Rentenfonds
Der Fonds-Manager eines Rentenfonds kauft vom Geld der Anleger
- verzinsliche Wertpapiere (überwiegend börsengehandelte)
- mit unterschiedlichen Laufzeiten
- zahlreicher, verschiedener Aussteller.
Das Wort "Renten" ist ein Börsen-Begriff, der die
verzinslichen Wertpapiere meint. (Hat nichts mit der
Renten-Versicherung zu tun).
In den Vertrags-Bedingungen eines Rentenfonds kann
bestimmt sein, daß der Fonds-Manager einen Teil des
Geldes artfremd anlegen darf, also zum Beispiel in
Aktien. Damit ein Fonds als Rentenfonds bezeichnet
werden darf, muß aber der überwiegende Teil des
Geldes tatsächlich in verzinslichen Wertpapieren
investiert werden.
Anlageschwerpunkt
Es gibt verzinsliche Wertpapiere unterschiedlichster Art. In den Vertrags-Bedingungen des Rentenfonds ist unter der Rubrik Anlageschwerpunkt festgelegt, in welche verzinslichen Wertpapiere der Fonds-Manager investieren darf.
Es gibt Rentenfonds, die nur oder überwiegend wie folgt investieren
- in deutsche verzinsliche Wertpapiere des Staates
- in deutsche verzinsliche Wertpapiere von Unternehmen
- in ausländische verzinsliche Wertpapiere von Staaten
- in ausländische verzinsliche Wertpapiere von Unternehmen
- in Anleihen mit höchster Sicherheits-Einstufung (Bonität)
- in Anleihen mit niedriger Sicherheits-Einstufung (Bonität)
- in Wandel-Anleihen oder Options-Anleihen
- in Genußscheinen
Sicherheit
Sicherheit des angelegten Kapitals
Ein Totalverlust-Risiko besteht nicht, da es unwahrscheinlich ist, daß alle im Rentenfonds befindlichen Wertpapiere gleichzeitig wertlos werden.
Ein Einbuße-Risiko besteht.
Die Anlage in Rentenfonds ist Wert-Schwankungen unterworfen.
Der Wert der Vermögenswerte, in die der Fonds investiert,
schwankt ständig. Wer zum falschen Zeitpunkt Fonds-Anteile
verkauft, dem kann es passieren, daß er nicht nur keinen
Gewinn erzielt, sondern sogar Teile des eingesetzten Kapitals
verliert. Dieses Risiko nimmt erfahrungsgemäß mit der Dauer
der Anlage ab. Bei einer mittelfristigen oder langfristigen
Anlagedauer ist das Einbuße-Risiko als eher unwahrscheinlich
einzustufen.
Die Gebühren, die beim Kauf von Fonds-Anteilen anfallen,
sind immer verloren. Eine Fonds-Anlage beginnt immer mit
einem Verlust in Höhe des Ausgabeaufschlags.
Der muß erst einmal durch die ersten Kapital-Erträge aufgeholt
werden.
Die Wert-Entwicklung eines Rentenfonds resultiert aus zufließenden
Zinsen und der Kurs-Entwicklung der im Fonds befindlichen Wertpapiere.
Die Kurs-Schwankungen der Wertpapiere sind verantwortlich dafür,
daß ein Rentenfonds Wert-Schwankungen aufweist.
-
Jahr jährliche Wert-Entwicklung
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1988 + 4,3%
1989 + 1,0%
1990 + 0,7%
1991 + 9,6%
1992 + 12,4%
1993 + 14,5%
1994 - 1,9%
1995 + 15,3%
1996 + 7,6%
1997 + 5,3%
Hinweis 1: Dem Fonds sind jährlich im Durchschnitt
rund 7% Zinsen zugeflossen. Liegt der Wert der
jährlichen
Wert-Entwicklung unterhalb 7%, heißt das,
daß Kursverluste das Ergebnis drückten. Liegt der Wert
der
jährlichen Wert-Entwicklung oberhalb 7%, heißt das, daß Kursgewinne das Ergebnis verbesserten.
