Zertifizierung der 'Riester'-Produkte

Bevor ein 'Riester'-Produkt als solches gekennzeichnet und verkauft werden darf, muß es ein staatliches Prüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen, die sogenannte "Zertifizierung". Der Gesetzgeber hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (vormals: Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) mit der die Zertifizierung beauftragt. Das Amt ist die offizielle "Zertifizierungs-Behörde" für 'Riester'-Produkte.

Das Zertifizierungs-Verfahren ist eine Produkt-Prüfung auf bestimmte Kriterien, die der Staat in dem zuständigen Gesetz für die 'Riester'Rente festgelegt. Erfüllt ein Produkt diese Kriterien, erhält es von der prüfenden Behörde eine Bescheinigung (Zertifikat). Das Zertifikat besagt dann, daß der Staat bereit ist, 'Riester'-Sparern einen Beitrags-Zuschuß (finanzielle Förderung) zu zahlen, wenn sie das Produkt "einkaufen" (abschließen).

Vorsicht:
Anfang April 2002 zeichnet sich ein riesengroßer Zertifizierungs-Skandal ab! Das zuständige Amt für die Zertifizierung hat massenweise auch solche Produkte zertifiziert, die förder-schädliche Komponenten enthalten. Hunderttausende 'Riester'-Sparer sitzen demnach auf "hoch-explosiven" Policen.


Über die Qualität eines 'Riester'-Produktes sagt das Zertifikat nichts aus.

Es muß zwar 11 staatlich vorgegebene Kriterien erfüllen. Zu diesen Kriterien gehört aber nicht die Frage, ob ein 'Riester'-Produkt eine hohe Qualität hat, sprich ob es für den Verbraucher günstig ist. Eine zentrale Frage der Qualität eines Spar-Produktes ist die Frage der Kosten des Produktes. Von jeder Einzahlung zweigt der Anbieter (Bank, Versicherungs-Unternehmen, Fonds-Gesellschaft) einen Teil ab, um seine Kosten damit zu bestreiten: Bezahlung der Mitarbeiter, Miete, Material, Werbung, und so weiter. Hier gibt es große Unterschiede zwischen den Anbietern. Je mehr für Kosten verbraucht wird, um so weniger bleibt für die Kapitalanlage übrig und je geringer ist die Rente, die man am Ende der Laufzeit erhält. Doch diese wichtige Qualitäts-Frage interessiert bei der Zertifizierung nicht. Der Staat mischt sich bei diesen Fragen nicht ein. Er will nicht darüber richten, welches Produkt günstig oder nicht für die 'Riester'-Sparer ist. Das widerspräche den Grund-Prinzipien der Marktwirtschaft.

Ein zertifiziertes 'Riester'-Produkt hat aufgrund der Zertifizierung kein staatliches Gütesiegel bekommen! Zertifizierung heißt eben nur "Wird staatlich mit Geld-Zuschüssen gefördert". Auch schlechte 'Riester'-Produkte (schlecht = vor allem hohe Kosten) erhalten die Zertifizierung, weil sie die staatlich geforderten Kriterien erfüllen. Deswegen ist es sehr wichtig vor dem Abschlss einer Riesterrente kostenlose Vergleiche
einzuholen.



Klarstellung des Bundes-Finanzministeriums

Aus den herkömmlichen Leibrenten-Policen abgeleitet haben viele Anbieter die gängige Komponente übernommen, daß im frühen Todesfall nach Renten-Beginn noch eine bestimmte Anzahl von ratierlichen Renten-Zahlungen an Bezugsberechtigte gezahlt werden (sogenannte "Mindest-Garantiezeit"). Der Versicherer verpflichtet sich, in jedem Fall mindestens 5, 10 oder 15 Jahre lang die Rente zu zahlen, auch dann, wenn der Versicherte schon kurze Zeit nach Beginn der Renten-Zahlung verstirbt. Das Geld bekommen dann eben "die Erben".

Ohne diese Komponente würden wahrscheinlich nur sehr wenige Leibrenten-Policen verkauft. Denn die Aussicht, daß bei einem Tod kurz nach Renten-Beginn zum Beispiel 95% des angesammelten Kapitals an die Versicherungs-Gesellschaft verfällt, ist wenig verlockend.

Diese Leistung haben viele Versicherer in guter Absicht auch in die 'Riester'-Verträge eingearbeitet. Bekommt der Ehepartner die garantierten Renten, ist das unproblematisch. [Anderslautende Informationen der Verbraucher-Zentrale sind laut Bundes-Finanzministerium falsch!] Ist nicht der Ehepartner, sondern ein anderer bezugsberechtigt für die noch ausstehenden Garantierenten, wird der Vertrag damit aber nachträglich förder-schädlich. Der Zweck der 'Riester'Rente, die Altersvorsorge, ist dann ja nicht mehr gegeben, wenn zum Beispiel ein 30jähriger bezugsberechtigter Sohn 50 Rentenzahlungen bekommt. Also setzt in einem solchen Fall die nachträgliche Förder-Schädlichkeit ein.

Das Aufsichtsamt und das Bundes-Finanzministerium stehen auf dem Standpunkt, daß diese Problematik bei der Zertifizierung nicht zu prüfen sei. Die Anbieter müßten ihre Kunden dahingehend aufklären, daß eine bestimmte Wahl der Bezugsberechtigung für Garantie-Renten förder-schädlich sei.

Wie aus dem Bundes-Finanzministerium weiter zu erfahren war, prüft das Aufsichtsamt tatsächlich nur, ob die 11 Kritierien aus dem Altersvorsorge-Vermögensgesetz erfüllt werden. Es prüft nicht, ob irgendwelche weiteren Produkt-Leistungen, wie zum Beispiel die Garantiezeiten-Regelung, das Produkt eines Tages förder-schädlich machen können.