Garantieverzinsung

Bei fast allen fondsgebundenen Rentenversicherungen gibt es keine Garantie-Verzinsung. Man bekommt das, was die Fonds-Anteile bei Ablauf wert sind. Wieviel das ist, weiß man erst bei Ablauf.


Fonds-Wahl: Aktienfonds-Anteile

Hat man für die Kapitalanlage innerhalb der fondsgebundenen Rentenversicherung den Kauf von Aktienfonds-Anteilen gewählt, gibt es nicht nur eine Gewinn-Chance, sondern auch ein Verlust-Risiko beziehungsweise ein Niedrig-Rendite-Risiko. Bei Laufzeiten von 12 Jahren (wegen der Steuer-Freiheit der Kapitalerträge) und länger war das Verlust-Risiko in der Vergangenheit sehr klein. Allerdings muß man sich im klaren sein, daß die Wahl eines kostenintensiven Versicherers plus eine Wahl schlechter Fonds - was man ja bei Abschluß nicht wissen kann - dazu führen kann, daß man weniger Geld herausbekommt als man eingezahlt hat. Oder es kommt nur eine Micker-Rendite von vielleicht 2% oder ähnlich niedrig dabei herum.

Die Versicherungs-Gesellschaft trägt das Risiko nicht. Die verdient an jeder Police, da sie sich von jedem Beitrag einen Teil für sie abzweigt.

Und der Verkäufer der Police hat seine Provision bei Abschluß bekommen. Der macht sich auch keinen Kopf darum, ob die Police dem Kunden letztlich viel Gewinn, wenig Gewinn oder sogar Verlust einbringt.

Das Risiko einer niedrigen Rendite - im schlimmsten Fall eines Verlustes - tragen alleine Sie, der Kunde.


Angebote mit Garantie
Abweichend davon gibt es mittlerweile neue Angebote, bei denen den Kunden eine Garantie gegeben wird, daß sie bei Ablauf mindestens die eingezahlten Beiträge erhalten. Und zwar selbst dann, wenn die Fonds-Anteile zu diesem Zeitpunkt eigentlich weniger wert sind. Diese Angebote kommen bisher aus dem Ausland nach Deutschland. Versicherer aus EU-Staaten mit einer Niederlassung in Deutschland dürfen sie hier anbieten. Deutsche Versicherer tun sich damit noch schwer.

Die Garantie, die gegeben wird, ist meist aber nur schwer zu durchschauen. In den bunten Werbe-Prospekten klingt das natürlich toll. Wenn man aber genau die "Garantie-Zusage" dem Wortlaut nach prüft, sie juristisch und ökonomisch auf ihre Tauglichkeit prüft, bleibt oft nicht mehr als "heiße Luft" von der Garantie übrig.

Zu einer Garantie gehört der, der im Garantie-Fall die Verluste durch eigenes Geld auszugleichen vermag, der Garant. Das kann eine Bank oder eine Versicherungs-Gesellschaft sein. Doch der Garant kann im Laufe der Zeit "impotent" werden. Dann steht die Garantie zwar auf dem Papier, aber Geld aus der Garantie gibt es trotzdem nicht.

    Ein Beispiel aus der Immobilien-Branche macht das sehr anschaulich. Hunderttausende Anleger werden jedes Jahr umworben, sich an einem "geschlossenen Immobilienfonds" zu beteiligen. Der Ertrag dieser Anlage hängt dann weitgehend davon ab, wieviele Mieter die Immobilie durchgehend hat und wieviel Miete die zahlen. Da das sehr unsicher ist, werden viele Anleger damit geködert, daß ein Unternehmen XY (Miet-Garant) eine "Miet-Garantie" übernimmt. Ist die Immobilie nicht genug ausgelastet, springt der "Miet-Garant" ein.

    Das klingt gut, aber kaum einer macht sich Gedanken, was passiert wenn der Miet-Garant pleite geht. Und genau das passiert oft. Das "Miet-Garant"-Unternehmen stellt sich dann als eine 50.000-EURO-GmbH heraus, die nach kurzer Zeit zahlungsunfähig ist und in Konkurs geht.


Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen wirbt man meist mit einer großen Bank oder Versicherungs-Gesellschaft als "Garantie-Geber". Aber auch die kann ins Trudeln geraten. Einer der größten britischen Versicherer hatte aus Rentenversicherungen wie sich Ende der 90er Jahre herausstellte zu hohe Renten-Zahlungen garantiert. Und schwups stand er vor der Pleite, weil er sich übernommen hatte. Größenwahn der Manager, Dummheit, Unfähigkeit, irgendwie sowas eben. Potentielle Aufkäufer waren angesichts der Milliarden-Forderungen der Kunden nicht gerade begeistert.


Als Falle erweist sich auch oft das "Kleingedruckte" der Garantie. Da werden dann gerne mal Bedingungen für die Garantie hinein geschrieben, die im Hochglanz-Prospekt natürlich nicht erwähnt werden - oder verniedlicht werden - oder falsch beschrieben werden.


Wir sagen es ganz deutlich:
Eine Garantie ist für uns nur dann eine Garantie, wenn der Garantie-Geber zeitnah sein "Garantie-Geld" - wachsend mit der Beitrags-Einnahme aus den Fonds-Policen - in einen Treuhand-"Topf" einzahlen würde, der juristisch und ökonomisch getrennt vom Vermögen des Garantie-Gebers verwaltet wird.

Aber das gibt es natürlich nicht.


Sie müssen also bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantie guten Glauben darin haben, daß der Garantie-Geber auch seinen Verpflichtungen aus der Garantie nachkommen will und finanziell auch dazu in der Lage ist, wenn er die Garantie-Leistung zu erbingen hat. Und wenn Sie bei Abschluß daran glauben, müssen Sie von Zeit zu Zeit prüfen (lassen), ob die ursprüngliche "Potenz" immer noch besteht.



Fonds-Wahl: Rentenfonds-Anteile

Die Rendite von Rentenfonds schwankt erheblich weniger als die Rendite von Aktienfonds. Deshalb gelten die Ausführungen wie zuvor für die Aktienfonds-basierte fondsgebundenen Rentenversicherung hier nicht im gleichen Maße. Bei einem kostengünstigen Anbieter erscheint eine Negativ-Rendite als sehr unwahrscheinlich.



Fonds-Wahl: Immobilienfonds-Anteile

Die Rendite von Immobilienfonds wird jährlich durch Wertschätzung der Immobilien durch Gutachter bestimmt. Eine Negativ-Rendite einer Immobilienfonds-basierten fondsgebundenen Rentenversicherung erscheint als sehr unwahrscheinlich.