Beitragsverwendung

Den Beitrag einer Fondsgebundenen Lebensversicherung splittet die Versicherungs-Gesellschaft intern in 3 Haupt-Bestandteile auf. Der Versicherungs-Kunde merkt davon nichts:

  1. Die Verwaltungs-Kosten der Versicherungs-Gesellschaft
    Die Versicherungs-Gesellschaft bestreitet alle Kosten für Personal und Geschäftsbetrieb aus den Beiträgen, die die Kunden zahlen. Von jedem Beitrag wird ein Kostenanteil dafür abgezweigt.

    Die Höhe der Kosten, die die Gesellschaft kalkuliert, ist bei den meisten Anbietern geheim. Sie wird den Kunden verschwiegen.
    Die Höhe ist auch nicht festgeschrieben. Der ursprünglich bei der Tarif-Kalkulation veranschlagte Wert kann während der Laufzeit des Vertrages beliebig überschritten werden. Das Geld dafür nimmt sich die Versicherungs-Gesellschaft einfach, indem sie die Gewinn-Beteiligung der Kunden reduziert. Das ist in Deutschland leider legal.
    Verbraucht die Versicherungs-Gesellschaft weniger Kosten als einkalkuliert, kann sie dieses Geld der Gewinn-Beteiligung der Kunden zuführen. Bei einer Aktien-Gesellschaft kann ein Teil auch für die Aktionäre verwendet werden (höhere Dividende).


  2. Die Kosten für den Versicherungsschutz
    Einige Versicherungs-Kunden versterben während der Laufzeit. Von den Beiträgen jedes Kapital-Lebensversicherungs-Kunden wird ein Teil dafür abgezweigt, die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugs-Berechtigten auszuzahlen.

    Wird mehr Geld als einkalkuliert benötigt, wird die Gewinn-Beteiligung um diesen Betrag gekürzt. Wird weniger benötigt als einkalkuliert, kann der Überschuß in die Gewinn-Beteiligung fließen. Bei einer Aktien-Gesellschaft kann ein Teil auch für die Aktionäre verwendet werden (höhere Dividende).

    Die Beitrags-Anteile, die für Kosten und Versicherungsschutz verbraucht werden, sind immer verloren.
    Kein Kunde erhält diese Teile seiner Beiträge zurück - weder bei einer Kündigung noch am Ende der Vertrags-Laufzeit.


  3. Der Sparvorgang
    Was nach Abzug von Kostenanteil und Risikoanteil übrigbleibt, ist der Sparanteil, der in Investmentfonds-Anteilen angelegt wird.

    Bei einer Kündigung oder bei Ablauf des Vertrages erhält man die angesammelten Fonds-Anteile oder den Gegenwert in Geld ausgezahlt. Bei einer Kündigung wird die Auszahlung meist noch wegen Nicht-Erfüllung des Vertrages gekürzt (Storno-Abzug).

    Es ist ein Irrglaube vieler Lebensversicherungs-Kunden
    , daß, wenn sie 100 EURO Beitrag zahlen, auch 100 EURO angelegt würden. Nein. Angelegt wird nur das, was nach Abzug von Risiko- und Kostenanteil übrig bleibt. Wieviel das aber ist, verheimlichen die meisten Versicherungs-Gesellschaften. Bei 100 EURO Beitrag können das bei einer Gesellschaft 65 EURO, bei einer anderen 75 EURO, bei wieder einer anderen 85 EURO sein.