Anschlussfinanzierungen
Bei einer Anschlussfinanzierung hat man die Möglichkeit, die Baufinanzierung bei der alten Bank weiterzuführen oder eine Umschuldung bei einer neuen Bank durchzuführen. Die Umschuldung ist ein etwas komplizierter Prozess als eine Prolongation, wo die alte Bank die Anschlussfinanzierung einfach freigibt.
Hat man sich aber zu einer Umschuldung entschieden, weil man einfach ein zinsgünstigeres Angebot als das vorliegende der alten Bank gefunden hat, muss man zuerst eine Ablösevollmacht an die neue Bank geben. Die neue Bank gibt dann einen Treuhandauftrag an die alte Bank, während die alte Bank der neuen Bank eine Bankauskunft aushändigt. Die neue Bank zahlt dann die verbliebenen Verbindlichkeiten mit einer Zahlung an die alte Bank. Mit Eingang der Zahlung gibt die alte Bank die Sicherheiten frei.
Ein Annuitätendarlehen, das über 10 Jahre abgeschlossen wurde, kann unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist ohne Angabe eines Grundes oder einer Vorfälligkeitsentschädigung mit einer Anschlussfinanzierung abgelöst werden. So kann also auch ein Annuitätendarlehen, das einmal mit einer Zinsbindungsfrist von 10 Jahren und länger abgeschlossen wurde, durch eine Anschlussfinanzierung abgelöst werden. Vor Ablauf dieser 10 Jahresfrist besteht kein Anspruch auf eine Umschuldung. Soll hier eine vorzeitige Ablösung des Baudarlehens erfolgen, so muss die finanzierende Bank zustimmen und kann auch gleichzeitig eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. In einem solchen Fall muss also genau gerechnet werden, ob eine vorzeitige Umschuldung sinnvoll ist.