Innovationen
Seit 1994 dürfen die deutschen Versicherungs-Gesellschaften neue
Produkt-Kreationen ohne Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen
auf den Markt bringen. Das hat im Bereich der Lebensversicherungen mit Sparvorgang
dazu geführt, daß beinahe wöchentlich eine Gesellschaft meldet,
sie habe etwas ganz, ganz toll neues zum Wohle der Kunden erfunden.
Richtig ist, daß es meist nichts richtig neues, sondern
meist ‘alter Wein in neuen Schläuchen‘ ist.
Vor allem: Spekulativere Art der Kapitalanlage
Die Versicherungs-Gesellschaften nutzen die größere Freiheit
vor allem für Änderungen bei der Wahl der Kapitalanlage.
Jahrzehntelang war staatlich vorgeschrieben, das Geld überwiegend
in sicheren Zins-Anlagen zu investieren. Bloß kein Risiko, wir
sind im hasenfüßigen Deutschland. Den Deutschen wurde eingebleut,
‘Sicher, sicher, sicher‘ muß sie sein, die kreuzbrave,
ultrakonservative, vermiefte Lebensversicherung. Vielleicht nur ein
Gerücht, aber es soll streng verboten gewesen sein, das Wort
»Aktie« auch nur zu denken. Und wehe dem, der es aussprach:
‘Pfui, pfui, pfui, dreimal schwarzer Kater‘.
Die Innovation läuft im wesentlichen darauf hinaus, daß vom
Sparanteil mehr als früher in Aktien
angelegt wird. Das, so die Werbe-Strategen und Verkäufer, steigere
die Rendite. Beweis: Börsen-Boom der letzten Jahre. Tja, und wenn´s
schief geht, da können Sie Ihr ganzes Vermögen drauf setzten, ist
es dann keiner gewesen. „Ja, aber Herr Kunde, die Börse ist doch
keine Einbahnstraße“ werden sie dann rufen, so als wenn sie es
schon immer gesagt hätten.
Wie das zu bewerten ist? Ganz einfach:
Sie müssen dran glauben, so oder so.
In die Zukunft kann keiner sehen. Es nutzt auch nichts, den netten
Verkäufer zu fragen. Der erzählt, was den Verkauf fördert und was
im Videotext von n-tv steht.
Wenn Sie als Kunde glauben, daß eine verstärkte Anlage der
Kunden-Gelder in Aktien die Rendite steigert, sollten Sie
sich fragen, warum Sie dann nicht gleich eine
Fondsgebundene Lebensversicherung
oder - oft besser - einen Fonds-Sparvertrag
abschließen und die herkömmlichen Angebote verschmähen.
Bei den herkömmlichen haben Sie keinerlei Mitsprache-Rechte! Sollte
sich die Vermögensverwaltung als unfähig erweisen, können Sie nur
durch eine Stillegung oder Kündigung dem Dilemma entfliehen. Bei
der Fondsgebundenen Lebensversicherung oder dem Fonds-Sparvertrag
dagegen können Sie selbst darüber bestimmen, wie das Geld angelegt
wird und Sie können während der Laufzeit Änderungen vornehmen.
Immer wieder: Die hohen Kosten
Doch auch noch so viele Varianten können nicht davon
ablenken, daß die kostenintensiven Gesellschaften trotz
solcher ‘Innovationen‘ für den Verbraucher
nicht empfehlenswert sind.
Gerade viele der teuren Gesellschaften bringen diese
Lebensversicherungs-Innovationen auf den Markt, um so
von ihren hohen Kosten abzulenken.
Wenn Sie diese Lebensversicherungen mit erhöhtem Aktien-Anteil
für sich für vorteilhaft ansehen, achten Sie darauf, einen
kosten-niedrigen Versicherer zu wählen.
Was nützt Ihnen der Anbieter, der es schafft, durch einen erhöhten
Aktien-Anteil ein Prozentpunkt mehr Rendite am Kapitalmarkt zu erzielen,
wenn er andererseits zwei Prozentpunkte durch hohe Kosten wieder verliert?
Sehen, genau das ist oft der Fall.
Unvergleichlich - aber schlecht
Leistungsschwache Anbieter sind bereits
fleißig dabei, unvergleichbare Produkte zu schaffen,
um sich einem Vergleich mit der besseren Konkurrenz zu entziehen.
Wer eine Lebensversicherung mit erhöhtem Aktien-Anteil bei der
Kapitalanlage auf den Markt bringt, kann sicher sein, daß er aus
den meisten Tests und Produkt-Vergleichen der Medien herausfällt.
Das ist ganz im Sinne der schlechten Anbieter, die sich so dem
lästigen und für sie wenig hilfreichem Vergleich mit der Konkurrenz
entziehen.
Nicht alles ist Schein und Trick
Abgesehen von den Varationen bei der Kapitalanlage gibt es
neue Angebote, die den Vorteil der besseren Flexibilität
bei Vertrags-Änderungen und Vertrags-Erweiterungen haben.
Das betrifft vor allem die Anpassung des Versicherungsschutzes
an unterschiedliche Lebens-Situationen. Vor allem bei einer
Heirat und Familiengründung sollte die Erhöhung der
Versicherungssumme für den Fall des Todes ohne Gesundheitsprüfung
möglich sein.