Rentenfonds

Der Fonds-Manager eines Rentenfonds kauft vom Geld der Anleger

  • verzinsliche Wertpapiere (überwiegend börsengehandelte)
  • mit unterschiedlichen Laufzeiten
  • zahlreicher, verschiedener Aussteller.


Das Wort "Renten" ist ein Börsen-Begriff, der die verzinslichen Wertpapiere meint. (Hat nichts mit der Renten-Versicherung zu tun).

In den Vertrags-Bedingungen eines Rentenfonds kann bestimmt sein, daß der Fonds-Manager einen Teil des Geldes artfremd anlegen darf, also zum Beispiel in Aktien. Damit ein Fonds als Rentenfonds bezeichnet werden darf, muß aber der überwiegende Teil des Geldes tatsächlich in verzinslichen Wertpapieren investiert werden.


Anlageschwerpunkt

Es gibt verzinsliche Wertpapiere unterschiedlichster Art. In den Vertrags-Bedingungen des Rentenfonds ist unter der Rubrik Anlageschwerpunkt festgelegt, in welche verzinslichen Wertpapiere der Fonds-Manager investieren darf.

     Es gibt Rentenfonds, die nur oder überwiegend wie folgt investieren

  • in deutsche verzinsliche Wertpapiere des Staates
  • in deutsche verzinsliche Wertpapiere von Unternehmen
  • in ausländische verzinsliche Wertpapiere von Staaten
  • in ausländische verzinsliche Wertpapiere von Unternehmen
  • in Anleihen mit höchster Sicherheits-Einstufung (Bonität)
  • in Anleihen mit niedriger Sicherheits-Einstufung (Bonität)
  • in Wandel-Anleihen oder Options-Anleihen
  • in Genußscheinen

 

 

Sicherheit

Sicherheit des angelegten Kapitals

Ein Totalverlust-Risiko besteht nicht, da es unwahrscheinlich ist, daß alle im Rentenfonds befindlichen Wertpapiere gleichzeitig wertlos werden.

Ein Einbuße-Risiko besteht. Die Anlage in Rentenfonds ist Wert-Schwankungen unterworfen. Der Wert der Vermögenswerte, in die der Fonds investiert, schwankt ständig. Wer zum falschen Zeitpunkt Fonds-Anteile verkauft, dem kann es passieren, daß er nicht nur keinen Gewinn erzielt, sondern sogar Teile des eingesetzten Kapitals verliert. Dieses Risiko nimmt erfahrungsgemäß mit der Dauer der Anlage ab. Bei einer mittelfristigen oder langfristigen Anlagedauer ist das Einbuße-Risiko als eher unwahrscheinlich einzustufen.

Die Gebühren, die beim Kauf von Fonds-Anteilen anfallen, sind immer verloren. Eine Fonds-Anlage beginnt immer mit einem Verlust in Höhe des Ausgabeaufschlags. Der muß erst einmal durch die ersten Kapital-Erträge aufgeholt werden.

Die Wert-Entwicklung eines Rentenfonds resultiert aus zufließenden Zinsen und der Kurs-Entwicklung der im Fonds befindlichen Wertpapiere. Die Kurs-Schwankungen der Wertpapiere sind verantwortlich dafür, daß ein Rentenfonds Wert-Schwankungen aufweist.

    Jahr jährliche Wert-Entwicklung
    ------------------------------------------
    1988 + 4,3%
    1989 + 1,0%
    1990 + 0,7%
    1991 + 9,6%
    1992 + 12,4%
    1993 + 14,5%
    1994 - 1,9%
    1995 + 15,3%
    1996 + 7,6%
    1997 + 5,3%

     Hinweis 1: Dem Fonds sind jährlich im Durchschnitt rund 7% Zinsen zugeflossen. Liegt der Wert der jährlichen
     Wert-Entwicklung unterhalb 7%, heißt das, daß Kursverluste das Ergebnis drückten. Liegt der Wert der
     jährlichen Wert-Entwicklung oberhalb 7%, heißt das, daß Kursgewinne das Ergebnis verbesserten.

