Aktien: Basiswissen

Wenn Sie eine Aktie kaufen, werden Sie Miteigentümer einer Aktien-Gesellschaft. Sie werden Aktionär. Aktien haben einen Nennwert und einen Kurswert. Der Nennwert ist der Wert, der auf der Aktie aufgedruckt ist. Dieser beträgt zum Beispiel 50 EURO oder 100 EURO. Es sind auch Aktien mit einem geringeren Nennwert erlaubt. Der Kurswert entspricht dem Kaufpreis einer Aktie. Er liegt in der Regel höher als der Nennwert.


Börsengehandelte Aktien
Diese können Sie börsentäglich über eine Bank oder Sparkasse kaufen oder verkaufen. Im Normalfall besteht deshalb eine ständige Verfügbarkeit. Ausnahme: Der Handel wird an der Börse ausgesetzt, was auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten der AG deuten läßt.


Nicht-börsengehandelte Aktien
Nicht jede Aktien-Gesellschaft hat Interesse daran, daß ihre Aktien an der Börse gehandelt werden. Das trifft insbesondere für mittlere und kleinere Aktien-Gesellschaften zu sowie für Unternehmen, die sich (ganz oder weitgehend) im Familienbesitz befinden.

Der Nachteil für Käufer von nicht-börsengehandelten Aktien besteht darin, daß für den Fall eines geplanten Verkaufs erst ein Käufer gefunden werden muß. Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Aktien-Gesellschaft kann es sogar passieren, daß man keinen Käufer findet.


Sicherheit
Es besteht das Einbuße- und Totalverlust-Risiko. Der Wert einer Aktie unterliegt ständigen Veränderungen. Bei einem Konkurs des Unternehmens ist die Aktie wertlos. Das eingesetzte Geld ist verloren. Die Gefahr, daß es zum Totalverlust kommt, ist je nach Aktien-Gesellschaft unterschiedlich einzustufen. Bei den großen Energie- und Auto-Konzernen oder den Banken/Versicherungen ist ein Totalverlust eher unwahrscheinlich (siehe auch: Blue Chips). Bei anderen Aktien-Gesellschaften ist das Risiko oft höher einzustufen.

Die Gefahr, einen Teil des eingesetzten Geldes dadurch zu verlieren, daß man die Aktie zu einem niedrigeren Kurswert verkauft als man selbst beim Kauf bezahlt hat, ist bei den Aktien aller Aktien-Gesellschaften gegeben.


Verfügbarkeit
Börsengehandelte Aktien können jederzeit über ein Geldinstitut an der Börse verkauft werden, sofern der Handel für die Aktie nicht aus bestimmten Gründen ausgesetzt ist und sofern es Kaufinteressenten an der Börse gibt. Bei nicht-börsengehandelten Aktien muß der Aktienbesitzer selbst einen Käufer finden oder er kann sich des sogenannten Telefon-Handels bedienen. Hier ist jedoch weder sichergestellt, daß man ausreichend Käufer findet, noch daß man einen fairen Preis erhält.


Kosten
Börsengehandelte Aktien können Sie nur über Banken und Sparkassen kaufen und verkaufen. Die Geldinstitute verlangen je Kauf- beziehungsweise Verkauf-Auftrag etwa 1% des Kurswertes zuzüglich etwa 0,1% Börsenmaklergebühr.

    Es gibt auch einige Discount-Banken, die ohne Geschäftsstellen arbeiten und deshalb geringere Kosten in Rechnung stellen. Die Ordergebühren beginnen hier bei günstigen 4,95 € (aktueller Onlinebroker Vergleich . Auch bei den Ordernebenkosten punkten die Discountbroker. So sind Limitorders, Limitänderungen und Teilausführungen zumeist kostenfrei.


