Stille Reserven

Problem 1: Immobilien
Versicherungs-Kunden, die bei einer Gesellschaft versichert sind, die den Sparanteil der Beiträge gerne in Immobilien anlegt, sollten sich darüber nicht unbedingt freuen. Der Marktwert (das, was bei einem Verkauf erzielt werden kann) von Immobilien steigt zwar langfristig an, aber in den Büchern der Versicherungs-Gesellschaft sinkt er! Und das verschlechtert die Gewinn-Beteiligung. Der Grund: Immobilien verlieren durch Abnutzung an Wert. Sagt das deutsche Bilanzrecht. Der tatsächliche Marktwert spielt erst einmal keine Rolle. Irgendwann ist ein Haus, für das die Versicherungs-Gesellschaft 10 Millionen EURO bezahlt hat, noch 1 EURO wert - in den Bilanzbüchern der Versicherungs-Gesellschaft. Und nur diese 1 EURO wird für die Gewinn-Beteiligung der Kunden herangezogen. Der tatsächliche Marktwert steigert erst dann die Gewinn-Beteiligung der Kunden, wenn eine Immobilie verkauft wird. Oh, und das kann dauern. So ein Vermögensverwalter einer Versicherungs-Gesellschaft hat da gar keine Eile.


Problem 2: Aktien
Ähnliches gilt für Aktien. Beispiel:

  • Eine Gesellschaft kauft Aktien zu einem Preis von 10 Millionen EURO.
  • Die Kurse sinken, das Aktienpaket hat zum Zeitpunkt des tiefsten Standes einen Wert von 5 Millionen EURO.
  • Die Kurse steigen wieder, das Aktienpaket hat einen Wert von 20 Millionen EURO.

Zu dem Zeitpunkt, wo das Aktienpaket einen Verkaufswert von 20 Millionen EURO hat, werden für die Bemessung der Gewinn-Beteiligung, die die Kunden erhalten, trotzdem nur 5 Millionen EURO gewertet. (Fachbegriff: Bewertung nach dem Niederstwert-Prinzip)

Der tatsächliche Wert fließt erst dann in die Gewinn-Beteiligung ein, wenn die Versicherungs-Gesellschaft Aktien verkauft. Aber wie bei den Immobilien hat ein Vermögensverwalter einer Versicherungs-Gesellschaft auch bei Aktien keine Eile. Aktien und Immobilien kann man jahrzehntelang halten. Und damit den Kunden die Gewinne daraus weitgehend vorenthalten.


Mehrere Hundert Milliarden EURO »Stille Reserven«
Aus den geschilderten Bewertungs-Spielräumen ergeben sich bei vielen Gesellschaften sehr hohe sogenannte »Stille Reserven«, neuerdings als »Bewertungs-Reserven« bezeichnet. Die genaue Höhe konnten die Versicherungs-Gesellschaften jahrzehntelang verschweigen. Im Rahmen der Anpassung an das EU-Recht müssen sie dies offenlegen. Die Schätzungen von Experten belaufen sich auf mehrere Hundert Milliarden EURO. Der Verbraucherschutz-Verein "Bund der Versicherten" geht von 120 Milliarden EURO aus.

Dieses Geld wurde Millionen Lebensversicherten in den letzten Jahrzehnten vorenthalten. Prozesse gegen diese Praxis blieben bis einschließlich vor dem Bundesgerichtshof erfolglos. Das Problem liegt nun dem Bundesverfassungs-Gericht (BVerfG) zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit vor. Warten wir´s ab.

Die SPD hat im Frühjahr 1999 angekündigt, eine frühere Gesetzes-Initiative erneut auf den Weg zu bringen, die diese bisher »legale Enteignung« von Millionen Versicherungs-Kunden beenden soll. Danach soll der Sparanteil treuhänderisch als Sondervermögen getrennt von Kosten- und Risikoanteil verwaltet werden. Außerdem sollen die Versicherungs-Gesellschaften verpflichtet werden, den Kunden die Aufsplittung des Beitrages in Sparanteil, Kostenanteil und Risikoanteil offenzulegen. Mehrere Zehn-Millionen Lebensversicherte dürfen höhere Leistungen aus ihrer Lebensversicherung erwarten, wenn das so kommen sollte.


Die strenge Bilanz-Vorschrift des Niederstwert-Prinzips wurde im Jahr 2001 durch ein neues Gesetz abgemildert.