Kapitalanlage: Wie der Sparanteil angelegt wird
Was nach den Kostenabzügen vom Beitrag der Kunden übrigbleibt,
wird am Kapitalmarkt angelegt (Spanteil). Aus den Erträgen dieser
Anlagen abzüglich der Kosten für die Vermögensverwaltung erhalten
die Kunden die sogenannte Gewinn-Beteiligung.
Die Tabelle zeigt, wie die Versicherungs-Gesellschaften im
Durchschnitt den Teil der Beitrage, den sie nicht für Kosten
verbrauchen, anlegen:
Von 100 EURO Beitrag zweigt die Versicherungs-Gesellschaft zum
Beispiel 25 EURO für Kosten ab. Die verbleibenden 75 EURO werden
auf folgende Anlageformen aufgeteilt und entsprechend investiert.
| Immobilien | 4,1% |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 6,0% |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,3% |
| Beteiligungen | 1,7% |
| Ausleihen an Unternehmen, mit denen ein Beteil.verh. besteht | 0,3% |
| Aktien | 3,6% |
| Investmentanteile | 15,0% |
| andere nicht verzinsliche Wertpapiere | 0,7% |
| Inhaberschuldverschreibungen und andere verzinsliche Wertpapiere | 13,3% |
| Hypotheken-, Renten- und Grundschuldforderungen | 9,4% |
| Namensschuldverschreibungen | 27,3% |
| Schuldscheinforderungen und Darlehen | 15, 8% |
| Darlehen und Vorauszahlungen an Versicherungs-Kunden | 0,8% |
| übrige | 1,7% |
(Quelle: Presse-Mitteilung des Bundesaufsichtsamtes für das
Versicherungswesen, 1998)
Nettoverzinsung der Kapitalanlagen
Für den nach Abzug der Kosten angelegten Teil der Kundenbeiträge
(Sparanteil) konnten die Versicherungs-Gesellschaften im Durchschnitt
von 25 Jahren (1973 bis 1998) eine Verzinsung
von 7,38% am Kapitalmarkt erzielen.
(Quelle: Kronenberg-Rendite-Studie) Da nicht alle Unternehmen
in die gleichen Anlagen investiert haben, gibt es Abweichungen
von diesem Durchschnitt. Angesichts der
gesetzlichen Vorschriften, die die Gesellschaften bei der Wahl
der Geldanlagen einhalten müssen, waren diese Abweichungen aber
im langjährigen Durchschnitt über 20 und mehr Jahre
auf einige Zehntel Prozent nach oben und unten
begrenzt. Grund: Das Geld wurde überwiegend in sicheren
Zins-Anlagen investiert, deren Zins-Unterschiede im langjährigen
Durchschnitt gering waren.
Diese Feststellung ist wichtig. Teure, kostenträchtige
Versicherungs-Gesellschaften, respektive deren Verkäufer,
versuchen immer wieder den Eindruck zu erwecken, daß eine
Versicherungs-Gesellschaft bei der Kapitalanlage den
verlorenen Boden bei den Kosten wieder wettmachen könnte.
Bis zu 2 Prozentpunkte Verlust durch hohe
Kosten können aber mit der Anlage in sicheren Gelanlagen
eben nicht aufgeholt werden, sondern nur ein paar
Zehntel Prozent.
Im übrigen: In solchen Vergleichen versteckt sich die
Annahme, daß die teure Versicherungs-Gesellschaft die
höheren Kapital-Erträge erzielen wird. Wie einfältig.
Das kann so sein - oder auch nicht.
Hinweis: In der Vergangenheit durften deutsche Versicherungs-Gesellschaften
nur 5% der Anlagebeträge in Aktien und ähnlichen Anlageformen
investieren. Seit wenigen Jahren dürfen es bis zu 30% sein.
Bietet eine Gesellschaft einen Tarif an, der tatsächlich die
30% ausreizt, ist es nicht mehr ausgeschlossen, 2 Prozentpunkte
aufzuholen - oder aber um weitere 2 Prozentpunkte "abzuschmieren".
Die Aktien-Anlage ist keine Einbahnstraße.
Gewinn-Beteiligung: Wieviel bekommt der Kunde?
Gesetzlich vorgeschrieben ist, daß die Versicherer 90% der
nach dem Bilanzrecht für Versicherungs-Unternehmen ermittelten
Gewinne an die Versicherungs-Kunden ausschütten müssen. Die
Versicherer verweisen gerne darauf, daß es oft sogar mehr als
90% seien, die sie ausschütteten.
Solche Aussagen machen glauben, die Kunden bekämen 90% der
am Kapitalmarkt erzielten Gewinne. Das ist falsch.
Sie bekommen 90% dessen, was das Versicherungs-Unternehmen
unter Anwendung des Bilanzrechts an Gewinn zum Schluß ausweist.
Mit Hilfe des Bilanzrechts können die Gewinne, die bei den
Kunden ankommen, "herunter gerechnet" werden.
Daraus ergibt sich die Frage "Die Kunden bekommen 90% von was?"
Antwort: "90% von "X"!" Frage: "Wie hoch oder niedrig ist "X"?"
Antwort: Die Größe von "X" ist unbekannt, dafür aber sehr flexibel."
Info zu einem Begriff aus dem Bereich Private Rentenversicherungen: Kapitalisierungsrecht
Grundsätzlich zahlt eine Rentenversicherung eine laufende lebenslange Rente aus. Darauf beruht die gesamte
Beitrags-Kalkulation. Beinhaltet die Police das Kapitalisierungsrecht, bedeutet dies, daß der Kunde bei Ablauf
(nicht bei Abschluß) entscheiden kann, ob er nicht doch lieber eine einmalige Auszahlung (Kapitalisierung) wählt.
Auf dieses Kapitalisierungsrecht kann man bei Abschluß verzichten (und später nicht widerrufen!). Die Wahl oder
Verzicht des Kapitalisierungsrechts bei Abschluß hat steuerliche Auswirkungen zur Folge.