Vergleich mit Kapitallebensversicherung

Bei der Fonds-Police wird der Sparanteil der Beiträge in Investmentfonds-Anteilen im Rahmen des Angebotes nach den Wünschen des Kunden investiert.
Bei der Kapital-Lebensversicherung wird der Sparanteil der Beiträge vom Vermögensverwalter der Versicherungs-Gesellschaft investiert. Dabei muß er die staatlichen Vorschriften für die Wahl der Kapital-Anlageformen einhalten.

Würde man bei der Fonds-Police die Anlage in Rentenfonds (Zinsanlagen) und Immobilienfonds wählen, hätte die Fonds-Police eine ähnliche Rendite wie die Kapital-Lebensversicherung, die auch zu 70% bis 90% in Zinsanlagen und Immobilien investiert.

Die Chance auf eine höhere Rendite bietet die Fonds-Police nur dann, wenn man sich für die Anlage in Aktienfonds entscheidet (Aktienfonds-Lebensversicherung oder Aktien-Fonds-Police). Das ist aber keine Einbahnstraße. Neben der Chance auf höhere Renditen muß man auch ein höheres Risiko auf niedrigere Renditen in Kauf nehmen. Das verharmlosen viele Verkäufer mit auswendig gelernten raffinierten Argumenten.


Unvergleichliches vergleichen
Wenn man aber bei der Fonds-Police von einer Anlage in Aktienfonds ausgeht, verbietet sich der Vergleich mit der Kapital-Lebensversicherung, weil beide überwiegend in ganz unterschiedliche Anlageformen investieren, die aufgrund des unterschiedlichen Risiko-Charakters unvergleichbar sind.


Dichtung und Wahrheit
Die Verkäufer stört das nicht, sie machen trotzdem permanent diesen Vergleich. Aus deren Sicht ist das ja auch verständlich. Sie werben damit, daß bei der Fonds-Police die Rendite höher sei. Sie tun so, als sei das quasi sicher. Sie behaupten sogar - viele sind so dumm, daß sie es guten Glaubens behaupten, weil sie es wirklich nicht besser wissen - daß die Rendite von Aktienfonds langfristig in der Vergangenheit immer besser gewesen sei. "Es gibt natürlich auch mal Rückschläge an der Börse. Aber langfristig bringen Aktien am meisten" wollen diese schlimmen Finger unter den Verkäufern ihren Kunden weismachen. Solche Sprüche schnappen sie auch immer wieder aus der Finanz-Presse auf. Nur garantieren wollen sie es nicht - obwohl sie ja behaupten, daß die bessere Rendite »so gut wie garantiert« sei. In der Langzeit- und Altersvorsorge-Rendite-Studie wurde nachgewiesen, daß die »Theorie von der langfristig generell höheren Rendite« unwahr ist. Es gab, so belegt die Studie, in der Vergangenheit auch langfristige Zeiträume, wo Aktienfonds klar schlechter als Kapital-Lebensversicherungen waren. Und wo man bis zu 10 Jahre nach Ablauf darauf warten mußte, daß Kurssteigerungen an den Aktienmärkten zu einer passablen Rendite führten. Damit wurde gleichzeitig die Mär widerlegt, man müsse bei niedrigen Aktienkursen nur ein paar Jahre warten, bis die nächste Hausse die Rendite nach oben pusche.

Es ist übrigens für Anbieter und Verkäufer ein leichtes, bunte Schaubildchen zu gestalten, die zwar deren Märchen-Aussagen, aber eben nicht die volle Wahrheit widerspiegeln.

Die Wahrheit ist so einfach:
Wenn die gewählten Aktienfonds während der Laufzeit eine bessere Rendite als Zinsanlagen haben, ist die Aktienfonds-Lebensversicherung besser als eine Kapital-Lebensversicherung, und wenn nicht, dann nicht.

Ein Beispiel
Die Kapital-Lebensversicherung schafft zum Beispiel eine Rendite von um die 7%. Dann besteht bei der Aktienfonds-Lebensversicherung die Chance auf 8% und mehr - und es besteht das Risiko auf 6% und weniger.


Wahrscheinlichkeiten
Wie hoch die Chance oder das Risiko ist, läßt sich nicht ausrechnen. Es läßt sich auch nicht aus der Entwicklung der Vergangenheit ableiten. Daß viele »Experten« dennoch glauben machen wollen, es gäbe statistische Wahrscheinlichkeiten, ist unwahr. Jeder wirkliche Statistiker lacht sich kaputt darüber.

Merke: Dem Verkäufer wird es nach dem erfolgreichen Abschluß ziemlich egal sein, was aus "Ihrer" Fonds-Police wird. Nur etwa zwei Jahre muß der Kunde durchhalten, dann kann der Verkäufer die Provision behalten.