Hinweis 2: Die jährliche Wert-Entwicklung ist nicht
die Rendite. Die ergibt sich erst unter Einrechnung
der
Kaufgebühr (Ausgabeaufschlag).
Sicherheit der Rendite
Rentenfonds bieten keinerlei
Rendite-Garantie oder Ablauf-Garantie.
Im wesentlichen wird die Rendite bestimmt von der
Zins-Entwicklung innerhalb der Zeit, während der
man die Fondsanteile hält, und vom Zins-Niveau zum
Zeitpunkt des Verkaufs der Fonds-Anteile.
Die Rendite für die Anleger ergibt sich aus
- Zinsen, die dem Fonds zufließen
- + Verkaufsgewinnen
- ./. Fonds-Gebühren
- ./. An- und Verkaufsspesen, wenn man Fonds-Anteile nicht direkt über die Fonds-Gesellschaft, sondern über eine Bank oder Sparkasse kauft oder verkauft.
- ./. Steuerzahlungen auf den steuerpflichtigen Teil der Kapital-Erträge.
-
Rentenfonds zahlen keine Zinsen
, sondern eine Gewinn-Ausschüttung!
Entwicklung der Rendite
Vom Zeitpunkt des Kaufs eines Fonds-Anteils an ist die Rendite zunächst negativ. Schuld daran ist der Ausgabeaufschlag. Erst wenn die dem Fonds zufließenden Erträge sowie der Saldo aus Kursgewinnen/Kursverlusten höher ist als der Ausgabeaufschlag, wird die Rendite positiv. Aufgrund der Wert-Schwankungen der im Fonds befindlichen Wertpapiere ändert sich die Rendite für den Anleger laufend (börsentäglich). Sie steigt und fällt je nach Situation am Kapitalmarkt.
Welche langfristigen Durchschnitts-Renditen
mit der Anlage in Rentenfonds in der Vergangenheit zu erzielen
waren, können Sie in den
Fonds-Rendite-Tabellen
nachlesen.
Verfügbarkeit (Liquidität)
Die Fonds-Anteile können jederzeit an die Investment-Gesellschaft zurückgegeben werden (Verkauf), sodaß eine kurzfristige Verfügbarkeit (ohne Kündigungs-Frist) gegeben ist.
In Ausnahmefällen (besondere Situation am Kapitalmarkt)
behält sich die Gesellschaft allerdings vor, die
Rücknahme vorübergehend auszusetzen.
Die Anlage in Rentenfonds eignet sich
wegen der Gebühren in der Regel
nicht als kurzfristige Anlage.
Steuern
Steuerliche Behandlung der Einzahlungen
Die Einzahlungen in den Fonds werden nicht steuermindernd anerkannt.
Steuerliche Behandlung der Erträge
Bei einem Rentenfonds fallen steuerfreie und steuerpflichtige
Erträge an. Die steuerpflichtigen Erträge müssen dann versteuert
werden, wenn sie - zusammen mit Erträgen anderer Geldanlagen - den
Steuer-Freibetrag überschreiten.
Bei den Standard-Rentenfonds besteht der Ertrag fast vollständig aus
Zinsen, die dem Fonds zufließen. Nur ein geringer Teil resultiert aus
Kursgewinnen. Etwa 90% bis 98% des gesamten Ertrages sind daher
steuerpflichtig. Bei einer langfristigen Durchschnitts-Rendite von
rund 7,5% per anno bei deutschen Rentenfonds in der Vergangenheit
waren also etwa 6,7% bis 7,3% steuerpflichtig.
Die Investment-Gesellschaften bieten aber auch Anteile an sogenannten
»steuer-optimierten Rentenfonds« an. Der steuerpflichtige
Anteil solcher Fonds kann nur die Hälfte oder noch weniger von dem
betragen, was für Standard-Rentenfonds üblich ist. Im Beispiel oben
läge der steuerpflichtige Anteil etwa bei 2 bis 3 Prozentpunkten,
während 4 bis 5 Prozentpunkte steuerfrei wären.