Die Risikolebensversicherung
Die Leistung der Versicherungs-Gesellschaft besteht darin, die vereinbarte Versicherungssumme auszuzahlen, wenn die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit verstirbt. Tritt dieses Ereignis nicht ein, erlischt der Vertrag am Ende der Laufzeit.
Ein solcher Vertrag dient dazu, im Todesfall eine hohe Geldsumme bereit zu stellen, damit die Hinterbliebenen ausreichend versorgt sind. Sie eignet sich aber auch zur Absicherung von Krediten oder - bedingt - zur Begleichung von Erbschaftsansprüchen und Erbschaftssteuern. Ein Risikolebensversicherung Vergleich ist grundsätzlich immer zu empfehlen. Als Zusatz ist es möglich auch eine Unfallversicherung abzuschließen. Diese zahlt sowohl bei Unfalltod als auch bei Verletzungen die durch den Unfall dauerhaft zurückbleiben.
Von den eingezahlten Beiträgen gibt es nur dann Geld zurück, wenn die Versicherungs-Gesellschaft während der Laufzeit kostengünstiger gearbeitet hat als bei Abschluß einkalkuliert war. Oder wenn weniger Sterbefälle eingetreten sind, und damit weniger Geld ausgezahlt werden mußte. Die weitaus größte Zahl der angebotenen und abgeschlossenen Risiko-Versicherungen sieht vor, solche Überschüsse peu à peu in Form von Beitrags-Reduzierungen jährlich auszuschütten. Aus dem höheren "Brutto"-Beitrag wird durch die Gewinn-Ausschüttung dann der niedrigere "Netto"-Beitrag (oder Effektiv-Beitrag).
Risiko-Lebensversicherungen haben keinen Sparanteil wie zum Beispiel die Kapital-Lebensversicherung. Deshalb ist der Beitrag auch viel niedriger. Mit 5 bis 10 EURO monatlich kann man bis zu 100.000 EURO Versicherungsschutz absichern. Das können sich auch Familien leisten, die wenig Geld für Versicherungen ausgeben können oder ausgeben wollen. Am besten Sie vergleichen online die verschiedenen Risikolebensversicherungen, um die
für sie ideale zu finden.
Varianten
Es gibt mehrere Varianten im Angebot der Verkäufer. Das sind vor allem
- gleichbleibend hoher Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit
- Versicherungsschutz vermindert sich monatlich/viertelj./halbj./jährlich um einen festen Betrag
- Versicherungsschutz vermindert sich um einen variablen Betrag entsprechend Kredithöhe
(wird als Restschuld-Versicherung bezeichnet) - Versicherung mehrerer Personen in einem Vertrag
Die Wahl der Versicherungs-Gesellschaft
Die billigste ist die beste, denn bei Tod gibt es keinen Unterschied. Billig heißt hier gut. Billige Versicherer sind vor allem die Direktanbieter, die ohne Filialen und Verkäufer arbeiten.
Brutto-Beitrag / Netto-Beitrag / Effektiv-Beitrag / Zahlbeitrag
Wenn Sie einen Vertrag abschließen, der die Verrechnung der Überschüsse (Gewinn-Beteiligung) vorsieht, müssen Sie nur den "Netto"-Beitrag zahlen. Das ist der Brutto-Beitrag abzüglich der Gutschrift aus der Gewinn-Beteiligung.
Andere Begriffe für Netto-Beitrag sind: Effektiv-Beitrag oder Zahlbeitrag
Wenn die Gesellschaft später weniger Überschüsse erzielt, darf sie den "Netto"-Beitrag erhöhen. Maximal jedoch bis zur Höhe des "Brutto"-Beitrages (Obergrenze).
(!) Einige Versicherer (vor allem neue aus dem Bereich der EU-Länder) weichen von diesem Modell ab. Bei ihnen kann der Beitrag während der Laufzeit so weit steigen, wie dies zur Kostendeckung nötig ist. Eine "Obergrenze" gibt es nicht. Da sollte man sich einen Abschluß überlegen, wenn man keine böse Überraschung erleben will.
Die Höhe des Versicherungsschutzes
Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, können immer nur Sie wissen. Nicht der Verkäufer.
- Wozu dient der Vertrag?
- Wie lange soll das Geld reichen?
Soll ein Kredit gesichert werden, läßt sich die Versicherungssumme sehr genau festlegen. Sollen Hinterbliebene versorgt werden, müssen weitere Überlegungen getroffen werden.
- Wieviel Personen müssen - jeweils - wielange "vom Geld leben"?
- Sollen nur die Zinsen aus der Anlage des Geldes für die Versorgung dienen oder soll das Geld irgendwann aufgebraucht sein?
- Wie hoch ist der Bedarf, wenn 5 oder 10 Jahre nach Abschluß der Tod eintritt?
In x Jahren haben 50.000 EURO eine geringere Kaufkraft als heute. Das spricht dafür, daß sich der Bedarf erhöht.
Lösung:
Das könnte bei den meisten Versicherungs-Gesellschaften durch Vereinbarung einer regelmäßigen Erhöhung der Versicherungssumme und des Beitrages abgesichert werden. (Bieten bei der Risiko-Lebensversicherung aber nicht alle an.)
Sollte sich der Bedarf irgendwann vermindern (Erbschaft, Kinder sind erwachsen und müssen nicht mehr mitversorgt werden), kann man eine Teil-Kündigung vornehmen. Versicherungssumme und Beiträge werden reduziert.
Interessant sind auch einige Statistiken dazu.
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