Für die Aufbewahrung der Aktien in einem Wertpapier-Depot fallen außerdem etwa 1% des Kurswertes als jährliche Depotgebühr an sowie eventuell 0,25% Einlösungsgebühr für die Dividendenauszahlung. Sparen lässt sich auch hier bei Online- bzw. Dsicountbrokern. Im Gegensatz zu den meisten Banken und Sparkassen berechnen Onlinebroker keine jährlichen Depotgebühren.


Mindestgebühren
Viele Geldinstitute haben Mindestgebühren eingeführt, die angewendet werden, wenn der Auftrag eine bestimmte Anlagesumme nicht erreicht. Die Folge: Bei geringem Einsatz schlagen die Gebühren extrem Buche. Wenn Sie eine Aktie für 200 EURO kaufen wollen, kann es Ihnen passieren, daß das Geldinstitut von Ihnen 50 EURO Gebühr für die Erledigung des Kaufauftrages verlangt.


Rendite
Die mögliche Rendite, die der Anleger mit dem Kauf von Aktien erzielen kann, ist vollkommen ungewiß. Sie setzt sich zusammen aus:

  1. der Dividende
  2. dem Kursgewinn oder Kursverlust beim Verkauf
  3. den Kosten für An- und Verkauf sowie den Depot-Gebühren 

 

Die Dividende
Arbeitet die Aktien-Gesellschaft erfolgreich, schüttet sie einmal oder mehrmals jährlich einen Teil des Unternehmens-Gewinns an die Aktionäre aus. Das ist die Dividende. Die Höhe ist vor allem abhängig von der Höhe des Jahresgewinns. Wurde kein ausreichender Gewinn erzielt, entfällt die Dividenden-Zahlung.

Ein Teil des Gewinns kann zur Stärkung im Unternehmen verbleiben, zum Beispiel für Investitionen.
Die Höhe der Dividende wird jährlich vom Aufsichtsrat der Aktien-Gesellschaft auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen.


Kursgewinn beim Verkauf der Aktien
Für viele Aktionäre ist die Dividende nur von zweitrangiger Bedeutung. Eine Dividende von zum Beispiel 15 EURO je Aktie bedeutet für einen Anleger, der einen Kaufpreis von 400 EURO je Aktie gezahlt hat, daß die Rendite für ihn 3,75% beträgt. Die Dividende allein macht noch keine akzeptable Rendite.
Der Aktionär spekuliert stattdessen auf einen Gewinn durch Anstieg des Aktienkurses. Bei einem Verkauf läßt sich so neben der Dividende ein zusätzlicher Verkaufs-Gewinn erzielen.

Es gibt ungezählte Statistiken darüber, wie sicher die Anlage in Aktien ist. Die Wert-Schwankungen in kurzen Zeiträumen können beachtlich sein. Rasante Kurs-Steigerungen wie auch rasante Kurs-Stürze an der Börse gibt es immer wieder. Doch nur wer verkauft, realisiert Gewinne oder Verluste. Statistisch läßt sich nachweisen, daß bei Blue Chip Aktien das Risiko, einen Kursverlust zu erleiden, ab etwa 10 Jahren Haltezeit gegen Null tendiert. Bei längerer Anlagezeit - so war es zumindest in der Vergangenheit - sollte ein Gewinn herausspringen. Aber wie gesagt: Vergangenheits-Statistik. Wenn sich ausgerechnet Ihre Aktien nicht an die Statistik halten, können Sie weder die noch ihren Anlageberater dafür haftbar machen.

Bei deutschen Standard-Aktien lag übrigens in der Vergangenheit der steuerpflichtige Anteil des Gewinns im Durchschnitt bei etwa 3,5%. Das sind weitgehend die Dividenden. Kursgewinne unterliegen nicht der Versteuerungspflicht, wenn man die Papiere länger als 12 Monate hält. Diese teilweise Steuerfreiheit ist für all die interessant, die so hohe Erträge im Jahr erzielen, daß sie den Steuer-Freibetrag für Kapital-Erträge überschreiten.