Garantieverzinsung
Bei fast allen fondsgebundenen Rentenversicherungen gibt es
keine Garantie-Verzinsung. Man bekommt das, was die Fonds-Anteile
bei Ablauf wert sind. Wieviel das ist, weiß man erst bei Ablauf.
Fonds-Wahl: Aktienfonds-Anteile
Hat man für die Kapitalanlage innerhalb der fondsgebundenen
Rentenversicherung den Kauf von Aktienfonds-Anteilen gewählt,
gibt es nicht nur eine Gewinn-Chance, sondern auch ein Verlust-Risiko
beziehungsweise ein Niedrig-Rendite-Risiko. Bei Laufzeiten
von 12 Jahren (wegen der Steuer-Freiheit der Kapitalerträge)
und länger war das Verlust-Risiko in der Vergangenheit sehr
klein. Allerdings muß man sich im klaren sein, daß die Wahl
eines kostenintensiven Versicherers plus eine Wahl schlechter
Fonds - was man ja bei Abschluß nicht wissen kann - dazu führen
kann, daß man weniger Geld herausbekommt als man eingezahlt hat.
Oder es kommt nur eine Micker-Rendite von vielleicht 2% oder
ähnlich niedrig dabei herum.
Die Versicherungs-Gesellschaft trägt das Risiko nicht.
Die verdient an jeder Police, da sie sich von jedem
Beitrag einen Teil für sie abzweigt.
Und der Verkäufer der Police hat seine Provision
bei Abschluß bekommen. Der macht sich auch keinen
Kopf darum, ob die Police dem Kunden letztlich
viel Gewinn, wenig Gewinn oder sogar Verlust
einbringt.
Das Risiko einer niedrigen Rendite -
im schlimmsten Fall eines Verlustes - tragen alleine
Sie, der Kunde.
Angebote mit Garantie
Abweichend davon gibt es mittlerweile neue Angebote,
bei denen den Kunden eine Garantie gegeben wird, daß
sie bei Ablauf mindestens die eingezahlten Beiträge
erhalten. Und zwar selbst dann, wenn die Fonds-Anteile
zu diesem Zeitpunkt eigentlich weniger wert sind.
Diese Angebote kommen bisher aus dem Ausland nach
Deutschland. Versicherer aus EU-Staaten mit einer
Niederlassung in Deutschland dürfen sie hier anbieten.
Deutsche Versicherer tun sich damit noch schwer.
Die Garantie, die gegeben wird, ist meist aber nur
schwer zu durchschauen. In den bunten Werbe-Prospekten
klingt das natürlich toll. Wenn man aber genau die
"Garantie-Zusage" dem Wortlaut nach prüft, sie
juristisch und ökonomisch auf ihre Tauglichkeit
prüft, bleibt oft nicht mehr als "heiße Luft" von
der Garantie übrig.
Zu einer Garantie gehört der, der im Garantie-Fall
die Verluste durch eigenes Geld auszugleichen vermag,
der Garant. Das kann eine Bank oder eine Versicherungs-Gesellschaft
sein. Doch der Garant kann im Laufe der Zeit "impotent"
werden. Dann steht die Garantie zwar auf dem Papier,
aber Geld aus der Garantie gibt es trotzdem nicht.
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Ein Beispiel aus der Immobilien-Branche macht
das sehr anschaulich. Hunderttausende Anleger
werden jedes Jahr umworben, sich an einem
"geschlossenen Immobilienfonds" zu beteiligen.
Der Ertrag dieser Anlage hängt dann weitgehend
davon ab, wieviele Mieter die Immobilie durchgehend
hat und wieviel Miete die zahlen. Da das sehr unsicher
ist, werden viele Anleger damit geködert, daß
ein Unternehmen XY (Miet-Garant) eine "Miet-Garantie"
übernimmt. Ist die Immobilie nicht genug ausgelastet,
springt der "Miet-Garant" ein.
Das klingt gut, aber kaum einer macht sich Gedanken, was passiert wenn der Miet-Garant pleite geht. Und genau das passiert oft. Das "Miet-Garant"-Unternehmen stellt sich dann als eine 50.000-EURO-GmbH heraus, die nach kurzer Zeit zahlungsunfähig ist und in Konkurs geht.
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen wirbt man meist
mit einer großen Bank oder Versicherungs-Gesellschaft als
"Garantie-Geber". Aber auch die kann ins Trudeln geraten.
Einer der größten britischen Versicherer hatte aus
Rentenversicherungen wie sich Ende der 90er Jahre herausstellte
zu hohe Renten-Zahlungen garantiert. Und schwups stand er
vor der Pleite, weil er sich übernommen hatte. Größenwahn
der Manager, Dummheit, Unfähigkeit, irgendwie sowas eben.
Potentielle Aufkäufer waren angesichts der Milliarden-Forderungen
der Kunden nicht gerade begeistert.
Als Falle erweist sich auch oft das "Kleingedruckte" der
Garantie. Da werden dann gerne mal Bedingungen für die
Garantie hinein geschrieben, die im Hochglanz-Prospekt
natürlich nicht erwähnt werden - oder verniedlicht werden -
oder falsch beschrieben werden.
Wir sagen es ganz deutlich:
Eine Garantie ist für uns nur dann eine Garantie,
wenn der Garantie-Geber zeitnah sein "Garantie-Geld"
- wachsend mit der Beitrags-Einnahme aus den Fonds-Policen -
in einen Treuhand-"Topf" einzahlen würde, der
juristisch und ökonomisch getrennt vom Vermögen
des Garantie-Gebers verwaltet wird.
Aber das gibt es natürlich nicht.
Sie müssen also bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung
mit Garantie guten Glauben darin haben, daß der Garantie-Geber
auch seinen Verpflichtungen aus der Garantie nachkommen will
und finanziell auch dazu in der Lage ist, wenn er die
Garantie-Leistung zu erbingen hat. Und wenn Sie bei
Abschluß daran glauben, müssen Sie von Zeit zu Zeit
prüfen (lassen), ob die ursprüngliche "Potenz" immer
noch besteht.
Fonds-Wahl: Rentenfonds-Anteile
Die Rendite von Rentenfonds schwankt erheblich weniger
als die Rendite von Aktienfonds. Deshalb gelten die
Ausführungen wie zuvor für die Aktienfonds-basierte
fondsgebundenen Rentenversicherung hier nicht im gleichen
Maße. Bei einem kostengünstigen Anbieter erscheint eine
Negativ-Rendite als sehr unwahrscheinlich.
Fonds-Wahl: Immobilienfonds-Anteile
Die Rendite von Immobilienfonds wird jährlich durch
Wertschätzung der Immobilien durch Gutachter bestimmt.
Eine Negativ-Rendite einer Immobilienfonds-basierten
fondsgebundenen Rentenversicherung erscheint als sehr
unwahrscheinlich.