InvestmentFonds
Definition
Bei einem InvestmentFonds wird das Geld vieler Ratensparer und
Einmalanleger von einer Kapitalanlage-Gesellschaft gesammelt.
Auf diese Weise kommen jeden Monat viele Millionen Mark zusammen.
Mit diesem Geld werden dann »im großen Stil« Aktien,
verzinsliche Wertpapiere oder Immobilien gekauft. Dabei wird das
Geld der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung investiert.
Es werden Vermögenswerte verschiedener Emittenten erworben.
Die Unternehmen, die das Anlegergeld sammeln und in Wertpapiere
oder Immobilien investieren, sind Kapitalanlage-Gesellschaften,
die allgemein als Investment-Gesellschaften
bezeichnet werden.
Die gekauften Wertpapiere bilden den
InvestmentFonds
(oder auch kurz Fonds genannt). Der Anleger erhält über die
Höhe seiner Beteiligung InvestmentFonds-Anteile auf einem
InvestmentFonds-Konto gutgeschrieben oder als Zertifikate
ausgehändigt, die als Anteilscheine bezeichnet werden.
Der Anleger ist Miteigentümer am Vermögen des InvestmentFonds, das als
Sondervermögen bezeichnet wird.
Sollte eine Investment-Gesellschaft Konkurs
gehen, bleiben die Anlagegelder der Kunden geschützt.
Sie fließen nicht in die Konkursmasse.
Andere allgemein verwendete Bezeichnungen für InvestmentFonds-Anteile sind:
Investmentanteile
Fondsanteile
Investment-Zertifikate
Die InvestmentFonds-Idee
Viele Anleger haben das Problem, daß sie keine Zeit oder nicht
die Möglichkeit haben, sich selbst über Wertpapiere ausgiebig
zu informieren und sich ständig um ihre Geldanlage zu kümmern.
Das gilt insbesondere für Wertpapiere, die nicht an einer
deutschen, sondern an einer ausländischen Börse gehandelt werden.
Außerdem besteht beim Kauf einzelner Wertpapiere, insbesondere
bei Aktien, ein nicht unerhebliches Einbuße-Risiko durch
Kurs-Verluste oder gar das Totalverlust-Risiko. Eine Risiko-Streuung
ist vielen Anlegern aber nicht möglich, da, insbesondere bei
deutschen Aktien, der Kurs einer Aktie relativ hoch sein kann.
Wollte man zwecks Risiko-Streuung nur je 1 Aktie von 20 verschiedenen
Aktien-Gesellschaften kaufen, müßte man einige Tausend EURO anlegen.
Schon vor 100 Jahren kamen daher die Erfinder des Investment-Prinzips
auf die Idee, zunächst einmal das Geld vieler Anleger zu sammeln.
Auf diese Weise kommt genug Geld zusammen, um damit viele verschiedene
Wertpapiere kaufen zu können. Das Risiko wird durch diese breite
Streuung reduziert. Denn es ist unwahrscheinlich, daß alle
Aktien-Gesellschaften oder alle Emittenten verzinslicher Wertpapiere
gleichzeitig in Konkurs gehen.
Da Fondsanteile bei den meisten Anbietern
bereits ab 100 EURO erhältlich sind, wird auch Kleinanlegern
und Ratensparern die Möglichkeit eröffnet, am Wertpapier-Geschehen
teilzunehmen.
Die InvestmentFonds-Idee
Je nach dem, welche Wertpapiere vorzugsweise gekauft werden, unterscheidet
man die folgenden InvestmentFonds-Typen:
-
Rentenfonds
Anlage in verzinslichen Wertpapiere -
Aktienfonds
Anlage in Aktien -
Mischfonds
Anlage in Aktien und verzinslichen Wertpapieren -
AS-Fonds (Altersvorsorge-Sondervermögen)
Anlage in Aktien, verzinslichen Wertpapieren und Immobilien
nach bestimmten gesetzlichen Vorschriften -
Geldmarktfonds
Anlage in Geldmarktpapieren - Offener Immobilienfonds
Anlage in Immobilien -
Optionsscheinfonds - Futurefonds
Anlage in Optionsscheinen und/oder Optionen/Futures -
Index-Fonds
Anlage in die Wertpapiere, die einen Index bilden
Im Verkaufs-Prospekt ist in den »Anlage-Grundsätzen«
beschrieben, in welchen Märkten der Fonds-Manager investiert.
Der Name vieler Fonds gibt bereits einen Hinweis darauf.
Der Rechenschaftsbericht
Deutsche Investment-Gesellschaften müssen einmal jährlich einen
Rechenschafts-Bericht veröffentlichen, halbjährlich einen Zwischenbericht.
Auch ausländische Fonds publizieren derartige Berichte.
Darin werden die zum Zeitpunkt eines Stichtages im Fonds befindlichen
Wertpapiere sowie Kauf- und Verkaufs-Aktivitäten der zurückliegenden
Periode aufgelistet.
Der Vermittler deutscher Fonds-Anteile muß dem Anleger den
Rechenschafts-Bericht zusammen mit einem Verkaufs-Prospekt vor
Vertrags-Abschluß aushändigen. Der Anleger muß den Erhalt im
Kaufantrag per Unterschrift bestätigen.
Verkaufsprospekt
Wer Fonds-Anteile verkauft, muß dem Anleger vor dem Vertragsschluß
den Verkaufs-Prospekt für den gewählten Fonds aushändigen. Der
Anleger bestätigt mit einer Unterschrift im Antrag, daß er den
Verkaufs-Prospekt bekommen hat.