Steuern

Per 01.01.2005 hat der Gesetzgeber im Alterseinkünfte-Gesetz massive Änderungen bezüglich der bis dahin bestehenden Steuer-Vorteile für die Private Rentenversicherung beschlossen. Daher muß grundsätzlich zwischen einem Vertrags-Abschluß bis zum 31.12.2004 und ab dem 01.01.2005 unterschieden werden.


Vertrags-Abschluß bis zum 31.12.2004

Private Rentenversicherung ohne Kapitalisierungsrecht
Private Rentenversicherung mit Kapitalisierungsrecht


Vertrags-Abschluß ab dem 01.01.2005

Private Rentenversicherung ohne Kapitalisierungsrecht
Private Rentenversicherung mit Kapitalisierungsrecht



Kapitalisierungsrecht =
Grundsätzlich zahlt eine Rentenversicherung eine laufende lebenslange Rente aus. Darauf beruht die gesamte Beitrags-Kalkulation. Beinhaltet die Police das Kapitalisierungsrecht, bedeutet dies, daß der Kunde bei Ablauf (nicht bei Abschluß) entscheiden kann, ob er nicht doch lieber eine einmalige Auszahlung (Kapitalisierung) wählt. Auf dieses Kapitalisierungsrecht kann man bei Abschluß verzichten (und später nicht widerrufen!). Die Wahl oder Verzicht des Kapitalisierungsrechts bei Abschluß hat steuerliche Auswirkungen zur Folge.

Die ganz überwiegende Zahl der vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Privaten Rentenversicherungen waren solche, bei denen der Kunde ein Kapitalisierungsrecht hatte. Und die weitaus meisten haben in den letzten 50 Jahren bei Ablauf auch die Kapitalisierung, sprich einmalige Auszahlung gewählt.

Der Gesetzgeber möchte das mit seinen Steuer-Maßnahmen im Alterseinkünfte-Gesetz in die "andere" Richtung drehen, sprich, daß die Versicherungskunden sich für die laufende Rentenzahlung entscheiden.