Rendite-Fallen

Rendite-Killer: Kündigung


Wenn Sie eine fondsgebundene Lebensversicherung kündigen, bekommen Sie entweder nichts zurück oder Sie erhalten eine Auszahlung.

Nichts zurück bekommen Sie, wenn der Vertrag noch nicht lange lief und die wenigen eingezahlten Beiträge von der Versicherungs-Gesellschaft allein für die Bestreitung von Kosten verbraucht wurden.

Faustregel: Je höher die Kosten der Versicherungs-Gesellschaft, desto länger dauert es nach dem Vertrags-Abschluß bis Geld für die Auszahlung vorhanden ist.

Die Policen der Direktanbieter haben hier meist einen erheblichen Vorteil gegenüber den Policen der Gesellschaften mit Geschäftsstellen und Vertreter-Büros.

 

Rendite-Killer: Zusatzversicherungen

Die Versicherungs-Gesellschaften bieten mehrere Zusatz-Versicherungen an, die mit der Fonds-Police gekoppelt werden können. Beispiele:

  • Auszahlung der doppelten Versicherungssumme, wenn der Tod durch einen Unfall eintritt
  • Erhöhung der Versicherungssumme um 25%, 50% oder 100%, um eine höhere Absicherung zu erreichen
  • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
  • Beitragsbefreiung und Renten-Zahlung bei Berufsunfähigkeit
  • Witwen- und/oder Waisenrente für die Hinterbliebenen


Jede dieser Leistungen kostet zusätzlich Geld. Die Versicherung-Gesellschaft senkt den Sparanteil und erhöht den Risikoanteil. Die Rendite, die man bei Ablauf aus einer solchen Lebensversicherung erhält, sinkt entsprechend.


Rendite-Falle: Zillmerung

(Das folgende Beispiel vereinfacht aus Verständnisgründen den Ablauf.
Es gilt für Versicherungs-Gesellschaften mit Außendienst -
es gilt nicht für Direktanbieter, die keine Provisionen an Vermittler zahlen. )


Sie schließen eine langlaufende fondsgebundene Rentenversicherung ab. Die Versicherungs-Gesellschaft richtet ein Versicherungs-Konto für den Vertrag ein. Zahlen Sie den ersten Monats-Beitrag, erhält der nette VersicherungsVerkäufer, der Ihnen zu dem Abschluß geraten hat, zum Beispiel 3.000 EURO Provision. Das ist kein Druckfehler! 3.000 EURO Provision. (Variiert je nach Gesellschaft, Stellung des Verkäufers, Laufzeit des Vertrages und Höhe des Beitrages - bei kurzen Laufzeiten und geringem Monatsbeitrag ist die Provision entsprechend geringer.)


Die Provision zahlt der Versicherungs-Kunde, also Sie.

Weil aber kein Versicherungs-Kunde bereit wäre, 3.000 EURO für die Vermittlung einer Lebensversicherung zu bezahlen, bucht die Versicherungs-Gesellschaft direkt nach Vertrags-Abschluß 3.000 EURO Schulden auf Ihr Versicherungs-Konto. Dieses Geld gibt sie dem Verkäufer als Provision. Allerdings holt sie sich dieses Geld von Ihnen, dem Kunden, zurück, sobald Sie die Beiträge zahlen.
Außerdem bucht die Versicherungs-Gesellschaft die Kosten für die Einrichtung und die Verwaltung des Vertrages als Schulden auf Ihr Versicherungs-Konto. Dieses Verfahren nennt man »Zillmerung« (nach seinem "Erfinder" Zillmer).

Ihre ersten Beiträge werden dazu verwendet, diese Schulden bei der Versicherungs-Gesellschaft zu tilgen. Sie, der Kunde, zahlen natürlich alle Kosten: Die Verwaltungs-Kosten genau so wie die Provision, die der Verkäufer für die Vermittlung bekommt.

Der Verkäufer erzählt davon ... nichts.


Hätten Sie das gedacht?
Sie schließen eine fondsgebundene Rentenversicherung ab und dann haben Sie nach der Unterschrift auf einmal ein paar Tausend EURO Schulden bei der Versicherungs-Gesellschaft!

Der Verkäufer hat von kostenloser Beratung gesprochen. Und jetzt zahlen Sie ihm ein paar Tausend EURO 'Beratungs-Honorar'.