Was zahlen die gesetzlichen Rentenversicherungen?

Mehr als 200.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen ihren Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Vor allem Krankheiten sind die Ursache.
Gelingt es nicht durch Heil-Behandlung oder Umschulung die nötige Arbeitskraft wieder herzustellen, erhalten gesetzlich Renten-Versicherte bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Rente. So weit so gut. Aber: Die Rente ist nicht ausreichend hoch, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Es ist daher sinnvoll zusätzlich eine Riester Renteoder eine Rürup Rente abzuschließen.


Wartezeit muß erfüllt sein
Eine Leistung bekommt nur der, der in den 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbs-Minderung mindestens 36 Monate lang Pflicht-Beiträge gezahlt hat beziehungsweise ersatzweise Zeiten ohne Pflicht-Beiträge angerechnet bekommt.

    Ausnahme: Es gibt vom Gesetzgeber festgelegte Umstände, die automatisch dazu führen, daß eine Leistung gezahlt wird. Beispiel: Arbeitsunfall.


    Renten-Reform 2001
    Mit der Renten-Reform zum 01.01.2001 wurde die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundlegend geändert. Das alte Modell der "Berufsunfähigkeits-Rente" und "Erwerbsunfähigkeits-Rente" wurde durch das neue Modell Erwerbsminderungs-Rente ersetzt.


    Die folgenden Informationen gelten für die, bei denen in 2001 oder später die Erwerbs-Minderung eintritt. Wer schon in 2000 oder vorher betroffen war, erhält die Rente nach altem Recht vor der Reform vom 01.01.2001.


    Die neue Rente bei Erwerbs-Minderung (ab 2001)
    Die volle Erwerbsminderungs-Rente erhält,
    wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden am Tag auf dem allgmeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig ist.

    Die halbe Erwerbsminderungs-Rente erhält,
    wer aus gesundheitlichen Gründen zwischen 3 und 6 Stunden am Tag auf dem allgmeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig ist. Wenn es auf dem Arbeitsmarkt keine Jobs für teilweise Erwerbsgeminderte gibt, wird statt der halben Erwerbsminderungs-Rente die volle Erwerbsminderungs-Rente gezahlt.
    Wer mehr als 6 Stunden arbeitsfähig ist, bekommt keine Rente.



    Ergänzende Regelung für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte
    Diese Versicherten haben weiterhin den Anspruch auf eine "Berufsunfähigkeits-Rente". Das heißt, daß für die Einstufung als "Renten-Fall" maßgeblich ist, ob der Versicherte in "seinem Beruf" oder in einem anderen vergleichbaren und zumutbaren Beruf nicht mehr voll arbeitsfähig ist. Der Versicherte erhält die halbe Erwerbsminderungs-Rente.


    Beim neuen Renten-Recht dagegen spielt das keine Rolle mehr, da die Arbeitsfähigkeit auf dem gesamten Arbeitsmarkt berücksichtigt wird.



    Renten-Höhe
    Die Höhe der Rente hängt vor allem von der Höhe des monatlichen Beitrages ab (Zusätzlich zur gesetztlichen Rente ist auch die Private Altersvorsorge interessant. Hierfür hilfreich ist ein Riester Vergleich ) Es gibt keine Einheits-Rente. Wer mehr verdient, zahlt mehr Beiträge und erhält mehr Rente.


    Damit jüngere Versicherte überhaupt eine akzeptable Rente erhalten, wird so gerechnet, als ob die Beiträge bis zum 60. Lebensjahr gezahlt worden wären. (Fach-Begriff: Zurechnungszeit) Es ist also nicht so, daß derjenige, der erst 10 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, eine höhere Erwerbsminderungs-Rente erhält als der, der schon 20 oder mehr Jahre eingezahlt hat.

    Die volle Erwerbsminderungs-Rente liegt bei rund 38 Prozent des letzten Brutto-Gehalts.
    Die halbe Erwerbsminderungs-Rente liegt bei rund 19 Prozent des letzten Brutto-Gehalts.


    Ebenso wie schwerbehinderte Menschen bei der Altersrente, müssen zukünftig auch Erwerbsgeminderte mit Abschlägen rechnen, wenn sie die Rente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Der Abschlag beträgt 0,3% für jeden Monat, den er vor seinem 63. Geburtstag in Rente geht, begrenzt auf einen Abschlag von maximal 10,8% der Rente.


    Abzüge von der Rente

    1. Von der Rente müssen Beiträge an die Krankenversicherung gezahlt werden.
    2. Einkommensteuer muß von der Rente nur dann gezahlt werden, wenn die Renten-Höhe einen vom Gesetzgeber festgelegten Freibetrag übersteigt. Wer außer der Erwerbsminderungs-Rente keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hat, braucht keinen Steuer-Abzug zu fürchten.



    Durchschnitts-Rente bei Berufsunfähigkeit in Deutschland
    1.100 EURO monatlich in den alten Bundesländern, 900 EURO monatlich in den neuen Bundesländern.



    Durchschnitts-Rente bei Erwerbsunfähigkeit in Deutschland
    1.600 EURO monatlich in den alten Bundesländern, 1.400 EURO monatlich in den neuen Bundesländern.



    Renten-Berechnung
    Sie können sich die genaue Rentenhöhe ausrechnen lassen.

    • Beim Bundesarbeitsministerium (Postfach, Berlin) können Sie ein Computerprogramm kostenlos anfordern.
    • Die Außenstellen der Renten-Versicherungsträger (Landesversicherungsanstalten - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) helfen auch weiter.
    • Gegen Honorar bekommen Sie Rat bei allen gerichtlich zugelassenen Rentenberatern (siehe Branchenbuch).
    • Nicht zuletzt berechnen Hunderttausende VersicherungsVerkäufer Ihre Rente - wenn Sie es wollen. Denn die VersicherungsVerkäufer wissen, wie niedrig die gesetzlichen Renten sind und erhoffen sich einen neuen Vertrags-Abschluß.

    In den folgenden Artikeln informieren wir Sie über das Angebot der Privaten Versicherer für den Fall der Erwerbsminderung. Außerdem finden Sie noch weiterführende Informationen zu den staatlich geförderten Modellen der Rürup Rente und Riester Rente Des weiteren ist es lohnenswert, sich auch über Versicherung und Abgeltungssteuer zu informieren. Die gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft nicht mehr aussreichen um mehr als die Grundbedürfnisse zu decken. Des weiteren ist es sehr empfehlenswert, sich schon frühzeitig mit einem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich und Erwerbsunfähigkeitsversicherung Vergleich zu beschäftigen. So lassen sich die Beiträge niedrig halten.