Fragen und Antworten zum Bausparen
Fragen und Antworten zum Bausparen
Lohnt es, Eigenkapital für eine Baufinanzierung mit einem Bausparvertrag anzusparen?-
Es gibt Finanzierungsexperten, die provokativ meinen, daß es generell
nicht lohne, Eigenkapital anzusparen. Ihre Rechnung: In der Zeit, wo
man ein paar Hundert EURO monatlich mit 7% Zinsen (Beispiel) anspart,
verteuert sich der Kauf des Wohneigentums in viel höherem Maße. Die
Wohnung, die heute 150.000 EURO kostet, kostet bei 2, 5% durchschnittlicher
Wert-Steigerung jährlich in 10 Jahren bereits 192.000 EURO. Wenn man aber
statt heute zu kaufen erst einmal 10 Jahre lang (Beispiel) die Differenz
zwischen dem Finanzierungsbetrag und der Miete anlegt (um Eigenkapital
anzusparen), ergibt das bei 7% Zinsen nur 25.000 EURO Eigenkapital. Dennoch
wird überall in den Medien und von "Beratern" empfohlen: Sparen Sie
20% (30%) Eigenkapital an. Daß Banken und Bausparkassen das auch gut
finden, ist klar. Die verdienen an den Spar-Milliarden ja nicht schlecht.
Die Finanzmathematik entlarvt das ganze aber als Unsinn.
Ansonsten: Ob es besser ist, Eigenkapital in Form von Bausparen
zu bilden, oder ob andere Ansparformen besser sind, läßt sich pauschal
nicht beantworten. Im wesentlichen hängt es davon ab, ob die Sparphase
in einer Hochzins- oder in einer Niedrigzinsphase liegt. In einer
Hochzinsphase kann man wegen der erheblich höheren Zinsen anderer
Sparanlagen einen höheren Betrag ansparen als mit einem Bausparvertrag.
Je mehr Eigenkapital vorhanden ist, um so niedriger ist der Darlehensbetrag,
den man sich leihen muß. Diesem Vorteil gegenüber dem Bausparen steht
der Nachteil gegenüber, daß der Darlehenszinssatz höher ist als beim
Bausparen. Mit einem Computer-Programm müßte man dann Berechnungen
durchführen, ob die Bauspar-Lösung am Ende schlechter oder besser ist.
Ein solcher Vergleich basiert aber immer auf Annahmen über die zukünftige
Entwicklung der Spar- und Hypothekenzinsen. Das sollte man nicht vergessen.
Schalten Sie einen von Provisionen unabhängigen Honorarberater für
Baufinanzierungen ein, damit der Ihnen solch eine Rechnung durchführt.
Ich will bauen und suche die beste Bausparkasse. Welche ist das?
-
Das ist die Bausparkasse, bei der Sie über die gesamte Laufzeit
am wenigsten an Zinsen und Gebühren zahlen müssen. Genau ist das
aber nicht ermittelbar, weil es von mehreren variablen Faktoren
abhängig ist, vor allem dem Zeitpunkt der Zuteilung des Darlehens.
Der Zeitpunkt kann (und darf) von keiner Bausparkasse garantiert
werden. Jede Computer-Berechnung basiert hier auf einer Annahme.
Entscheidend für die Schnelligkeit der Zuteilung ist, wieviel Geld
in die Kasse einer Bausparkasse fließt.
Leistungs- und Tarifvergleiche finden Sie in den Wirtschafts- und Verbraucherzeitschriften, bei provisionsunabhängigen Honorarberatern für Baufinanzierungen und provisionsabhängigen Finanzmaklern.
Ich bin Arbeitnehmer. Bekomme ich auf einen Bausparvertrag sowohl die Arbeitnehmersparzulage (vermögenswirksame Leistungen) als auch die Wohnungsbauprämie?
-
Auf die Einzahlungen im Rahmen des 936-DM-Gesetzes erhalten Sie 10%
Arbeitnehmersparzulage, auf die Einzahlungen im Rahmen des
Wohnungsbausprämien-Gesetzes erhalten Sie 10% Wohnungsbauprämie.
Auf jeden eingezahlten EURO erhalten Sie aber immer nur eine der beiden
Prämien!
Verkäufer-Trick: Viele Verkäufer tun so, als ob man auf jede Spar-EURO beide Prämien bekommt. Das ist falsch!
Bis zu welcher Einkommensgrenze bekommt man die staatlichen Prämien?
