Stille Reserven
Problem 1: Immobilien
Versicherungs-Kunden, die bei einer Gesellschaft versichert sind,
die den Sparanteil der Beiträge gerne in Immobilien anlegt, sollten
sich darüber nicht unbedingt freuen. Der Marktwert (das, was bei
einem Verkauf erzielt werden kann) von Immobilien steigt zwar
langfristig an, aber in den Büchern der Versicherungs-Gesellschaft
sinkt er! Und das verschlechtert die Gewinn-Beteiligung. Der Grund:
Immobilien verlieren durch Abnutzung an Wert. Sagt das deutsche
Bilanzrecht. Der tatsächliche Marktwert spielt erst einmal keine
Rolle. Irgendwann ist ein Haus, für das die Versicherungs-Gesellschaft
10 Millionen EURO bezahlt hat, noch 1 EURO wert - in den Bilanzbüchern
der Versicherungs-Gesellschaft. Und nur diese 1 EURO
wird für die Gewinn-Beteiligung der Kunden herangezogen.
Der tatsächliche Marktwert steigert erst dann die Gewinn-Beteiligung
der Kunden, wenn eine Immobilie verkauft wird. Oh, und das kann dauern.
So ein Vermögensverwalter einer Versicherungs-Gesellschaft hat da gar
keine Eile.
Problem 2: Aktien
Ähnliches gilt für Aktien. Beispiel:
- Eine Gesellschaft kauft Aktien zu einem Preis von 10 Millionen EURO.
- Die Kurse sinken, das Aktienpaket hat zum Zeitpunkt des tiefsten Standes einen Wert von 5 Millionen EURO.
- Die Kurse steigen wieder, das Aktienpaket hat einen Wert von 20 Millionen EURO.
Zu dem Zeitpunkt, wo das Aktienpaket einen Verkaufswert von 20
Millionen EURO hat, werden für die Bemessung der Gewinn-Beteiligung,
die die Kunden erhalten, trotzdem nur 5 Millionen EURO gewertet.
(Fachbegriff: Bewertung nach dem Niederstwert-Prinzip)
Der tatsächliche Wert fließt erst dann in die Gewinn-Beteiligung
ein, wenn die Versicherungs-Gesellschaft Aktien verkauft. Aber
wie bei den Immobilien hat ein Vermögensverwalter einer
Versicherungs-Gesellschaft auch bei Aktien keine Eile. Aktien
und Immobilien kann man jahrzehntelang halten. Und
damit den Kunden die Gewinne daraus weitgehend vorenthalten.
Mehrere Hundert Milliarden EURO »Stille Reserven«
Aus den geschilderten Bewertungs-Spielräumen ergeben sich bei
vielen Gesellschaften sehr hohe sogenannte »Stille Reserven«,
neuerdings als »Bewertungs-Reserven« bezeichnet. Die
genaue Höhe konnten die Versicherungs-Gesellschaften jahrzehntelang
verschweigen. Im Rahmen der Anpassung an das EU-Recht müssen sie dies
offenlegen. Die Schätzungen von Experten belaufen sich auf mehrere
Hundert Milliarden EURO. Der Verbraucherschutz-Verein
"Bund der Versicherten" geht
von 120 Milliarden EURO aus.
Dieses Geld wurde Millionen Lebensversicherten in
den letzten Jahrzehnten vorenthalten. Prozesse gegen diese Praxis blieben bis
einschließlich vor dem Bundesgerichtshof erfolglos. Das Problem
liegt nun dem Bundesverfassungs-Gericht (BVerfG) zur Entscheidung
über die Rechtmäßigkeit vor. Warten wir´s ab.
Die SPD hat im Frühjahr 1999 angekündigt, eine frühere
Gesetzes-Initiative erneut auf den Weg zu bringen, die
diese bisher »legale Enteignung« von Millionen
Versicherungs-Kunden beenden soll. Danach soll der Sparanteil
treuhänderisch als Sondervermögen getrennt von Kosten- und
Risikoanteil verwaltet werden. Außerdem sollen die
Versicherungs-Gesellschaften verpflichtet werden, den
Kunden die Aufsplittung des Beitrages in Sparanteil,
Kostenanteil und Risikoanteil offenzulegen. Mehrere
Zehn-Millionen Lebensversicherte dürfen höhere Leistungen
aus ihrer Lebensversicherung erwarten, wenn das so kommen
sollte.
Die strenge Bilanz-Vorschrift des Niederstwert-Prinzips wurde
im Jahr 2001 durch ein neues Gesetz abgemildert.