Steuern
Per 01.01.2005 hat der Gesetzgeber im Alterseinkünfte-Gesetz massive Änderungen bezüglich der bis
dahin bestehenden Steuer-Vorteile für die Private Rentenversicherung beschlossen. Daher muß
grundsätzlich zwischen einem Vertrags-Abschluß bis zum 31.12.2004 und ab dem 01.01.2005 unterschieden werden.
Vertrags-Abschluß bis zum 31.12.2004
Private Rentenversicherung ohne Kapitalisierungsrecht
Private Rentenversicherung mit Kapitalisierungsrecht
Vertrags-Abschluß ab dem 01.01.2005
Private Rentenversicherung ohne Kapitalisierungsrecht
Private Rentenversicherung mit Kapitalisierungsrecht
Kapitalisierungsrecht =
Grundsätzlich zahlt eine Rentenversicherung eine laufende lebenslange Rente aus. Darauf beruht die gesamte
Beitrags-Kalkulation. Beinhaltet die Police das Kapitalisierungsrecht, bedeutet dies, daß der
Kunde bei Ablauf (nicht bei Abschluß) entscheiden kann, ob er nicht doch lieber eine einmalige Auszahlung
(Kapitalisierung) wählt. Auf dieses Kapitalisierungsrecht kann man bei Abschluß verzichten (und später nicht
widerrufen!). Die Wahl oder Verzicht des Kapitalisierungsrechts bei Abschluß hat steuerliche Auswirkungen
zur Folge.
Die ganz überwiegende Zahl der vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Privaten Rentenversicherungen waren
solche, bei denen der Kunde ein Kapitalisierungsrecht hatte. Und die weitaus meisten haben in den letzten
50 Jahren bei Ablauf auch die Kapitalisierung, sprich einmalige Auszahlung gewählt.
Der Gesetzgeber möchte das mit seinen Steuer-Maßnahmen im Alterseinkünfte-Gesetz in die "andere" Richtung
drehen, sprich, daß die Versicherungskunden sich für die laufende Rentenzahlung entscheiden.