Beiträge zur privaten Rentenversicherung
Auch wenn es unterschiedliche Varianten für die private Rentenversicherung gibt, ist ihnen gemeinsam, dass sie dem Zweck dienen, mögliche Versorgungslücken im Alter zu schließen und den gewohnten Lebensstandard nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben zu sichern. Dazu werden während der Ansparphase Beiträge einbezahlt, die verzinslich angespart und im Alter als Zusatzrente ausbezahlt werden. Dabei bezieht sich die Versicherungsleistung im wesentlichen auf den Erlebensfall, die Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers spielt eine untergeordnete Rolle. Bei einer klassischen privaten Rentenversicherung unterscheidet man zwischen einer Versicherung mit aufgeschobener Leibrente und einer Versicherung mit Sofortrente.
Bei der Vereinbarung einer aufgeschobenen Leibrente erfolgt die Versicherungsleistung ab einem festgelegten Zeitpunkt entweder in Form einer monatlichen, lebenslangen Rente oder als einmalige Kapitalleistung. Ist eine Sofortrente vereinbart, wird der einmalig einbezahlte Beitrag unmittelbar ausbezahlt. Dabei setzt sich die Ablaufleistung der konventionellen privaten Rentenversicherung aus einer Versicherungssumme mit garantierter Mindestverzinsung und möglichen Überschüssen zusammen, die Versicherungssumme ist jedoch fest vereinbart und garantiert.
Die Ablaufleistung einer fondsgebundenen Rentenversicherung kann nicht garantiert werden, da sie sich aus den Wertentwicklungen der Anlagepapiere ergibt. Die Beiträge des Versicherungsnehmers werden meist in Investmentfonds angelegt, das Risiko liegt beim Versicherungsnehmer.
Entwickeln sich die Anlagepapiere positiv, profitiert er von höheren Renditen, Wertverluste gehen zu seinen Lasten. Die Leistungen aus staatlich geförderten Rentenversicherungsprodukten erfolgen in aller Regel mit dem Eintritt ins Rentenalter, wobei hier meist kein Kapitalwahlrecht besteht, die Versicherungssumme also in jedem Fall als monatliche Rente ausbezahlt wird. Insgesamt erfolgt eine Leistung aus der privaten Rentenversicherung, wenn der Versicherungsnehmer den festgelegten Zeitpunkt erlebt und endet mit seinem Ableben. Allerdings können häufig weitere Vereinbarungen getroffen werden, beispielsweise eine Todesfallleistung oder eine garantierte Rentenzahldauer an die Hinterbliebenen auch über den Tod des Versicherten hinaus.