     Hinweis 2: Die jährliche Wert-Entwicklung ist nicht die Rendite. Die ergibt sich erst unter Einrechnung der
     Kaufgebühr (Ausgabeaufschlag).


Sicherheit der Rendite

Rentenfonds bieten keinerlei Rendite-Garantie oder Ablauf-Garantie.
Im wesentlichen wird die Rendite bestimmt von der Zins-Entwicklung innerhalb der Zeit, während der man die Fondsanteile hält, und vom Zins-Niveau zum Zeitpunkt des Verkaufs der Fonds-Anteile. Die Rendite für die Anleger ergibt sich aus

  1. Zinsen, die dem Fonds zufließen
  2.  + Verkaufsgewinnen  
  3. ./. Fonds-Gebühren  
  4. ./. An- und Verkaufsspesen, wenn man Fonds-Anteile nicht direkt über die Fonds-Gesellschaft, sondern über eine Bank oder Sparkasse kauft oder verkauft. 
  5. ./. Steuerzahlungen auf den steuerpflichtigen Teil der Kapital-Erträge.
    Rentenfonds zahlen keine Zinsen , sondern eine Gewinn-Ausschüttung!



Entwicklung der Rendite

Vom Zeitpunkt des Kaufs eines Fonds-Anteils an ist die Rendite zunächst negativ. Schuld daran ist der Ausgabeaufschlag. Erst wenn die dem Fonds zufließenden Erträge sowie der Saldo aus Kursgewinnen/Kursverlusten höher ist als der Ausgabeaufschlag, wird die Rendite positiv. Aufgrund der Wert-Schwankungen der im Fonds befindlichen Wertpapiere ändert sich die Rendite für den Anleger laufend (börsentäglich). Sie steigt und fällt je nach Situation am Kapitalmarkt.


Welche langfristigen Durchschnitts-Renditen mit der Anlage in Rentenfonds in der Vergangenheit zu erzielen waren, können Sie in den Fonds-Rendite-Tabellen nachlesen.


Verfügbarkeit (Liquidität)

Die Fonds-Anteile können jederzeit an die Investment-Gesellschaft zurückgegeben werden (Verkauf), sodaß eine kurzfristige Verfügbarkeit (ohne Kündigungs-Frist) gegeben ist.

In Ausnahmefällen (besondere Situation am Kapitalmarkt) behält sich die Gesellschaft allerdings vor, die Rücknahme vorübergehend auszusetzen.

Die Anlage in Rentenfonds eignet sich wegen der Gebühren in der Regel nicht als kurzfristige Anlage.


Steuern

Steuerliche Behandlung der Einzahlungen
Die Einzahlungen in den Fonds werden nicht steuermindernd anerkannt.

Steuerliche Behandlung der Erträge
Bei einem Rentenfonds fallen steuerfreie und steuerpflichtige Erträge an. Die steuerpflichtigen Erträge müssen dann versteuert werden, wenn sie - zusammen mit Erträgen anderer Geldanlagen - den Steuer-Freibetrag überschreiten.

Bei den Standard-Rentenfonds besteht der Ertrag fast vollständig aus Zinsen, die dem Fonds zufließen. Nur ein geringer Teil resultiert aus Kursgewinnen. Etwa 90% bis 98% des gesamten Ertrages sind daher steuerpflichtig. Bei einer langfristigen Durchschnitts-Rendite von rund 7,5% per anno bei deutschen Rentenfonds in der Vergangenheit waren also etwa 6,7% bis 7,3% steuerpflichtig.

Die Investment-Gesellschaften bieten aber auch Anteile an sogenannten »steuer-optimierten Rentenfonds« an. Der steuerpflichtige Anteil solcher Fonds kann nur die Hälfte oder noch weniger von dem betragen, was für Standard-Rentenfonds üblich ist. Im Beispiel oben läge der steuerpflichtige Anteil etwa bei 2 bis 3 Prozentpunkten, während 4 bis 5 Prozentpunkte steuerfrei wären.