InvestmentFonds

Definition

Bei einem InvestmentFonds wird das Geld vieler Ratensparer und Einmalanleger von einer Kapitalanlage-Gesellschaft gesammelt. Auf diese Weise kommen jeden Monat viele Millionen Mark zusammen. Mit diesem Geld werden dann »im großen Stil« Aktien, verzinsliche Wertpapiere oder Immobilien gekauft. Dabei wird das Geld der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung investiert. Es werden Vermögenswerte verschiedener Emittenten erworben.

Die Unternehmen, die das Anlegergeld sammeln und in Wertpapiere oder Immobilien investieren, sind Kapitalanlage-Gesellschaften, die allgemein als Investment-Gesellschaften bezeichnet werden.

Die gekauften Wertpapiere bilden den InvestmentFonds (oder auch kurz Fonds genannt). Der Anleger erhält über die Höhe seiner Beteiligung InvestmentFonds-Anteile auf einem InvestmentFonds-Konto gutgeschrieben oder als Zertifikate ausgehändigt, die als Anteilscheine bezeichnet werden.
Der Anleger ist Miteigentümer am Vermögen des InvestmentFonds, das als Sondervermögen bezeichnet wird. Sollte eine Investment-Gesellschaft Konkurs gehen, bleiben die Anlagegelder der Kunden geschützt. Sie fließen nicht in die Konkursmasse.

Andere allgemein verwendete Bezeichnungen für InvestmentFonds-Anteile sind:
Investmentanteile
Fondsanteile
Investment-Zertifikate


Die InvestmentFonds-Idee

Viele Anleger haben das Problem, daß sie keine Zeit oder nicht die Möglichkeit haben, sich selbst über Wertpapiere ausgiebig zu informieren und sich ständig um ihre Geldanlage zu kümmern. Das gilt insbesondere für Wertpapiere, die nicht an einer deutschen, sondern an einer ausländischen Börse gehandelt werden.
Außerdem besteht beim Kauf einzelner Wertpapiere, insbesondere bei Aktien, ein nicht unerhebliches Einbuße-Risiko durch Kurs-Verluste oder gar das Totalverlust-Risiko. Eine Risiko-Streuung ist vielen Anlegern aber nicht möglich, da, insbesondere bei deutschen Aktien, der Kurs einer Aktie relativ hoch sein kann. Wollte man zwecks Risiko-Streuung nur je 1 Aktie von 20 verschiedenen Aktien-Gesellschaften kaufen, müßte man einige Tausend EURO anlegen.

Schon vor 100 Jahren kamen daher die Erfinder des Investment-Prinzips auf die Idee, zunächst einmal das Geld vieler Anleger zu sammeln. Auf diese Weise kommt genug Geld zusammen, um damit viele verschiedene Wertpapiere kaufen zu können. Das Risiko wird durch diese breite Streuung reduziert. Denn es ist unwahrscheinlich, daß alle Aktien-Gesellschaften oder alle Emittenten verzinslicher Wertpapiere gleichzeitig in Konkurs gehen.

Da Fondsanteile bei den meisten Anbietern bereits ab 100 EURO erhältlich sind, wird auch Kleinanlegern und Ratensparern die Möglichkeit eröffnet, am Wertpapier-Geschehen teilzunehmen.


Die InvestmentFonds-Idee


Je nach dem, welche Wertpapiere vorzugsweise gekauft werden, unterscheidet man die folgenden InvestmentFonds-Typen:

  1. Rentenfonds
    Anlage in verzinslichen Wertpapiere
  2. Aktienfonds
    Anlage in Aktien
  3. Mischfonds
    Anlage in Aktien und verzinslichen Wertpapieren
  4. AS-Fonds (Altersvorsorge-Sondervermögen)
    Anlage in Aktien, verzinslichen Wertpapieren und Immobilien
    nach bestimmten gesetzlichen Vorschriften
  5. Geldmarktfonds
    Anlage in Geldmarktpapieren
  6. Offener Immobilienfonds
    Anlage in Immobilien
  7. Optionsscheinfonds - Futurefonds
    Anlage in Optionsscheinen und/oder Optionen/Futures
  8. Index-Fonds
    Anlage in die Wertpapiere, die einen Index bilden


Im Verkaufs-Prospekt ist in den »Anlage-Grundsätzen« beschrieben, in welchen Märkten der Fonds-Manager investiert. Der Name vieler Fonds gibt bereits einen Hinweis darauf.

 

Der Rechenschaftsbericht

Deutsche Investment-Gesellschaften müssen einmal jährlich einen Rechenschafts-Bericht veröffentlichen, halbjährlich einen Zwischenbericht. Auch ausländische Fonds publizieren derartige Berichte.

Darin werden die zum Zeitpunkt eines Stichtages im Fonds befindlichen Wertpapiere sowie Kauf- und Verkaufs-Aktivitäten der zurückliegenden Periode aufgelistet.

Der Vermittler deutscher Fonds-Anteile muß dem Anleger den Rechenschafts-Bericht zusammen mit einem Verkaufs-Prospekt vor Vertrags-Abschluß aushändigen. Der Anleger muß den Erhalt im Kaufantrag per Unterschrift bestätigen.


Verkaufsprospekt

Wer Fonds-Anteile verkauft, muß dem Anleger vor dem Vertragsschluß den Verkaufs-Prospekt für den gewählten Fonds aushändigen. Der Anleger bestätigt mit einer Unterschrift im Antrag, daß er den Verkaufs-Prospekt bekommen hat.