Ablauf-Optimierung
An dieser Stelle wenden die Verfechter der Fonds-Police ein, daß man die Laufzeit der Fonds-Police so anlegen sollte, daß man nach dem Ablauf des Vertrages noch Zeit hat, ein Börsen-Tief "auszusitzen". Wer also mit 65 Jahren Geld aus einer Fonds-Police zur Verfügung haben möchte, solle den Ablauf auf das Alter 60 legen. Ist zu diesem Zeitpunkt der Aktienmarkt so ungünstig, daß die Police bis dahin nur eine geringe Rendite hat, solle man einfach einige Zeit abwarten, bis die Kurse wieder steigen. In der Vergangenheit, so wird behauptet, habe man nur wenige Jahre darauf warten müssen.

In derLangzeit- und Altersvorsorge-Rendite-Studie wurde diese Theorie widerlegt. Während sich die Verfechter dieser Theorie meist nur die Zeiträume herausgreifen, die ihre Theorie stützt, wurden für die Studie alle Zeiträume seit den 50er Jahren durchgerechnet.

Das Ergebnis:

Es gibt auch Zeiträume, wo man mehr als 10 Jahre nach dem eigentlichen Ablauf warten mußte, bis aus einer geringen Rendite eine durchschnittliche Rendite wurde.

Im übrigen: Es gibt noch viel zu wenig langfristige Zeiträume, als das man aus den wenigen bisherigen dauerhafte Schlußfolgerungen ziehen könnte.


Merke: Aktienmärkte kennen keine Statistik, weshalb sie sich auch nicht daran halten.



Umschichtung
Andere Verfechter der Aktienfonds-Anlage (egal, ob als Fonds-Police oder als Aktienfonds-Sparvertrag) argumentieren noch etwas anders. Sie wollen glauben machen, daß man einige Jahre vor dem geplanten Ablauf mit Umschichtungen zum Erfolg kommt. Motto: Wenn die Rendite der Police bis einige Jahre vor dem Ablauf bereits überdurchschnittlich sei, könne man nach und nach Aktienfonds-Anteile in Rentenfonds- oder Immobilienfonds-Anteile "umtauschen".

Nun, wenn dieses »Modell« angeblich sicher funktioniert, könnten die Anbieter ja Garantien abgeben. Das tun sie aber nicht. Sie tun es deshalb nicht, weil es eben nicht sicher ist.

Bei einer Laufzeit von zum Beispiel 25 Jahren gibt es keine Garantie, daß nach 20 Jahren die Rendite aus der Aktienfonds-Anlage überdurchschnittlich ist.



Vorteil für die Fonds-Police: Wem gehört das Geld?

Exkurs Kapital-Lebensversicherung
Bei der Kapital-Lebensversicherung gehört alles Geld zunächst einmal der Versicherungs-Gesellschaft. Auch der Sparanteil! Sie verwaltet die Beiträge und Gewinne aus der Kapitalanlage nicht treuhänderisch, ihr gehört alles. Das bedeutet im Klartext: Manipulationen sind Tor und Tür geöffnet. In den Medien wird immer von Fällen berichtet, in denen Millionen und Milliarden Mark weg-manipuliert worden sind oder worden sein sollen. Geld, das mit den Beiträgen der Versicherungs-Kunden erwirtschaftet wurde.

Hinweis: Das Gesagte bedeutet, daß eine Versicherungs-Gesellschaft manipulieren kann. Es heißt nicht, daß jede dies auch tut (oder in der Vergangenheit getan hat).

Bei der Fonds-Police ist das etwas anders. Der Sparanteil gehört den Versicherungs-Kunden. Manipulationen durch die Versicherungs-Gesellschaften wie bei der Kapital-Lebensversicherung sind nicht möglich.


Steuer-Information: Vorsorgeaufwendung
Die Beiträge für eine Fonds-Police können nicht im Rahmen der Einkommensteuer als Vorsorgeaufwendung geltend gemacht werden. Sie führen nicht zu einer Steuerersparnis bei der Einkommensteuer.
Aber: Einen Steuervorteil gibt es dann, wenn man die Fonds-Police als Direktversicherung abschließt.

Die Beiträge für eine herkömmliche Kapital-Lebensversicherung können im Rahmen der Einkommensteuer als Vorsorgeaufwendung dann geltend gemacht werden, wenn der Höchstbetrag nicht oder noch nicht bereits von anderen Versicherungs-Beiträgen (vor allem Gesetzliche Renten-Versicherung sowie Gesetzliche oder Private Kranken-Versicherung) ausgeschöpft ist.



TIP
Wer die Fondsgebundene Lebensversicherung wegen der Rendite-Chancen, die Aktienfonds bieten, ins Auge gefaßt hat, und zusätzlich auf die Anerkennung als Vorsorgeaufwendung gehofft hat, sollte folgende Überlegung in Erwägung ziehen:
Britische Lebensversicherungen bieten herkömmliche Kapital-Lebensversicherungen an, die bei der Kapitalanlage bis zu 80% in Aktien investieren. (Die deutschen Anbieter dürfen nur höchstens 30% in solchen Anlagen investieren.) Trotz des hohen Aktienanteils gelten diese Briten-Policen als Kapital-Lebensversicherungen, deren Beiträge im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Ist also der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft, führen die Beiträge zu einer Steuer-Ersparnis.