Erwerbsunfähigkeit - Versicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird dann an den Arbeitnehmer ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer infolge einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls für voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, irgendeine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben.

Dieser Leistungsbegriff der Erwerbsunfähigkeit gilt auch für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Bei dieser Konstellation wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die halbe Erwerbsminderungsrente wird bei einer Arbeitsfähigkeit von mehr als 3 Stunden und weniger als 6 Stunden am Tag gezahlt. Ab einer Arbeitsfähigkeit von mehr als 6 Stunden wird gar keine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Das bedeutet, dass der Buchhalter der wegen einer Krankheit seine Arbeit nicht mehr nachgehen kann, aber als Pförtner mehr als 6 Stunden am Tag einsetzbar ist, keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat.

Man kann sich in einem solchen Fall den finanziellen Gehaltsverlust vorstellen. Leider kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung in diesem Fall keine finanzielle Entlastung bringen, da der die versicherte Person ja noch einer Beschäftigung, die über 3 Stunden geht, nachgehen kann. Am besten ist für so eine Situation natürlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist also bestenfalls eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn diese aus bestimmten Gründen nicht abgeschlossen werden kann.

Gründe können zum Beispiel ein schlechter Gesundheitszustand, ein zu risikoreicher Beruf oder ein zu hoher Beitrag für die Absicherung sein. Man muss sich also beim Abschluss der Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Klaren sein, das diese nur leistet, wenn man nicht nur seinen Beruf mehr ausüben kann, sondern vollständig alle angebotenen Tätigkeiten am Arbeitsmarkt nicht mehr nachgehen kann.