gewinnen folgen bei Aktien erfahrungsgemäß Jahre mit hohen Gewinnen. So ist es möglich, daß in einem Jahr die Kurse um 20, 30% und mehr steigen. 1986 um bis zu 72% in einem Kalenderjahr.
Ein Beispiel:
Die Rendite beträgt nach 7 Jahren nur 2% jährlich. Steigt der Wert des Aktienfonds um 30% im folgenden Jahr, steigert sich die vorher bescheidene Rendite von Sparbuch-Niveau auf eine Durchschnitts-Rendite von über 10% jährlich.
Vielleicht muß man länger als 1 Jahr warten. Auch das ist möglich. Wer das Geld aus einem Vertrag nach dem Vermögensbildungs-Gesetz sofort am Ende der Laufzeit ausgeben möchte, für den ist ein Aktienfonds eben etwas riskant. Für die, die darauf nicht angewiesen sind, hat es sich bisher immer gelohnt, auf die nächste Phase steigender Kurse zu warten.
Das Problem der VWL-Aktienfonds ist, daß die Investment-Gesellschaften nicht alle Aktienfonds für VWL-Sparen frei geben. Das wird mit dem erhöhten Verwaltungsaufwand für solche Verträge begründet. Wer keine staatliche Prämie bekommt, braucht eigenes Geld auch nicht in einen solchen VWL-Aktienfonds stecken. Man kann einen "normalen" Aktienfonds-Sparvertrag abschließen. - Neben diesen Anlageformen gibt es weitere im Rahmen des Vermögensbildungs-Gesetzes, die man abschließen kann, aber eine vergleichsweise geringe Rolle spielen. Bei einem Wertpapier-Kaufvertrag oder einem Beteiligungsvertrag lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber über Chancen und Risiken aufklären. Bei Beteiligung an einer Wohnungsbau-Genossenschaft sollten Sie Rat bei einer Verbraucherzentrale e.V. einholen, da in der Vergangenheit über einige unseriöse Angebote berichtet wurde.
Wenn man die Arbeitnehmer-Sparzulage des Staates
bekommt,
stellt sich die Lage folgendermaßen dar.
-
Der VWL-Bausparvertrag
bringt es mit staatlicher Förderung bei den besten Bausparkassen auf bis zu 6,9% Rendite. Bei den schlechten sind es allerdings nur um die 5,5%.
Wer eine Anlage ohne Wert-Schwankungen und fester Rendite sucht, ist mit einem Bausparvertrag gut bedient - vorausgesetzt, man schließt bei einem der besten Anbieter ab. Wer das jeweils ist, steht mehrmals im Jahr in den diversen Verbraucher- und Finanz-Zeitschriften, die bei den Beratungsstellen der Verbraucher-Zentralen e.V. eingesehen werden können.
Letzter Test der Stiftung Warentest
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Beim VWL-Produktivkapital-Sparvertrag
(z.B. Aktienfonds-Sparvertrag)
weiß man nicht, wie hoch die Rendite sein wird. Sie kann gering oder hoch sein. Das hängt davon ab, ob die 7 Jahre in eine Phase überwiegend steigender oder fallender Aktienkurse fällt. Bei 7 Jahren zeigt sich die starke Schwankungsbreite der Aktienanlage im kurz- und mittelfristigen Zeitraum.
Sollte die Rendite nach 7 Jahren gering oder negativ sein, zahlt es sich erfahrungsgemäß aus, einige Zeit abzuwarten. Auf Jahre mit niedrigen Gewinnen folgen bei Aktien erfahrungsgemäß Jahre mit hohen Gewinnen. So ist es möglich, daß in einem Jahr die Kurse um 20%, 30% und mehr steigen. 1986 um bis zu 72% in einem Kalenderjahr.
Ein Beispiel:
Die Rendite beträgt nach 7 Jahren nur 2% jährlich. Steigt der Wert des Aktienfonds um 30% im folgenden Jahr, steigert sich die vorher bescheidene Rendite von Sparbuch-Niveau auf eine Durchschnitts-Rendite von über 10% jährlich.
Vielleicht muß man länger als 1 Jahr warten. Auch das ist möglich. Wer das Geld aus einem Vertrag nach dem Vermögensbildungsgesetz sofort am Ende der Laufzeit ausgeben möchte, für den ist ein Aktienfonds eben etwas riskant. Für die, die darauf nicht angewiesen sind, hat es sich bisher immer gelohnt, auf die nächste Phase steigender Kurse zu warten.
Wenn´s nach der Statistik geht:
Wenn man also nicht genau auf 7 Jahre fixiert ist, schlägt die Rendite eines Aktienfonds die Rendite eines Bausparvertrages um Längen.
- Neben diesen Anlageformen gibt es weitere, die mit einer Sparzulage gefördert werden. Sie spielen aber eine vergleichsweise geringe Rolle. Bei einem Wertpapier-Kaufvertrag oder einem Beteiligungsvertrag lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber über Chancen und Risiken aufklären. Bei Beteiligung an einer Wohnungsbau-Genossenschaft sollten Sie Rat bei einer Verbraucherzentrale e.V. einholen, da in der Vergangenheit über einige unseriöse Angebote berichtet wurde.
- Für VWL-Lebensversicherungen gibt es - wie bereits oben gesagt - keine Sparzulage.
- Für VWL-Prämiensparverträge bei Banken und Sparkassen gibt es - wie oben bereits gesagt - keine Sparzulage.