Zertifizierung der 'Riester'-Produkte
Bevor ein 'Riester'-Produkt als solches gekennzeichnet
und verkauft werden darf, muß es ein staatliches Prüfungsverfahren
erfolgreich durchlaufen, die sogenannte "Zertifizierung".
Der Gesetzgeber hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht
(vormals: Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen)
mit der die Zertifizierung beauftragt. Das Amt ist die
offizielle "Zertifizierungs-Behörde" für 'Riester'-Produkte.
Das Zertifizierungs-Verfahren ist eine Produkt-Prüfung auf
bestimmte Kriterien, die der Staat in dem zuständigen
Gesetz für die 'Riester'Rente festgelegt. Erfüllt ein
Produkt diese Kriterien, erhält es von der prüfenden
Behörde eine Bescheinigung (Zertifikat). Das Zertifikat
besagt dann, daß der Staat bereit ist, 'Riester'-Sparern
einen Beitrags-Zuschuß (finanzielle Förderung) zu zahlen,
wenn sie das Produkt "einkaufen" (abschließen).
Vorsicht:
Anfang April 2002 zeichnet sich ein riesengroßer Zertifizierungs-Skandal
ab! Das zuständige Amt für die Zertifizierung hat massenweise
auch solche Produkte zertifiziert, die förder-schädliche
Komponenten enthalten. Hunderttausende 'Riester'-Sparer
sitzen demnach auf "hoch-explosiven" Policen.
Über die Qualität eines 'Riester'-Produktes sagt das Zertifikat nichts aus.
Es muß zwar 11 staatlich vorgegebene Kriterien erfüllen.
Zu diesen Kriterien gehört aber nicht die Frage,
ob ein 'Riester'-Produkt eine hohe Qualität hat, sprich ob
es für den Verbraucher günstig ist. Eine zentrale Frage der
Qualität eines Spar-Produktes ist die Frage der Kosten des
Produktes. Von jeder Einzahlung zweigt der Anbieter (Bank,
Versicherungs-Unternehmen, Fonds-Gesellschaft) einen Teil
ab, um seine Kosten damit zu bestreiten: Bezahlung der
Mitarbeiter, Miete, Material, Werbung, und so weiter. Hier
gibt es große Unterschiede zwischen den Anbietern. Je mehr
für Kosten verbraucht wird, um so weniger bleibt für die
Kapitalanlage übrig und je geringer ist die Rente, die man
am Ende der Laufzeit erhält. Doch diese wichtige Qualitäts-Frage
interessiert bei der Zertifizierung nicht. Der Staat mischt
sich bei diesen Fragen nicht ein. Er will nicht darüber richten,
welches Produkt günstig oder nicht für die 'Riester'-Sparer ist.
Das widerspräche den Grund-Prinzipien der Marktwirtschaft.
Ein zertifiziertes 'Riester'-Produkt
hat aufgrund der Zertifizierung kein staatliches Gütesiegel
bekommen! Zertifizierung heißt eben nur "Wird staatlich mit
Geld-Zuschüssen gefördert". Auch schlechte 'Riester'-Produkte
(schlecht = vor allem hohe Kosten) erhalten die Zertifizierung,
weil sie die staatlich geforderten Kriterien erfüllen. Deswegen ist es sehr wichtig vor dem Abschlss einer Riesterrente kostenlose Vergleiche
einzuholen.
Klarstellung des Bundes-Finanzministeriums
Aus den herkömmlichen Leibrenten-Policen abgeleitet haben viele
Anbieter die gängige Komponente übernommen, daß im frühen Todesfall
nach Renten-Beginn noch eine bestimmte Anzahl von ratierlichen
Renten-Zahlungen an Bezugsberechtigte gezahlt werden (sogenannte
"Mindest-Garantiezeit"). Der Versicherer verpflichtet sich, in
jedem Fall mindestens 5, 10 oder 15 Jahre lang die Rente zu zahlen,
auch dann, wenn der Versicherte schon kurze Zeit nach Beginn der
Renten-Zahlung verstirbt. Das Geld bekommen dann eben "die Erben".
Ohne diese Komponente würden wahrscheinlich nur sehr wenige
Leibrenten-Policen verkauft. Denn die Aussicht, daß bei einem Tod
kurz nach Renten-Beginn zum Beispiel 95% des angesammelten Kapitals
an die Versicherungs-Gesellschaft verfällt, ist wenig verlockend.
Diese Leistung haben viele Versicherer in guter Absicht auch in
die 'Riester'-Verträge eingearbeitet. Bekommt der Ehepartner die
garantierten Renten, ist das unproblematisch. [Anderslautende
Informationen der Verbraucher-Zentrale sind laut Bundes-Finanzministerium
falsch!] Ist nicht der Ehepartner, sondern ein anderer bezugsberechtigt
für die noch ausstehenden Garantierenten, wird der Vertrag damit aber
nachträglich förder-schädlich. Der Zweck der 'Riester'Rente, die
Altersvorsorge, ist dann ja nicht mehr gegeben, wenn zum Beispiel
ein 30jähriger bezugsberechtigter Sohn 50 Rentenzahlungen bekommt.
Also setzt in einem solchen Fall die nachträgliche Förder-Schädlichkeit
ein.
Das Aufsichtsamt und das Bundes-Finanzministerium stehen auf dem
Standpunkt, daß diese Problematik bei der Zertifizierung nicht zu
prüfen sei. Die Anbieter müßten ihre Kunden dahingehend aufklären,
daß eine bestimmte Wahl der Bezugsberechtigung für Garantie-Renten
förder-schädlich sei.
Wie aus dem Bundes-Finanzministerium weiter zu erfahren war, prüft
das Aufsichtsamt tatsächlich nur, ob die 11 Kritierien aus dem
Altersvorsorge-Vermögensgesetz erfüllt werden. Es prüft nicht, ob
irgendwelche weiteren Produkt-Leistungen, wie zum Beispiel die
Garantiezeiten-Regelung, das Produkt eines Tages förder-schädlich
machen können.