-
Für Bausparverträge nach dem 936-DM-Gesetz (vermögenswirksame
Leistungen) gilt:
35.000 DM für Ledige, 70.000 DM für Verheiratete zu versteuerndes Einkommen. Das Brutto-Einkommen kann um einige Tausend EURO höher sein (Steuer-Freibeträge führen dazu, daß das zu versteuernde Einkommen niedriger ist als das Brutto-Einkommen). Mit einer Steuertabelle läßt sich das genau ermitteln.
Für Bausparverträge nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz gilt:
50.000 DM für Ledige, 100.000 DM für Verheiratete zu versteuerndes Einkommen. Das Bruttoeinkommen kann um einige Tausend EURO höher sein (Steuer-Freibeträge führen dazu, daß das zu versteuernde Einkommen niedriger ist als das Bruttoeinkommen). Mit einer Steuertabelle läßt sich das genau ermitteln. Bei Verheirateten mit 2 Kindern kann das Bruttoeinkommen durchaus um die 120.000 DM liegen, um nach Steuerfreibeträgen auf ein zu versteuerndes Einkommen von unter 100.000 DM zu kommen.
Gibt es eine Altersgrenze für die Förderung?
-
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Ein Höchstalter gibt es nicht.
Auch Rentner bekommen die staatliche Prämie.
Beim Abschluß eines Bausparvertrages soll ich 1, 6% der Bausparsumme als Gebühr bezahlen. Ich finde das unverschämt hoch.
-
Die Gebühr kommt überwiegend dem Verkäufer zugute, der sie als
Provision erhält. Es gibt auch Tarife, bei denen die Gebühr
niedriger ist. Das bedeutet aber nicht, daß die Gesamtkosten
einer Finanzierung dann günstiger sind als bei einem Tarif mit
1, 6% Abschlußgebühr. Wählen Sie auf jeden Fall eine Bausparkasse,
die die Abschlußgebühr zurückzahlt, wenn Sie das Bauspardarlehen
später nicht in Anspruch nehmen. Einige zahlen die Gebühr mit
(geringen) Zinsen zurück.
Leistungs- und Tarifvergleiche finden Sie in den Wirtschafts- und Verbraucherzeitschriften, bei provisionsunabhängigen Honorarberatern für Baufinanzierungen und provisionsabhängigen Finanzmaklern.
Die Bausparkassen werben damit, daß man bei ihnen ein zinsgünstiges Darlehen erhält. Ist das denn wirklich günstig?
-
Bausparen ist auf den ersten Blick günstig, da die
Darlehens-Zinssätze nominal niedrig sind. Aber das ist
nur die halbe Wahrheit. Hinzu rechnen muß man die Gebühren
und mögliche Zinsverluste in der Ansparphase. Aus 4,5%
Darlehens-Zinssatz kann beim Bausparen zum Beispiel 7%
Effektiv-Zinssatz werden.
Die Frage ist daher nicht "Ist es zinsgünstig?", sondern "Ist es kostengünstig?" Das läßt sich berechnen.
Gehe ich beim Bausparen eine Verpflichtung ein oder kann ich jederzeit aufhören?
-
Sie verpflichten sich, den Vertrag zu besparen. Wollen Sie
aufhören, müssen Sie kündigen. Das bringt finanzielle Nachteile
mit sich. Sie verlieren vor allem den Betrag, den die Bausparkasse
als Abschlußgebühr abgezweigt hat - 1% bis 1, 6% der Bausparsumme.
Haben Sie eine staatliche Prämie auf Ihre Einzahlungen bekommen,
müssen Sie diese zurückzahlen, wenn Sie vor Ablauf von 7 Jahren
kündigen. Besser kann es da sein, den Vertrag ohne weitere
Einzahlungen ruhen zu lassen, bis die 7 Jahre abgelaufen sind.
Außerdem müssen Sie die Kündigungs-Frist einhalten. Die Bausparkasse kann das Guthaben schon vor Ablauf der Kündigungs-Frist auszahlen, zieht dafür aber von der Auszahlungssumme eine Entschädigung ab.
Die Bausparkassen locken mit niedrigen Darlehens-Zinssätzen. Können die nachträglich daran drehen?
-
Nein. Wenn die Bausparkasse Probleme bekommt, kann sie den
Zinssatz nicht erhöhen. Sie "dreht" dann am Zeitpunkt der
Zuteilung. Der Bausparer, der noch auf das Darlehen wartet,
muß dann eben länger warten. Der Bausparer, der das Darlehen
schon ausgezahlt bekommen hat, ist davon nicht betroffen.
Kann ich mir beim Bausparen die Laufzeit aussuchen?
-
Nein. In den Vertrags-Bedingungen ist schon bei Abschluß geregelt,
wieviel Sie für die Tilgung (Rückzahlung) des Darlehens aufwenden
müssen. Danach richtet sich die Dauer der Tilgungsphase.
