Kapitalanlage: Wie der Sparanteil angelegt wird

Was nach den Kostenabzügen vom Beitrag der Kunden übrigbleibt, wird am Kapitalmarkt angelegt (Spanteil). Aus den Erträgen dieser Anlagen abzüglich der Kosten für die Vermögensverwaltung erhalten die Kunden die sogenannte Gewinn-Beteiligung. Die Tabelle zeigt, wie die Versicherungs-Gesellschaften im Durchschnitt den Teil der Beitrage, den sie nicht für Kosten verbrauchen, anlegen:

Von 100 EURO Beitrag zweigt die Versicherungs-Gesellschaft zum Beispiel 25 EURO für Kosten ab. Die verbleibenden 75 EURO werden auf folgende Anlageformen aufgeteilt und entsprechend investiert.

Immobilien 4,1%
Anteile an verbundenen Unternehmen 6,0%
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,3%
Beteiligungen 1,7%
Ausleihen an Unternehmen, mit denen ein Beteil.verh. besteht 0,3%
Aktien 3,6%
Investmentanteile 15,0%
andere nicht verzinsliche Wertpapiere 0,7%
Inhaberschuldverschreibungen und andere verzinsliche Wertpapiere 13,3%
Hypotheken-, Renten- und Grundschuldforderungen 9,4%
Namensschuldverschreibungen 27,3%
Schuldscheinforderungen und Darlehen 15, 8%
Darlehen und Vorauszahlungen an Versicherungs-Kunden 0,8%
übrige 1,7%

(Quelle: Presse-Mitteilung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen, 1998)


Nettoverzinsung der Kapitalanlagen
Für den nach Abzug der Kosten angelegten Teil der Kundenbeiträge (Sparanteil) konnten die Versicherungs-Gesellschaften im Durchschnitt von 25 Jahren (1973 bis 1998) eine Verzinsung von 7,38% am Kapitalmarkt erzielen. (Quelle: Kronenberg-Rendite-Studie) Da nicht alle Unternehmen in die gleichen Anlagen investiert haben, gibt es Abweichungen von diesem Durchschnitt. Angesichts der gesetzlichen Vorschriften, die die Gesellschaften bei der Wahl der Geldanlagen einhalten müssen, waren diese Abweichungen aber im langjährigen Durchschnitt über 20 und mehr Jahre auf einige Zehntel Prozent nach oben und unten begrenzt. Grund: Das Geld wurde überwiegend in sicheren Zins-Anlagen investiert, deren Zins-Unterschiede im langjährigen Durchschnitt gering waren.

Diese Feststellung ist wichtig. Teure, kostenträchtige Versicherungs-Gesellschaften, respektive deren Verkäufer, versuchen immer wieder den Eindruck zu erwecken, daß eine Versicherungs-Gesellschaft bei der Kapitalanlage den verlorenen Boden bei den Kosten wieder wettmachen könnte. Bis zu 2 Prozentpunkte Verlust durch hohe Kosten können aber mit der Anlage in sicheren Gelanlagen eben nicht aufgeholt werden, sondern nur ein paar Zehntel Prozent.


Im übrigen: In solchen Vergleichen versteckt sich die Annahme, daß die teure Versicherungs-Gesellschaft die höheren Kapital-Erträge erzielen wird. Wie einfältig. Das kann so sein - oder auch nicht.


Hinweis:
In der Vergangenheit durften deutsche Versicherungs-Gesellschaften nur 5% der Anlagebeträge in Aktien und ähnlichen Anlageformen investieren. Seit wenigen Jahren dürfen es bis zu 30% sein. Bietet eine Gesellschaft einen Tarif an, der tatsächlich die 30% ausreizt, ist es nicht mehr ausgeschlossen, 2 Prozentpunkte aufzuholen - oder aber um weitere 2 Prozentpunkte "abzuschmieren". Die Aktien-Anlage ist keine Einbahnstraße.


Gewinn-Beteiligung: Wieviel bekommt der Kunde?
Gesetzlich vorgeschrieben ist, daß die Versicherer 90% der nach dem Bilanzrecht für Versicherungs-Unternehmen ermittelten Gewinne an die Versicherungs-Kunden ausschütten müssen. Die Versicherer verweisen gerne darauf, daß es oft sogar mehr als 90% seien, die sie ausschütteten.


Solche Aussagen machen glauben, die Kunden bekämen 90% der am Kapitalmarkt erzielten Gewinne. Das ist falsch.

Sie bekommen 90% dessen, was das Versicherungs-Unternehmen unter Anwendung des Bilanzrechts an Gewinn zum Schluß ausweist. Mit Hilfe des Bilanzrechts können die Gewinne, die bei den Kunden ankommen, "herunter gerechnet" werden.

Daraus ergibt sich die Frage "Die Kunden bekommen 90% von was?" Antwort: "90% von "X"!" Frage: "Wie hoch oder niedrig ist "X"?" Antwort: Die Größe von "X" ist unbekannt, dafür aber sehr flexibel."



Info zu einem Begriff aus dem Bereich Private Rentenversicherungen:
Kapitalisierungsrecht
Grundsätzlich zahlt eine Rentenversicherung eine laufende lebenslange Rente aus. Darauf beruht die gesamte Beitrags-Kalkulation. Beinhaltet die Police das Kapitalisierungsrecht, bedeutet dies, daß der Kunde bei Ablauf (nicht bei Abschluß) entscheiden kann, ob er nicht doch lieber eine einmalige Auszahlung (Kapitalisierung) wählt. Auf dieses Kapitalisierungsrecht kann man bei Abschluß verzichten (und später nicht widerrufen!). Die Wahl oder Verzicht des Kapitalisierungsrechts bei Abschluß hat steuerliche Auswirkungen zur Folge.