Lohnt es, Eigenkapital für eine Baufinanzierung mit einem Bausparvertrag anzusparen?
-
Es gibt Finanzierungsexperten, die provokativ meinen, daß es generell
nicht lohne, Eigenkapital anzusparen. Ihre Rechnung: In der Zeit, wo
man ein paar Hundert EURO monatlich mit 7% Zinsen (Beispiel) anspart,
verteuert sich der Kauf des Wohneigentums in viel höherem Maße. Die
Wohnung, die heute 150.000 EURO kostet, kostet bei 2, 5% durchschnittlicher
Wert-Steigerung jährlich in 10 Jahren bereits 192.000 EURO. Wenn man aber
statt heute zu kaufen erst einmal 10 Jahre lang (Beispiel) die Differenz
zwischen dem Finanzierungsbetrag und der Miete anlegt (um Eigenkapital
anzusparen), ergibt das bei 7% Zinsen nur 25.000 EURO Eigenkapital. Dennoch
wird überall in den Medien und von "Beratern" empfohlen: Sparen Sie
20% (30%) Eigenkapital an. Daß Banken und Bausparkassen das auch gut
finden, ist klar. Die verdienen an den Spar-Milliarden ja nicht schlecht.
Die Finanzmathematik entlarvt das ganze aber als Unsinn.
Ansonsten: Ob es besser ist, Eigenkapital in Form von Bausparen
zu bilden, oder ob andere Ansparformen besser sind, läßt sich pauschal
nicht beantworten. Im wesentlichen hängt es davon ab, ob die Sparphase
in einer Hochzins- oder in einer Niedrigzinsphase liegt. In einer
Hochzinsphase kann man wegen der erheblich höheren Zinsen anderer
Sparanlagen einen höheren Betrag ansparen als mit einem Bausparvertrag.
Je mehr Eigenkapital vorhanden ist, um so niedriger ist der Darlehensbetrag,
den man sich leihen muß. Diesem Vorteil gegenüber dem Bausparen steht
der Nachteil gegenüber, daß der Darlehenszinssatz höher ist als beim
Bausparen. Mit einem Computer-Programm müßte man dann Berechnungen
durchführen, ob die Bauspar-Lösung am Ende schlechter oder besser ist.
Ein solcher Vergleich basiert aber immer auf Annahmen über die zukünftige
Entwicklung der Spar- und Hypothekenzinsen. Das sollte man nicht vergessen.
Schalten Sie einen von Provisionen unabhängigen Honorarberater für
Baufinanzierungen ein, damit der Ihnen solch eine Rechnung durchführt.
Ich will bauen und suche die beste Bausparkasse. Welche ist das?
-
Das ist die Bausparkasse, bei der Sie über die gesamte Laufzeit
am wenigsten an Zinsen und Gebühren zahlen müssen. Genau ist das
aber nicht ermittelbar, weil es von mehreren variablen Faktoren
abhängig ist, vor allem dem Zeitpunkt der Zuteilung des Darlehens.
Der Zeitpunkt kann (und darf) von keiner Bausparkasse garantiert
werden. Jede Computer-Berechnung basiert hier auf einer Annahme.
Entscheidend für die Schnelligkeit der Zuteilung ist, wieviel Geld
in die Kasse einer Bausparkasse fließt.
Leistungs- und Tarifvergleiche finden Sie in den Wirtschafts- und Verbraucherzeitschriften, bei provisionsunabhängigen Honorarberatern für Baufinanzierungen und provisionsabhängigen Finanzmaklern.
Ich bin Arbeitnehmer. Bekomme ich auf einen Bausparvertrag sowohl die
Arbeitnehmersparzulage (vermögenswirksame Leistungen) als
auch die Wohnungsbauprämie?
-
Auf die Einzahlungen im Rahmen des 936-DM-Gesetzes erhalten Sie 10%
Arbeitnehmersparzulage, auf die Einzahlungen im Rahmen des
Wohnungsbausprämien-Gesetzes erhalten Sie 10% Wohnungsbauprämie.
Auf jeden eingezahlten EURO erhalten Sie aber immer nur eine der beiden
Prämien!
Verkäufer-Trick: Viele Verkäufer tun so, als ob man auf jede Spar-EURO beide Prämien bekommt. Das ist falsch!
Bis zu welcher Einkommensgrenze bekommt man die staatlichen Prämien?
-
Für Bausparverträge nach dem 936-DM-Gesetz (vermögenswirksame
Leistungen) gilt:
35.000 DM für Ledige, 70.000 DM für Verheiratete zu versteuerndes Einkommen. Das Brutto-Einkommen kann um einige Tausend EURO höher sein (Steuer-Freibeträge führen dazu, daß das zu versteuernde Einkommen niedriger ist als das Brutto-Einkommen). Mit einer Steuertabelle läßt sich das genau ermitteln.
Für Bausparverträge nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz gilt:
50.000 DM für Ledige, 100.000 DM für Verheiratete zu versteuerndes Einkommen. Das Bruttoeinkommen kann um einige Tausend EURO höher sein (Steuer-Freibeträge führen dazu, daß das zu versteuernde Einkommen niedriger ist als das Bruttoeinkommen). Mit einer Steuertabelle läßt sich das genau ermitteln. Bei Verheirateten mit 2 Kindern kann das Bruttoeinkommen durchaus um die 120.000 DM liegen, um nach Steuerfreibeträgen auf ein zu versteuerndes Einkommen von unter 100.000 DM zu kommen.
Gibt es eine Altersgrenze für die Förderung?
-
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Ein Höchstalter gibt es nicht.
Auch Rentner bekommen die staatliche Prämie.
Beim Abschluß eines Bausparvertrages soll ich 1, 6% der Bausparsumme
als Gebühr bezahlen. Ich finde das unverschämt hoch.
-
Die Gebühr kommt überwiegend dem Verkäufer zugute, der sie als
Provision erhält. Es gibt auch Tarife, bei denen die Gebühr
niedriger ist. Das bedeutet aber nicht, daß die Gesamtkosten
einer Finanzierung dann günstiger sind als bei einem Tarif mit
1, 6% Abschlußgebühr. Wählen Sie auf jeden Fall eine Bausparkasse,
die die Abschlußgebühr zurückzahlt, wenn Sie das Bauspardarlehen
später nicht in Anspruch nehmen. Einige zahlen die Gebühr mit
(geringen) Zinsen zurück.
Leistungs- und Tarifvergleiche finden Sie in den Wirtschafts- und Verbraucherzeitschriften, bei provisionsunabhängigen Honorarberatern für Baufinanzierungen und provisionsabhängigen Finanzmaklern.
Die Bausparkassen werben damit, daß man bei ihnen ein zinsgünstiges
Darlehen erhält. Ist das denn wirklich günstig?
-
Bausparen ist auf den ersten Blick günstig, da die
Darlehens-Zinssätze nominal niedrig sind. Aber das ist
nur die halbe Wahrheit. Hinzu rechnen muß man die Gebühren
und mögliche Zinsverluste in der Ansparphase. Aus 4,5%
Darlehens-Zinssatz kann beim Bausparen zum Beispiel 7%
Effektiv-Zinssatz werden.
Die Frage ist daher nicht "Ist es zinsgünstig?", sondern "Ist es kostengünstig?" Das läßt sich berechnen.
Gehe ich beim Bausparen eine Verpflichtung ein oder kann ich jederzeit
aufhören?
-
Sie verpflichten sich, den Vertrag zu besparen. Wollen Sie
aufhören, müssen Sie kündigen. Das bringt finanzielle Nachteile
mit sich. Sie verlieren vor allem den Betrag, den die Bausparkasse
als Abschlußgebühr abgezweigt hat - 1% bis 1, 6% der Bausparsumme.
Haben Sie eine staatliche Prämie auf Ihre Einzahlungen bekommen,
müssen Sie diese zurückzahlen, wenn Sie vor Ablauf von 7 Jahren
kündigen. Besser kann es da sein, den Vertrag ohne weitere
Einzahlungen ruhen zu lassen, bis die 7 Jahre abgelaufen sind.
Außerdem müssen Sie die Kündigungs-Frist einhalten. Die Bausparkasse kann das Guthaben schon vor Ablauf der Kündigungs-Frist auszahlen, zieht dafür aber von der Auszahlungssumme eine Entschädigung ab.
Die Bausparkassen locken mit niedrigen Darlehens-Zinssätzen. Können die nachträglich
daran drehen?
-
Nein. Wenn die Bausparkasse Probleme bekommt, kann sie den
Zinssatz nicht erhöhen. Sie "dreht" dann am Zeitpunkt der
Zuteilung. Der Bausparer, der noch auf das Darlehen wartet,
muß dann eben länger warten. Der Bausparer, der das Darlehen
schon ausgezahlt bekommen hat, ist davon nicht betroffen.
Kann ich mir beim Bausparen die Laufzeit aussuchen?
-
Nein. In den Vertrags-Bedingungen ist schon bei Abschluß geregelt,
wieviel Sie für die Tilgung (Rückzahlung) des Darlehens aufwenden
müssen. Danach richtet sich die Dauer der Tilgungsphase.